KBA und ABE

  • Hallo Leute......

    wie handhabt Ihr das mit den ABE's für Eure Umbauten bzw. Zubehörteile.

    Ich habe eben hier in einem älteren Fred gelesen das die Rennleitung trotz KBA Nummer am "Bauteil" auch eine ABE sehen wollte. Da diese aber zur Kontrolle nicht mitgeführt wurde, musste die dann später bei der Dienststelle vorgelegt werden.

    Muß ich jetzt für meinen Zubehörlenker das ganze "Buch" ausdrucken und mitführen ?!? Oder reichen da Auszüge.

    Ich achte extra darauf das alles "zulässig" ist mit ABE etc.

    Freue mich auf Eure Antworten.

  • Ich habe alle ABEs eingescannt und als PDF und manche auch als jpg auf dem Smartphone.


    Da lasse ich es auf jede Anzeige ankommen, weil ich die Bücher nicht im Original dabei habe.

    BMW R45 - BMW R60 - BMW R60 - BMW R80 - BMW R100RT - BMW K1100 LT - Honda XL 600V -Sachs Speedjet 45 - Aprilia Tuareg 660

  • Hier Absatz 4 des § 22a StVZO:

    (4) 1Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. 2Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder aus dem statt der Zulassungsbescheinigung Teil II mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.

    Demnach ist die Urkunde (keine Kopie) mitzuführen und vorzuzeigen.

    Aber wie gesagt: Ich handhabe das mit dem Dokument auf dem Smartphone.

    BMW R45 - BMW R60 - BMW R60 - BMW R80 - BMW R100RT - BMW K1100 LT - Honda XL 600V -Sachs Speedjet 45 - Aprilia Tuareg 660

  • Bei den Teilen, die eine allgemeine und nicht fahrzeugspezifische Zulassung haben (Spiegel, Blinker, o.ä. mit E-Prüfzeichen) führe ich nichts mit. Für den Rest (Hebel, Federbein, Fußrasten, Windschild, etc.) habe ich die jeweiligen ABE in Papierform dabei. Keine Diskussionen, kein Ärger, kein nachträgliches Vorzeigen.

  • Habe keine Originale dabei, alles nur als PDF . War bis jetzt für die Rennleitung immer ausreichend. Wenn,s irgendwann mal anders sein sollte🤷‍♂️ werde ich überlegen das zu ändern, vorher nicht.

  • Ich habe sie als PDF dabei und wo sie pingelig sind (Bremsgriff, Lenker) einen Auszug. Hatte da auch noch keinen Ärger aber was man so in Reportagen sieht scheint es so zu sein, dass Dir das Mopped in Bayern für jede Kleinigkeit stillgelegt wird und nördlicher JPG und PDF ohne weiteres akzeptiert wird.

    Grüße

    Ulrich

    Speed has never killed anyone, suddenly becoming stationary... That's what gets you. (Jeremy Clarkson)

  • Eines sollte noch erwähnt werden: es gibt auch (wenige) ABE´s bei denen trotz allem eine Abnahme und Eintragung notwendig ist. Das regelt der jeweilige Text des Dokuments und bezieht sich häufig auf bestimmte Artikel/Fahrzeugkombinationen. Man sollte also unbedingt auch mal lesen was in den ABE-Dokumenten so drin steht, da häufig in einer ABE die unterschiedlichsten Teile eines Herstellers geprüft sind (das steht dann in den Tabellen in den Anhängen).

    Ich habe für beide Motorräder die vorhandenen ABE´s in Papierform dabei, werde aber gelegentlich das ganze Gesülze eintragen lassen (insbesondere bei der Harley).

    Bei einer Kontrolle durch die Ordungsorgane in diesem Jahr gab es eine Diskussion weil das PUIG-Windschild keine eingravierte KBA-Nummer hat. Der Büttel hat dann aber mit Unterstützung die eingravierte Artikel-ID gefunden, die so auch in der ABE steht. Da war er dann erstmal zufrieden. Deshalb werde ich das eintragen lassen.

