Sozi Rasten abmontieren

  • Wer ist denn hier befugt dem ganzen Mist ein Ende zu bereiten,schließen und gut ist

    Wenn die Meinung nach nicht schließen überwiegt dann schließe ich mich an : Bitte nicht schließen,so haben wir den Winter über was zu lesen und vielleicht auch zu lachen =)

    Liebe Grüsse aus dem Bergischen Land und alles bleibt besser ;)

    Bleibt alle negativ aber denkt positiv :-/

  • Ich hab grad Popcorn nachgeordert

    Gunter- Glückwunsch zur Shiver

    und die Diskussion über Fußrasten verfolge ich mit -

    prima; fettarm zubereitetes Popcorn, leicht gesalzen, mag ich auch gerne.

    danke für den Glückwunsch; bin zwar noch keinen Meter damit gefahren, aber allein ihre Anwesendheit macht glücklich.

    eine Diskussion ist ja eigentlich völlig überflüssig, da die Rechtslage (Beschreibung im §61) eindeutig ist;

    zudem benötigt man für eine "Diskussion" Teilnehmer, die zumindest Grundkenntnisse im Thema haben,

    ansonsten ist es eine alberne Rate-, Vermutungs-, Spekulations- oder Laberveranstaltung.

  • Ich habe an meiner RS660 jetzt auch die Sozia-Rasten abgeschraubt, weil ich durch die originale Sitzbankabdeckung KEINE Sitzmöglichkeit für einen Sozius habe....., denn die Abdeckung ersetzt die SoziusSitzfläche+Haltegriffe. In 40 Jahren motorisiertem Zweirad wurde ich noch nie von der Polizei angehalten, auch wenn ich viel in der Eifel unterwegs bin.

    M.W. muss ich trotz 2PersonenZulassung auch die Sitzbankabdeckung zum TÜV nicht demontieren. Wenn ich dann keine Plakette bekomme, fahre ich nach Hause und montiere den Kram und feddich.

    LG

    B.

    Alle Männer fahren Moped...

    Al Mugello non si dorme !!

  • M.W. muss ich trotz 2PersonenZulassung auch die Sitzbankabdeckung zum TÜV nicht demontieren.

    2-Personen-Zulassung im Brief heißt doch, dass man, sofern geeignete Halteeinrichtungen & Soziusfußrasten vorhanden sind, bis zu 2 Personen befördert werden dürfen. Deshalb muss aber der Sitzplatz nicht immer vorhanden sein.

    Man darf durchaus trotz Vorhandensein von Haltebügel/ Rasten den Sitzplatz abdecken.

    Umgekehrt darf bei Nichtvorhandensein von Haltebügel/ Rasten der Sitzplatz nicht vorhanden sein.

    Und da sehe ich das Problem.

    Wenn also @Gunter die Rasten abbaut, muss auch der Sitzplatz "abgebaut" werden (=Haltebügel weg und Platz unbrauchbar machen durch Abdeckung). Die Eintragung zum 1-Sitzer ist m.M.n. nach nicht erforderlich.

    Anders ausgedrückt: alleine das Vorhandensein der 2. Sitzmöglichkeit trotz fehlender Rasten ist das Problem, nicht der Eintrag im Brief...

    Shiver 750, EZ 2010

  • Alex,

    im Ansatz warst Du auf dem richtigen Weg, um allerdings danach wieder abzudriften.

    zu 1) richtig; wenn zudem ein geeigneter Sitz vorhanden ist.

    zu 2) ja klar, warum auch nicht.

    zu 3) falsch; Gestaltung, Länge, Breite, Höhe und Farbe der Sitzbank (Sitz, Sitzplatz) ist beliebig.

    zu 4) nein.

    zu 5) stimmt.

    zu 6) nein, kein "Problem" (siehe dazu 3)

    für die Paragraphen-Zitierer:

    es genügt nicht, nur die Überschriften zu lesen, in den Anhängen sind die maßgeblichen Details beschrieben.

    hier:

    im Anhang zu §61 StVZO findet man "35a StVZO Rechtsverordnung (9)":

