ZitatInwiefern besteht in dem Fall den bitte Vorsatz? Inwiefern nimmt jemand,der am Straßenverkehr teilnimmt, billigend in Kauf, dass er bei einer hohen Geschwindigkeitsübertretung einen Menschen tot fährt, der bei rot über die Ampel geht?
Ich finde in dem Fall könnte man bedingten Vorsatz bejahen, da Alpi auf einem Video in einem beinahe Unfall selber erkannt hat, dass hier gerade fast jemand gestorben wäre ("Er wäre gestorben, Ich hätte Ihn in seine Einzelteile zerlegt"). Ihm war also bewusst, dass ein Unfall bei überhöhter Geschwindigkeit tödlich enden könnte. Er ist aber weiter mit hoher Geschwindigkeit gefahren, hat sein Verhalten nicht geändert. Hat damit einen tödlichen Unfall in Kauf genommen. Damit sind für mich die Vorgaben "für möglich hält" und "billigend in Kauf nimmt" erfüllt und deswegen hätte ich Totschlag als Urteil erwartet. Wo liege ich falsch?