    Gruß, Jochen

    Möppi-Historie: Honda CB250Twin *** AfricaTwin RD04 *** Cagiva Navigator1000 *** Yamaha RD250LC *** Husqvarna SM610 *** Suzuki SV1000N *** MotoGuzzi Breva 1100 *** BMW R1200GS DOHC *** Yamaha V-Max1200 MobecGespann *** Cagiva Raptor1000 *** BMW R1200GS-SternGespann - Honda XL1000V Varadero *** Aprilia Tuareg 660 *** Harley Davidson Road King Special

  • Es gibt soweit ich weiß keine Vorgabe dass man die ABE nur in Papierform haben darf, als PDF ist ausreichend. Bei meinem Auto sind ja auch ab Werk verschiedene Rad/Reifengrößen möglich und es ist nur eine eingetragen. Dafür brauche ich auch keinen Nachweis. Die Berichte im Fernsehen sind zum Teil auch massiv überzogen, weil eben die Kamera dabei ist.

  • Der sicherste Weg im Funklochland ist, das PDF vom Smartphone aus per Fax auf das Fax der Polizei zu senden. Das ist dann eine elektronische Mitteilung nach § 3a Abs. 1 & Abs.2 Nr. 1 VerwaltungsverfahrensG Die App mit dem Fax-Gateway fürs Handy wird wahrscheinlich einzig für den deutschen Markt produziert.

    Aber ich frage mich wirklich, ob die Rennleitung nix besseres zu tun hat. Wer ein PDF hat und es wird nicht akzeptiert, bitte bei mir melden. BTW, ob 'ne Fotokopie oder PDF macht keinen Unterschied. Da sind eh nur faksimilierte Unterschriften drauf. Insofern ist der juristische Urkundsbegriff nicht tangiert, denn die Urkunde lässt in beiden Fällen den Aussteller erkennen, wenn es sich denn um eine Urkunde handelt. Das diskutiere ich auch gerne mit der Rennleitung aus. :-/ :teach

  • Zitat StVZO §19 Abs (4):

    "Der Führer des Fahrzeuges hat in den Fällen

    1. des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält,

    und

    2. des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. (...)"

    Eine .pdf kann im Allgemeinen als Ablichtung angesehen werden, da die Datei (scan) aus einer Vorlage erstellt wird. Man kann auch die ABE abfotografieren, ist auch eine Ablichtung...

    MannixI das Original ist nicht zwingend, eine Kopie (=ebenso eine Ablichtung!) reicht aus.

    Viele ABE's, wie z.B. Reifenfreigaben, gibt es sowieso nur als .pdf-Download, die Papierform welche dem Zubehör beiliegen sind auch nur Kopien; die wirklichen "Originale" hat nur der Hersteller.

    Shiver 750, EZ 2010

    5 Mal editiert, zuletzt von alex279 (15. Dezember 2023 um 17:02)

  • Also ich fahre einfach. Bislang bin ich immer, ohne ABEs..., freundlich weiter gewunken worden.

    Aber ich bin natürlich auch ein Vertrauen erweckender alter Mann. Nicht so ein Rabauke wie ihr.

    ;o)  :crash

  • PDF's sind mit dem richtigen Werkzeug veränderbar ohne das man es
    bemerkt. Daran könnte man die Ablehnung aufhängen.
    Googelt einfach mal nach PDF/A. PDF/A kann man z.B. mit Word erstellen.

    Peter

  • Na und, wenn ich anschließend das veränderte PDF ausdrucke und mitführe erkennt man den Unterschied ebenfalls nicht. Das Argument ist von daher nicht plausibel.

  • Na und, wenn ich anschließend das veränderte PDF ausdrucke und mitführe erkennt man den Unterschied ebenfalls nicht. Das Argument ist von daher nicht plausibel.

    Seh ich auch so. Selbst eine "Ablichtung" könnte man verändern. Wenns raus kommt, ist man noch wegen Urkundenfälschung dran. :beule

    Persönlich habe ich mich entschieden, beide Varianten zu nutzen. PDF und Auszüge der ABE einlaminieren. A la Katastrofuli :punk

    • Offizieller Beitrag

    Wo fahrt ihr umher? :denk Ich bin seit meinem Wiedereinstieg im Sept.'11 und den seither gefahrenen knapp 117.000km noch nie von den Ordnungshütern angehalten worden.

    Zudem wäre ich da voll entspannt, da alles Serie an meiner Shiver, außer der MEGAöler. 8)