    "Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein"

    das bedeutet auch, vereinfacht gesagt: "wenn nicht, dann nicht"; da an anderer Stelle gleiches für Fußrasten und Haltegriffe bestimmt ist gilt dies für diese Teile analog.

    die in den Zulassungspapieren "Anzahl der Sitzplätze: 2" bestätigt die Erlaubnis dazu, weil Rahmenfestigkeit sowie Tragfähigkeit anderer Bauteile dazu geeignet und wenn Sitzmöglichkeit, Haltegriffe und Fußrasten vorhanden sind.

    so einfach ist das eigentlich, auch wenn hier von manchen daraus mit viel Phantasie ein kompliziertes "Problem" konstruiert wird.

  • hier:

    im Anhang zu §61 StVZO findet man "35a StVZO Rechtsverordnung (9)":

    "Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein"

    das bedeutet auch, vereinfacht gesagt: "wenn nicht, dann nicht"; da an anderer Stelle gleiches für Fußrasten und Haltegriffe bestimmt ist gilt dies für diese Teile analog.

    So einfach ist das leider nicht. Dein Fahrzeug ist als 2-Sitzer zugelassen. Damit musst du 2 Pers. transportieren können. Ob du es machst, interessiert niemanden.

    Es gibt nicht umsonst einige Hersteller die bei einigen Modellen die Option auf 1-Sitzer vorgesehen haben. Der Umrüstumfang steht dann in der Bedienungsanleitung. (Die gehört mittlerweile zur BE.)

    Auch beim TÜV oder Kontrolle spielt es eine untergeordnete Rolle. Der ausschlaggebende Punkt ist im Falle eines Falles. Da sind gerade bei Motorräder ganz schnell Gutachter bei der Sache und zerlegen Dir das Moped. Stellen die dann etwas fest, ob Unfallrelevant oder nicht, das zum erlöschen der BE führt, wird es ganz schnell eng.

    Und dann biste bei "Recht haben und Recht bekommen" . Denn ohne BE wärste ja nicht gefahren und der Unfall nie passiert.

    Ist zwar etwas konstruiert, sollte generell als Denkanstoß dienen.

    Schreibfehler sind gewollt und dienen der Unterhaltung,
    wer einen findet, darf ihn behalten... :bier

  • Mehr Popcorn:

    Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung. :) Die Fussrasten sind in § 61 Abs.2 STVZO geregelt. Gehen wir zuerst die einfachen Dinge an: Muss ich eine Strafe zahlen? Das ist in § 69a Abs.3 Nr. 27 geregelt. Der sieht eine OWI vor, wenn ein KfZ unter Verstoß gegen folgende Vorschriften in Betrieb genommen wird: Nr. 27:

    "des § 61 Absatz 1 über Halteeinrichtungen für Beifahrer oder Absatz 3 über Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen;"

    Die Fussrasten sind in Abs. 2 geregelt. Die hat der schlamperte Gesetzgeber in der Bußgeldvorschrift schlicht vergessen. Die Halteeinrichtungen in § 61 Abs.1 dagegen nicht. Wenn also die Fussrasten fehlen, die Haltevorrichtungen aber da sind, dann ist das keine OWI. Wegen Analogieverbot im Strafrecht wird da auch keine draus. Jetzt hat @Gunter aber auch die Haltevorrichtungen abgebaut. Und das IST eine OWI.

    Dann geht es um die Betriebserlaubnis. Die steht in § 19 Abs.2 STVZO. Die Betriebserlaubnis erlischt, [...] 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Eine Gefährdung ist sicher dann zu erwarten, wenn das Motorrad gar keine Fussrasten mehr hat. Fehlen die der Sozia, kann man hier wild diskutieren. Die Polizei ist da aber wegen der Wertung des § 69a Abs.3 Nr. 27, gerade die Fussrasten nicht in die Ordnungswidrigkeit aufzunehmen, auf sehr dünnem Eis, wenn sie mit einer bestehenden Gefährdung nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 STVZO argumentieren will. Bei den Halteeinrichtungen sieht das anders aus.

