Grundsätzliches zu Reifenfreigaben

  • Ich habe eben bei meinem Reifenhändler Heidenau K 60 Scout für die Tuareg angefragt. Er antwortete, dass er mir kein Angebot machen könne, weil es für diese Reifen keine Freigabe gäbe.

    Nun bin ich zu dem Thema reichlich ahnungslos und habe erst einmal Heidenau kontaktiert. Ein Anruf und zwei Minuten später wurde mir dort erklärt, dass seit 2005 keine ABEs und Freigaben mehr notwendig wären, wenn die Reifendimensionen und der Load-Speed-Index passen, darf das Ding gefahren werden.

    Diese Erkenntnisse habe ich dann meinen Reifenhändler mitgeteilt, worauf er entgegnete, dass das grundsätzlich stimme, es aber einige TÜV-Prüfer und Unfallgutachter im Schadensfall anders sehen.

    Ist es korrekt, dass es Probleme mit Gutachtern geben kann, wenn keine ABE für den Reifen vorliegt, alles andere aber passt?

    Don't eat the yellow snow where the huskies go (Zappa)

    • Offizieller Beitrag

    Bei meinem Anruf vor paar Jahren bei Pirelli wurde mir eine sehr ähnliche Antwort gegeben:

    "Solange der Reifen dem entspricht was in den Papieren steht, können Sie ihn montieren."

    .

    Glück kann man nicht kaufen - aber ein Motorrad und damit fahren - dann ist man ganz nah dran. :)
    - (über 116.000km (seit Sept. 2011) mit zwei Shiver 750) - seit >40 tkm mit >MEGAöler = GPS-Kettenöler
    -vogelsberg-f6fo8.png
    ...das größte zusammenhängende Vulkangebiet Mitteleuropas. (Wikipedia)

  • dieses unendliche Gef*** mit den Reifen, Freigaben, Serviceinfos dies das usw...
    Voraussetzung - er entspricht den Angaben der COC/ Fahrzeugschein.
    Wenn ein "aktueller" Reifen mit EG/EU Zulassung auf einem aktuellen Motorrad mit EG/EU Zulassung montiert ist, benötigt der keine Freigabe/ Serviceinformation mehr. Ich persönlich finde es zwar ein Nice To Have, da dann der Reifenhersteller die Dinger, oder ggfs. den Vorgänger, wohl schon auf meinem Moped getestet hat.
    Selbst wenn noch eine Reifenbindung (hatte glaub KTM bei der Super Duke) im Schein steht, kann/ darf man einen anderen Hersteller mit gleichen Specs aufziehen. Hier würde ich dann aber empfehlen diese austragen zu lassen - da bei dem Thema an vielen Stellen Uneinigkeit, Unklarheit usw. herrscht.

    Meine TÜV Erfahrungen der letzten Jahre, lassen wir mal das Thema mit anderer Reifengröße weg, war alles völlig unproblematisch. Da wollte keiner mehr eine Serviceinfortmation (ehemals Freigabe) sehen.


    Das ggfs. ein Gutachter(je nachdem wer ihn beauftragt) nach Möglichkeiten sucht, der Versicherung Geld zu sparen - jo das glaub ich gern.

    vlt hilf auch das hier noch:
    https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…raftraeder.html

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

  • Bei mopedreifen.de haben wir gerade für die Tuareg einen Satz Heidenau K60 Ranger bestellt und ich meine, da war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei. Muss zu Hause noch mal nachschauen.

    Der Heidenau ist ja ein Gürtelreifeifen und kein Radialreifen. Steht bei der Tuareg 150/70 allgemein in den Papieren oder steht da explizit 150/70 R 18?

  • Wahrscheinlich das Problem mit den Heidenau und die fehlende "Freigabe" liegt am Speed Index:
    die originale Pirelli sind mit "V" angegeben, bei der K60 Scout hingegen ist "T",

    die "einfache" K60 gibt's in unsere Dimensionen nicht, und bei der K60 Ranger sogar "R".

    Dass sie trotzdem und ohne Weiteres an der Tuareg legal sind, liegt am M+S Markierung und die betreffende Regelung

    (man hat sich darüber schon mehrmals unterhalten)

    Somit wird's beim TÜV und bei vntl. Polizei Kontrolle NULL Problem geben (sollen)

    solange die besagte Markierung vorhanden sei, die am Reifen eingetragene max Geschwindigkeit respektiert wird,

    und den entsprechenden Aufkleber im Sichtfeld vorhanden ist (für "R" ist vom Haus aus schon unter'm Cockpit angebracht)

    Einmal editiert, zuletzt von fedro69 (16. Januar 2024 um 11:31)

  • Uffbasse!

    Es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr! Wenn sowas im Umlauf ist, dann ist es nicht mehr gültig!

    Es gibt nur zwei Sachen:

    1) Servicebescheinigung (nicht eintragungspflichtig)

    Bedeutet: die Bereifung ist in Größe, Bauart, Load und Speedindex gleich der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) oder CoC. Bei Reifen mit M+S Kennung und geringerem Speedindex muss im Sichtbereich des Fahrers ein Aufkleber mit der verringerten Höchstgeschwindigkeit platziert werden.

