Alpi ist verurteilt

  • Spritvernichter:

    Zitat

    Inwiefern besteht in dem Fall den bitte Vorsatz? Inwiefern nimmt jemand,der am Straßenverkehr teilnimmt, billigend in Kauf, dass er bei einer hohen Geschwindigkeitsübertretung einen Menschen tot fährt, der bei rot über die Ampel geht?

    Ich finde in dem Fall könnte man bedingten Vorsatz bejahen, da Alpi auf einem Video in einem beinahe Unfall selber erkannt hat, dass hier gerade fast jemand gestorben wäre ("Er wäre gestorben, Ich hätte Ihn in seine Einzelteile zerlegt"). Ihm war also bewusst, dass ein Unfall bei überhöhter Geschwindigkeit tödlich enden könnte. Er ist aber weiter mit hoher Geschwindigkeit gefahren, hat sein Verhalten nicht geändert. Hat damit einen tödlichen Unfall in Kauf genommen. Damit sind für mich die Vorgaben "für möglich hält" und "billigend in Kauf nimmt" erfüllt und deswegen hätte ich Totschlag als Urteil erwartet. Wo liege ich falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Hi all
    ich verstehe schon den Unterschied zw. Vorsatz /bzw. Verdunkelungsgefahr und einem Unfall.
    Was ich nicht verstehe - wurde im Vorfeld wirklich so extrem schlampig ermittelt.
    oder war der Staatsanwalt übereifrig und/oder populistisch ( wie man es leider zur Zeit überall findet)
    das erschreckt mich ein wenig.

    Gruß
    Dieter

  • Der Kerl hatte während des Unfalls die Kamera ausgeschaltet, somit kann man ihm nicht unterstellen, dass er sich mit der Raserei in diesem Einzelfall brüsten wollte. Und Kommentare seitens Alpri bei bisherigen Zusammenstößen lassen eben keine klaren Rückschlüsse auf eine billigende Inkaufnahme von Todesopfern zu, das wird weder dir gelingen, noch ist es der Staatsanwaltschaft möglich gewesen, einen Vorsatz zu beweisen. Seine durchführte Gefahrenbremsung und sein Verhalten während der Verhandlung haben diesen Vorwurf eben nicht unterstützt.

    Alpi hatte grün, seine einziges Fehlverhalten bestand in der stark überhohten und inakzeptablen Geschwindigkeit. Der Opa hatte rot, war betrunken und überquerte die Straße. Diesen Einzelfall nahm er definitiv nicht billigend in Kauf. Wäre es anders herum gewesen, wäre das Urteil vermutlich anders ausgegangen. Ist es aber nicht.

    Du machst in sofern eine Fehler, dass deine Prämissen zu irgendwelchen Konklusionen führen. Du kannst nicht mal eben jemanden Vorsatz unterstellen, weil du versuchst 1 und 1 zusammen zu zählen. Das sind keine Beweise, auf denen ein Urteil begründet werden kann.

    Gruß
    David

  • Ich glaube die Staatsanwaltschaft wußte wie das ausgeht... Die Mordanklage diente vermutlich dem Zweck möglichst viel Öffentlichkeit zu erzeugen. Somit war das Populismus, hat aber seinen Zweck erfüllt.

    Aufgrund der Gefährdungshaftung, die jeder Führer eines Kraftfahrzeugs zu tragen hat, ist dem Verurteilten eine Mitverantwortung zuzuweisen. Die deutlich überhöhte Geschwindigkeit rechtfertigt meines Erachtens auch eine Urteil auf Basis grober Fahrlässigkeit, was ein durchaus härteres Urteil gerechtfertigt hätte.
    Aus meiner Sicht trägt dazu bei, das bei angemessener Geschwindigkeit und Gefahrenbremsung der Todesfall sehr wahrscheinlich nicht eingetreten wäre.

    Viel wichtiger wäre meines Erachtens eine Festlegung eines medinzinisch-psychologischen Gutachtens für die Widererlangung des Führerscheins gewesen. Allerdings weiß ich nicht, ob das hier nicht sogar festgelegt wurde, da ich das Urteil nicht gelesen habe.