    Wie gut, dass die Franzosen keinen Motorrad-TÜV haben, sonst würde jeje67 wegen unerlaubter Abwärmeumleitung seine Betriebserlaubnis verlieren :)

    Genug juridiert :teach Die praktische Relevanz geht glaube ich gegen null :pfeif Das ist anders wenn man 'was dran baut oder lauter macht. Ob man die Betriebserlaubnis auch verliert, wenn man das Motorrad leiser macht?

    Einmal editiert, zuletzt von Scotty57 (11. November 2021 um 22:22)

  • Mehr Popcorn:

    Die hat der schlamperte Gesetzgeber in der Bußgeldvorschrift schlicht vergessen.

    Wegen Analogieverbot im Strafrecht wird da auch keine draus.

    Jetzt hat @Gunter aber auch die Haltevorrichtungen abgebaut.

    Und das IST eine OWI.

    guten Morgen,

    es ist erfrischend in dieser Angelegenheit mal einen Text zu lesen, der mit Sachverstand geschrieben wurde.

    Scotty,

    ich stimme mit dir bis auf die in obigem Zitat angeführten Punkte überein.

    bitte nicht mehr Popcorn; zuviel davon ist, insbesonders in Verbindung mit Bier und/oder Whisky, schädlich.

    ich glaube nicht, daß der "Gesetzgeber" "geschlampt hat, sondern gesunder Logik folgte.

    in solchen Angelegenheiten bewegen wir uns nicht im Bereich des Strafrechts.

    "Gunter" hat keine "Haltevorrichtungen abgebaut", sondern dies in Erwägung gezogen

    (er hätte diesbezüglich allerdings auch keine Bedenken).

    eine potentielle "OWi" wäre nur bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bei einer polizeilichen Kontrolle denkbar, zu Hause kannst Du ab- und anbauen was Du willst.

  • Seit wann folgt der Gesetzgeber gesunder Logik? :abfeiern

    Das sieht man doch am Besten am Beispiel der Reifenregelung, wie sie seit 2020 für Motorräder gehandhabt wird, :wand

    aber das ist jetzt :offtopic

    Immerhin haben wir ein interessantes Thema zur Überbrückung der Schlechtwetterzeit...

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

  • Und was ist bei denen ?

    Fußrasten dran und dann 5 Personen Zulassung ? Oder geht der Auspuff als Fußraste durch ? Und was ist mit der /

    den Haltevorrichtung / en ? Und erstmal die maximale Zuladung...ich darf gar nicht daran denken😱

    Darf man mit drei personen motorrad fahren?

    Liebe Grüsse aus dem Bergischen Land und alles bleibt besser ;)

    Bleibt alle negativ aber denkt positiv :-/

  • Seit wann folgt der Gesetzgeber gesunder Logik? :abfeiern

    Das sieht man doch am Besten am Beispiel der Reifenregelung, wie sie seit 2020 für Motorräder gehandhabt wird, :wand

    aber das ist jetzt :offtopic

    Immerhin haben wir ein interessantes Thema zur Überbrückung der Schlechtwetterzeit...

    Oh, jetzt wird es ein Reifenfred... ich glaube ich hol mir auch Popcorn...

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • mal ne Frage…

    Wozu die Sozia-Rasten für den Tüv wieder montieren ?

    Wenn dann doch alles so (L)EGAL ist… ?

    ...und Moin...
    Kai der Ammerländer

    ich hab hier voll den Endstress und du kommst mir mit so‘ner Scheiße... :ditsch

    WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten ... :aetsch

  • ich glaube nicht, daß der "Gesetzgeber" "geschlampt hat, sondern gesunder Logik folgte.

    in solchen Angelegenheiten bewegen wir uns nicht im Bereich des Strafrechts.

    "Gunter" hat keine "Haltevorrichtungen abgebaut", sondern dies in Erwägung gezogen

    (er hätte diesbezüglich allerdings auch keine Bedenken).

    eine potentielle "OWi" wäre nur bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bei einer polizeilichen Kontrolle denkbar, zu Hause kannst Du ab- und anbauen was Du willst.

    Also: Ich habe schon zuviel gesetzgeberische Schlamperei gesehen, um bei den Fussrasten an Logik zu glauben.