    2) Herstellerbescheinigung (eintragungspflichtig)

    Größenänderung, andere Bauart, nicht ausreichender Load oder Speedindex.

    Alte Herstellerbescheinigungen von vor 2020 (auch mit Größen oder Bauartänderung) sind, wenn die Reifen vor 2020 produziert wurden, noch bis zum 31.12.2024 gültig.

    Leider wird zu viel Mist geschrieben, sogar von Seiten der Prüforganisationen oder des Ministeriums. Leider sitzen auch bei einigen Reifenherstellern Leute, die nicht alles im Griff haben. Heidenau und auch Michelin geben bei Bauartänderung, z.B. K60, Servicebescheinigungen raus. Viel Spaß dann beim TÜV.

    Heidenau und Michelin berufen sich auf eine Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom letzten Jahr. Das ist aber keine rechtliche Anweisung und ist von den Prüforganisationen nie umgesetzt worden!!!

    Auch mein Bridgestone AX41 ist ein Diagonal Gürtelreifen und deshalb gebe ich (falls die Bauart nicht beim Fahrzeug aufgeführt ist) nur Herstellerbescheinigungen raus.

    Hier einmal zum Beispiel an einer Reifengröße die Unterschiede bei Reifenbezeichnungen:

    120/70-17 58H bedeutet Diagonal Reifen

    120/70B17 58H bedeutet Gürtelreifen oder auch Bias-Belted genannt

    120/70R17 58H bedeutet Radialreifen

    Grüße vom Felix,

    der bei Bridgestone für die Reifentechnik und alles was Reifenfreigaben und rechtliche Zusammenhänge zuständig ist 😩

  • Ich liebe dieses Thema.


    Wobei z.B. Pirelli bei den, ich nenns mal Schreiben, für die Capo auch "nur" SERVICE-INFORMATIONEN FÜR REIFENUMRÜSTUNGEN AN KRAFTRÄDERN DER MARKE: APRILIA nennt.
    Darin sind originale Reifengrößen und abweichende Reifengrößen drin. Ich konnte meine damals damit problemlos eintragen lassen - nachdem ich einen TÜV/ Prüfer gefunden hatte, der sich damit auskennt.

    Zusätzlich gibts bei Pirelli (Metzeler ist gleich) folgende Info dazu.

    Screenshot 2024-01-17 at 10-18-16 11071_MC_P.pdf.png

    Für Mels alte DR (dürfte noch keine EG Zulassung haben) gibts von Pirelli eine Herstellerbescheinigung für den Rally STR

    Hat auch eine abweichende Reifengröße.


    Beide Dokumente sind tagesaktuell...

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

  • Wahrscheinlich das Problem mit den Heidenau und die fehlende "Freigabe" liegt am Speed Index:
    die originale Pirelli sind mit "V" angegeben, bei der K60 Scout hingegen ist "T",

    die "einfache" K60 gibt's in unsere Dimensionen nicht, und bei der K60 Ranger sogar "R".

    Dass sie trotzdem und ohne Weiteres an der Tuareg legal sind, liegt am M+S Markierung und die betreffende Regelung

    Für die Tua sind in den CoC 2 Reifentypen eingetragen:

    90/90 - 21 MC 54 V bzw. 90/90 - 21 MC 54 R M+S

    150/70 R 18 MC 70 V bzw. 150/70 - 18 MC 70 R M+S

    Sofern die K60 Ranger diesem Typ/Größe entsprechen ist seitens der CoC alles paletti

    Ein Leben ohne Moped ist möglich, aber sinnlos :]

  • Phil: was ich gesagt habe, auch die Hersteller machen Fehler

    Banker: der Heidenau ist ein 150/70B18 und somit nach den TÜV Regeln eintragungspflichtig! Heidenau sagt zwar das Gegenteil aber ich sag mal, viel Spaß beim Diskutieren mit dem Prüfer. Eine Eintragung kostet ohne Teilegutachten im Regelfall 120 Euro.

    Grüße vom Felix

  • Alte Herstellerbescheinigungen von vor 2020 (auch mit Größen oder Bauartänderung) sind, wenn die Reifen vor 2020 produziert wurden, noch bis zum 31.12.2024 gültig.

    Erzähl mir jetzt nicht, dass ich ab 2025 neuen Papierschlonz für die 190er auf der Capo brauche :pinch:

  • ich denke, du hast nur die Größe 190/55ZR17 eingetragen???

    Ich habe einen Hersteller eingetragen (PA GT II 190/55/17 ZR), 'oder entsprechender Reifen eines anderen Herstellers/Typs mit Reifenfreigabe' ich habe Herstellerfreigabe für Michelin (alle Road) und BT023. Das ist eine sehr typische Eintragung hier im Geläuf...

  • Wenn man denkt es geht nicht mehr, kommt von irgendwo eine Nachricht her.... Die Prüforganisationen und das Ministerium haben mal wieder umentschieden. :grimasse

    Aktuell werden alle Prüfstellen von ihren Organisationen über die neue Vorgehensweise bei Fahrzeugprüfungen informiert.