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • Auch ein Staatsanwalt kann nicht sicher wissen, wie ein Strafverfahren ausgeht. Im Gegensatz zum Anwalt eines Mandanten vertritt ein Staatsanwalt jedoch uns, und es liegt in der Natur der Sache, wenn der das Strafmaß höher ansetzt als der Verteidiger.
    Würde er das nicht tun, und es stellt sich i.R. der Ermittlungen tatsächlich eine Mordabsicht heraus, könnte der Angeklagte in diesem Verfahren m.W. gar nicht mehr wegen Mordes verurteilt werden.
    Ich wäre jedenfalls vorsichtig mit der Aussage, Staatsanwälte seien populistisch. Wozu auch?

    Wenn der "Held" nach dieser Vergangenheit nicht vor seiner nächsten offiziellen Fahrt zu einer MPU muss, gebe ich das Mopifahren lieber auf und fahre nen Hummer. :ditsch
    Ich denke, das wird sich keine zuständige Fahrerlaubnisbehörde leisten, die Frage nach seiner psychischen Eignung zum Führen eines KfZ erst dann zu stellen, wenn statt eines alkoholisierten Rentners ein Kind zu Tode kommt. Und wer mit 100km/h in der Ortschaft unterwegs ist, nimmt so etwas m.M. nach durchaus in Kauf. Das wissen auch Verkehrspsychologen.

    Schlechte Kinderstube :bier

  • Eine Nachtragsklage kann ein Staatsanwalt vorschlagen, ein Angeklagter jedoch ablehnen.
    Schlägt der Staatsanwalt eine Klage auf Mord hingegen nicht vor und wird jemand wegen Tötung verurteilt, kann er wegen dieses Deliktes nie mehr wegen Mord angeklagt werden.
    Quelle: u.a. Strafprozessordnung 266...

  • Das Netz ist voll von Video's solcher Leute, mit Feile im Kopf, die sich über ihren "so tollen Filmchen" definieren.
    Selbst auf Webseiten wie Gaskrank werden solche Video's publiziert...voll böd...weil sonst, eine gute Seiten mit vielen guten Infos rund um's Motorrad.


    http://www.gaskrank.tv/tv/motorrad-fu…kalation-30.htm


    :wand :bump :skull :nono :kotz

    .


    4 Wheels move your Body, but 2 Wheels move your Soul

  • Wow, die können aber toll Mopifahren auf den Videos. Mit über 200 auf kurvigen Landstraßen!


    Tut mir ein wenig leid für die Angehörigen, die Unfalbeteiligten, die übrigen Beitragszahler von Krankenkassen und KfZ-Versicherungen, die traumatisierten Straßenwärter, wenn mal die Reste von der Straße zu räumen sind. :dup

    Ich hoffe, dass solche Ignoranten auf ihrem Weg zum Himmel niemanden mitnehmen und der langweilige Rest der Zweiradfahrer dadurch nicht in den Genuss von Streckensperrungen kommt.

    Hier endet für mich die Toleranz gegenüber unkritischen Plattformen und der Freiheit des Einzelnen. Das geht auf Kosten zu vieler, solche Leute zähle ich nicht mehr zum Kreis der Motorradgemeinschaft.

    :hut

  • oh tatsächlich ... der Kanal ist dicht. Super. Das war vor drei Tagen noch nicht...

    ...und Moin...
    Kai der Ammerländer

    ich hab hier voll den Endstress und du kommst mir mit so‘ner Scheiße... :ditsch

    WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten ... :aetsch

  • Wer über rot geht muss damit rechnen umgefahren zu werden.

    ...und wer geboren wurde, muss generell damit rechnen, zu sterben.

    man muss schon beim Queren eines Zebrastreifens damit rechnen, umgefahren zu werden. Wie schön, dass es Regeln gibt, die zumindest rechtlich Fußgänger vor KfZ-Führern schützen. Ein Verbot, alkoholisiert zu gehen, kenne ich nicht. Auch keines, was es Kindern nicht erlaubt, Gehwege zu nutzen obwohl sie die Verkehrsregeln nicht kennen.

    Finde es schlimm genug wenn "eilige" Autofahrer nach einem Unfall mit Personen angeben, diese seien zu schnell auf die Straße gelangt (man vergleiche skandinavisches Recht dazu). Da muss man immer mit rechnen, und sich anpassen, wenn man schlechte Sicht hat.
    Wenn jemand mit 70 durch eine beparkte Straße brettert, nachdem er mal etwas über Anhalteweg und Reaktionszeiten gelernt hat, ist das entweder Dummheit oder Ignoranz und gehört beides sanktioniert - gehörig.
    Leute schaut euch mal ein Kind an, was gerade von so einem (gern flüchtenden) Autofahrer angefahren wurde, das vergesst ihr nicht. Nützt nur leider dem Kind nix mehr.