    Juristisch gesehen bewegen wir uns im Bereich des Strafrechts im weiteren Sinne. Frankreich z.B. unterscheidet nicht zwischen OWI und StrafR (was lange zu einer angenehmen Nichtverfolgung von OWIs für mein frz Kennzeichen führte). In Deutschland gibt es die Unterscheidung, aber das von mir angeführte Analogieverbot gilt nach § 3 OWiG auch im Bereich OWI.

    Wenn Gunter keine Haltevorrichtung abgebaut hat, dann hat meine Nachricht vielleicht dazu geführt, dass Gunter die Erwägung überdenkt :denk . Und wenn wir über StVZO reden, dann reden wir nicht von Rennstrecken oder von Fahrten auf einer australischen Privatranch von mehreren Quadratkilometern Fläche. Insofern war der Hinweis auf "zu Hause" eine nette Diversion :rollen

  • Wozu die Sozia-Rasten für den Tüv wieder montieren ?

    Wenn dann doch alles so (L)EGAL ist… ?

    Es ist nicht legal, weil die StVZO in § 61 Abs.2 ja Fussrasten verlangt. Nur ist das Fehlen keine Ordnungswidrigkeit, weil die Strafbewehrung in § 69a fehlt. Wenn der Prüfer das will, kann er die fehlenden Fussrasten bei der HU bemängeln. Wegen der zwei Schrauben riskiert man das nicht, oder?

  • Es ist nicht legal, weil die StVZO in § 61 Abs.2 ja Fussrasten verlangt.

    Nur ist das Fehlen keine Ordnungswidrigkeit, weil die Strafbewehrung in § 69a fehlt.

    Wenn der Prüfer das will, kann er die fehlenden Fussrasten bei der HU bemängeln.

    guten Morgen,

    daß TÜV und Teilnahme am Straßenverkehr zwei unterschiedliche Gegebenheiten sind ist eigentlich nicht besonders schwer zu verstehen.

    "logischerweise" werden im §61 Fußrasten "verlangt"; für den Fahrer immer, für einen Mitfahrer, wenn er an Bord ist.

    "logischerweise" ist "das Fehlen keine Ordnungswidrigkeit", wenn kein Mitfahrer aufgesessen ist.

    "logischerweise" kann "der Prüfer" bei Zweipersonenzulassung "fehlende Fußrasten" (für einen Mitfahrer) "bemängeln";

    bei einer HU müssen selbstverständlich alle Teile für jedwede Nutzungsmöglichkeit montiert sein.


    übrigens:

    bei einer in in Rede stehenden Verkehrskontrolle kann das Fehlen der Soziusrasten bei Solofahrt nicht bemängelt werden (wer das jetzt immer noch nicht verstanden hat, dem ist eben nicht zu helfen),

    sollte (idiotischerweise) ein Mitfahrer trotz fehlen der hinteren Fußrasten aufgesessen sein, dann kostet dieser Verstoß das immense Vermögen von 5€ und der hintere Depp muß absteigen.

    Scotty: gilt alles für den Gültigkeitsbereich Deutschlands, nicht Frankreichs, Australiens oder sonstwo auf der Welt.

    (ich hätte nie gedacht, daß man über derart belanglose Angelegenheiten so viel schreiben kann)

    nicht vergessen: heute, 10:20 Uhr, ServusTV, MotoGP; bis dann .....................

  • bei einer HU müssen selbstverständlich alle Teile für jedwede Nutzungsmöglichkeit montiert sein.

    Moin,

    heisst im Umkehrschluss:

    Wenn ich die originale Sitzbankabdeckung der RS montiere, die keine Abdeckung ist, sondern ein Ersatz ohne Sitzpolster und Haltemöglichkeit, habe ich keine Nutzungsmöglichkeit für einen Sozius... somit alles takko und ich "brauche" auch keine Soziusrasten... (auch wenn die Option im FzG-Schein eingetragen ist)

    Würde mich doch wundern, wenn Aprilia offiziell ein illegales Anbauteil anbieten würde.

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    Lustiges/interessantes Thema....

    LG

    B.

    Alle Männer fahren Moped...

    Al Mugello non si dorme !!