    1) bei allen Fahrzeugen, die eine EU Betriebserlaubnis besitzen, ist innerhalb der Reifengrößen, die im Schein und im CoC stehen alles frei. Auch die Bauart!!!

    So kann jetzt, am Beispiel einer 660er Tuareg, hinten ein 150/70R18 70V, ein 150/70B18 70V oder ein 150/70-18 70V gefahren werden.

    Wenn der Reifen eine M&S Markierung hat, darf er auch dann gefahren werden, wenn sein Speed Index nicht ausreichend ist, es muss nur ein Aufkleber mit der V-Max des Reifens ins Cockpit.

    In der neuen Arbeitsanweisung ist von einer Freigabebescheinigung seitens Fahrzeug oder Reifenhersteller keine Rede mehr. Es liegt also im eigenen Ermessen, was ein Besitzer auf sein Fahrzeug montiert. Etwaige Vermerke in den Papieren wie nur der Reifen XY oder Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten besitzen keine Gültigkeit mehr.

    2) bei Fahrzeugen ohne EU Betriebserlaubnis gilt dafür ab sofort: Wenn im Fahrzeugdokument eine Reifenbindung vermerkt ist, ist ab sofort jede neue Reifenkombination eintragungspflichtig! Da es die Reifen, die bei den älteren Fahrzeugen (EU Betriebserlaubnisse gibt es erst seit Anfang 2000) eingetragen wurden nicht mehr gibt, muss also bei jedem neuen Reifenprofil wieder eine Abnahme gemacht werden.

    Ein Tipp an alle: Informiert euch trotzdem, ob ein Reifenhersteller eure Wunschkombination als sicher erachtet. Es gibt Fahrzeuge, die vertragen nicht jeden Reifen.

    Die Armen, die ein Moped ohne EU Betriebserlaubnis haben: Besorgt euch von den Reifenherstellern Unterlagen, mit denen ihr die Reifen eintragen könnt. Mit den Unterlagen geht ihr vorab zur Prüforganisation eurer Wahl und klärt die Möglichkeit ab. Erst wenn die grünes Licht geben, kauft ihr euch neue Reifen. Und dann bitte Reifen, die Topaktuell sind und nicht irgendwelche günstige ältere Profile. Bei den Radialreifen hat jeder Hersteller First, Second und Thirdline Produkte. Wenn man Firstline kauft kann man sicher gehen, dass es das Produkt noch ein paar Jahre gibt und ihr beim nächsten Reifenkauf nicht wieder zur Eintragung müsst.

    Beste Grüße vom Felix :bier

  • zu 1. - war ja das was ich oben meinte... Habe mich neulich erst mit einem Bekannten, der ne KTM fährt, darüber unterhalten.

    Mal schauen wie es zu Saisonbeginn aussieht ;o)

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

  • Wenn ich das jetzt richtig verstehe, könnte ich auf einer Guzzi V7 mit Speichenrädern, welche derzeit bei der V7 850 Special als Reifen 100/90 - 18 56V und 150/70 B 17 69V eingetragen hat auch die Radialreifen gleicher Größe, Tragzahl und Geschwindigkeitsindex verwenden.

    Und wenn ich eine Maschine ohne Reifenbindung und ohne EU-Betriebserlaubnis habe, könnte ich auch jeden Reifen gleicher Bauart, Größe, Tragzahl und Geschwindigkeitsindex verwenden.

    Beispiel: Wenn ich die Reifenbindung der ZR7 auf den Bridgestone BT57 habe austragen lassen und keine neue Reifenbindung eingetragen wurde, brauche ich auch keine Eintragungen, wenn ich Abmessungen einhalte.

    Ist das so in etwa richtig? Oder gilt bei Version zwei, das ich zumindest die Bauart einhalten muß?

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • Hi Miele,

    Bei den Guzzi ist das richtig. Da würde ich nur etwas vorsichtig sein, denn Radialreifen sind in der Regel nicht ganz so top beim Geradeauslauf bei dieser Kategorie von Motorrad.

    Die Californias waren da zum Beispiel sehr empfindlich. Normale Diagonalreifen dürften aber gehen. Egal was du machst, ich würde mich an deiner Stelle mit neuen Reifen erst einmal herantasten und nicht gleich volle Attacke gehen.

    Bei der Kawasaki muss die Reifengröße dem Eintrag in Deinen Papier komplett entsprechen. Marke und Profil ist gleich, sollte aber von einem Hersteller sein.

    Grüße vom Felix

  • Ich habe nun neue Pirelli Scorpion Rally STR auf der Aprilia montiert und gleich Fragen dazu.

    Die Reifen haben auf der Flanke den Zusatz „M+S“. Sie verfügen aber nicht über das Scheeflockensymbol.

    Ist das nun ein zugelassener Reifen für den Winter?
    Und gibt es überhaupt eine Winterreifenpflicht für Motorräder?

    Die Produktionsdaten der Reifen sind KW 12/23 und KW 51/22, ich vermute, die dürften noch als „frisch“ durchgehen.

    Don't eat the yellow snow where the huskies go (Zappa)