... oder können die auch weg?
Ich habe keine Verwendung für die Dinger und nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich irgendwann einmal mitnehmen will, muss ich sie nicht durch die Gegend fahren.
... oder können die auch weg?
Ich habe keine Verwendung für die Dinger und nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich irgendwann einmal mitnehmen will, muss ich sie nicht durch die Gegend fahren.
k.A. aber meine kommen drauf nur bei längere Touren, falls ich Jemand mitnehmen muss.
Sonnst sind mir einfach zu teuer sollten sie beim Spielen kaputgehen.
Ohoh - ich geh schon mal Popcorn holen - die Büchse der Pandora ist wieder auf
Das Thema wurde schon heiß diskutiert, genau wie in sämtlichen Foren und FB Gruppen
Kommt auf Kollege TÜV an...
Würde bei solchen Fragen dort anfangen. Mir hier in Südhessen wurde gesagt, solange die Sitzbank für den Sozius noch da ist, kein Problem. Sobald dort eine Abdeckung drauf kommt, muss das umgetragen werden!
Aber wie schon erwähnt, TÜV bringt Abhilfe bei diesem Thema.
(...) solange die Sitzbank für den Sozius noch da ist, kein Problem. Sobald dort eine Abdeckung drauf kommt, muss das umgetragen werden!
Andersrum: wenn die Soziusrasten demontiert werden muss auch die Soziussitzbank "verschwinden" (=darf nicht benutzbar sein), damit niemand auf die Idee kommt ohne Soziusrasten mit baumelnden Beinen/ Füßen mitzufahren...
Die Soziussitzbank darf aber trotz Soziusfußrasten abgedeckt sein (z.B. aus ästhetischen Gründen, Optik).
EDIT: >>>hier gibt es Lesestoff...
Ohoh - ich geh schon mal Popcorn holen - die Büchse der Pandora ist wieder auf
Ja war doch glaube letztes Jahr hier lang und breit besprochen worden.
Finde auf die Schnelle nicht den Beitrag.
MegaLagu guckst du bei meinem Beitrag
Ohoh - ich geh schon mal Popcorn holen - die Büchse der Pandora ist wieder auf
Ich hab` gar kein Popcorn zu Hause und wundere mich immer, wieviel Leute das immer mal eben so holen können.
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Es wundert mich, das so was diskutabel ist. Ich dachte, da gibt es klare Vorgaben.
Entweder: Wenn es einen Soziusplatz gibt, müssen Fußrasten vorhanden sein.
Oder: Wenn keine Fußrasten montiert sind, darf kein Sozius mitfahren.
Eigentlich will ich nur wissen, ob bei einer möglichen Kontrolle mit Konsequenzen zu rechnen ist, wenn ich mein Moped allein, mit Soziusplatz aber ohne Fußrasten für den Sozius bewege.
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Ein typisches Problem mit der Suchfunktion in allen Foren dieses Internets.
Philmuc, ich hab Popcorn da!!!! Können wir uns teilen, wenn du magst!
Gunter fehlt!
Ein typisches Problem mit der Suchfunktion in allen Foren dieses Internets.
Nein ich weiß warum ich den Beitrag nicht finde:
Er ('Hirsch....') hatte sich nach etlichem hin& her, was nicht in seiner Auffassung (auch nicht seiner Rechtsaufassung) war, aus dem Forum abgemeldet, bzw. an Markus mit der Bitte:
ZitatHallo, ich ersuche um Löschung meines Accounts samt hochgeladener Fotos und Beiträge.
Ich würde aber sowas von einen auf die Mütze bekommen , Soziafussrasten demontieren, dafür gibt's bei mir Beton an die Füsse
Ich sehe die Fussrasten der Sozia beim Fahren nicht, egal ob mit oder ohne Sozia. Insofern sehe ich das Problem nicht. Mir geht es da eher wie Erasmuss
Alter ADAC Artikel, schon von 2013:
ZitatGenerell gilt, dass ein Motorrad oder Motorroller über einen Beifahrersitz, Fußrasten und eine Haltevorrichtung verfügen müssen, damit eine zweite Person mitgenommen werden darf. Fehlen diese Vorrichtungen, muss der Eintrag im Kfz-Schein geändert werden.
Die Änderung muss im Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I, bei S1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) geändert werden.
.
edit:
Wenn das Motorrad im Fahrzeugschein als 2-Sitzer eingetragen ist und keine Soziusfußrasten montiert sind, erlischt die Betriebserlaubnis.
Ggfs. können unsere kundigen in Sache Recht, hier aus dem Forum, das bestätigen.
Ohoh - ich geh schon mal Popcorn holen - die Büchse der Pandora ist wieder auf
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Endlich wieder mal Chips und Bier
Endlich wieder mal Chips und Bier
Dabei ist die Frage doch eigentlich schnell und einfach beantwortet wenn man mal kurz einen Blick in die STVZO wirft...
Entweder dran lassen und damit spazieren fahren oder abbauen und in der Zulassung auf Solobetrieb eintragen lassen.
Alles Andere bringt einem früher oder später Ärger ein.
Oder einfach das ganze wahlweise in die Papiere eintragen lassen. So ist es bei meiner RnineT ab Werk schon drin und bei der Tuono nachträglich gemacht worden.
Also um da auch noch meinen Senf dazu zu geben: Ich hatte schon viele Polizeikontrollen und TÜV-Abnahmen mit Soziussitz und ohne Fußrasten; hat nie irgend jemanden iteressiert. Wenn man einen VW-Multivan fährt muss man ja auch nicht jedesmal die Fahrzeugpapiere ändern lasssen, wenn man die Bestuhlung ändert.
Ich hole mir nun auch Chips ... oder ein Eis.