    Nur noch gut 3 Wochen bis zum Saisonstart :]

  • Zitat

    Wie schön, dass es Regeln gibt, die zumindest rechtlich Fußgänger vor KfZ-Führern schützen. Ein Verbot, alkoholisiert zu gehen, kenne ich nicht.

    Und wie ist es damit, dass auch als Fußgänger Wechsellichtzeichen Folge zu leisten ist? Paragraph 37 der Stvo regelt ganz klar, das bei Rot gehalten werden muss.

    Nochmal es geht hier um den Einzelfall von alpi, was überfahrene Kinder oder ein Zebrastreifen damit zu tun haben erschließt sich mir nicht wirklich.

    Wenn ein Autofahrer einen Rotlichtverstoß begeht und dadurch in eine tödlichen Unfall verwickelt wird, nimmt ja wohl auch niemand diesen in Schutz, egal wie schnell derjenige war der ihn erwischt hat.

    Das alpi inakzeptabel zu schnell unterwegs war steht auch gar nicht zur Debatte.

    Saison fängt übrigens dann an, wenn das Wetter stimmt - nicht wenn irgendein Monat erreicht ist und man aus versicherungstechnischen Gründen wieder fahren darf.. Man denke da an letztes Jahr ;)

    Gruß
    David

  • Nun, wenn du schreibst, dass jeder, der bei Rot über die Ampel geht, damit rechnen muss, überfahren zu werden, verallgemeinerst du und damit gehts nicht mehr nur um Alpi.
    Und ich weise dann darauf hin, dass es genug Situationen gibt, in denen man zumindest moralisch schuldig ist, wenn man einen Fußfänger überfahren hat, selbst bei grün.

    Sehr subjektive Ansicht, auch den Winter als Saison zu bezeichnen, wenn "das Wetter stimmt". Die Meinung sei dir gegönnt. :hut

  • Nun, wenn du schreibst, dass jeder, der bei Rot über die Ampel geht, damit rechnen muss, überfahren zu werden, verallgemeinerst du und damit gehts nicht mehr nur um Alpi.
    Und ich weise dann darauf hin, dass es genug Situationen gibt, in denen man zumindest moralisch schuldig ist, wenn man einen Fußfänger überfahren hat, selbst bei grün.

    natürlich weist er ganz allgemein darauf hin - zurecht, wie ich finde, weil es so ist und Ampeln genau dafür da sind. Weiß eh nicht, was dich stört - als Kraftfahrer bekommt man ohnehin praktisch immer min. eine Teilschuld bei einem Unfall mit Fußgängern oder Radfahrern. Egal wie high der arme, arme Smombie auf dem Skateboard war. Finde ich persönlich ein wenig einseitig - alles beim Kraftfahrer abzuladen - und was Dein Beispiel mit dem Kind angeht - was ist denn eigentlich mit den Eltern?! Oder sind die etwa auch fein raus, wenn die zum Unfallzeitpunkt auf nem Trip sind?!

  • Der Betrunkene ist tot, der Smombie vielleicht auch, und die Eltern sind vielleicht wieder kinderlos.
    Das finde ich im Allgemeinen wie auch im speziellen Fall unverhältnismäßig.

    Da fand ich den Spruch , dass jeder, der bei Rot über die Ampel geht, mit Konsequenzen rechnen muss, zynisch.

    Erstens ist man als KfZ-Fahrer immer der stärkere und zweitens gibt unser "Held" noch ein Beispiel für unterstes menschliches Niveau. Da spielte die rote Ampel m.E. keine Rolle mehr, war nur eine Frage der Zeit, bis jemand ernsthaft verletzt wurde.

    Bin froh, dass ich kein Richter geworden bin :denk


  • Da spielte die rote Ampel m.E. keine Rolle mehr
    [...]
    Bin froh, dass ich kein Richter geworden bin

    Dass bin ich in der Tat auch; wer von "moralischer Schuld" spricht und einseitig urteilt ohne zu differenzieren bzw. sogar das Fehlverhalten des Geschädigten ignoriert , hat in der Gerichtsbarkeit nichts verloren und der sollte sich m.E. auch aus der Diskussion über Rechtssprechungen raushalten. Es sei denn, derjenige lebt im Mittelalter, da war solch eine Rechtssprechung der Stil der Zeit.

    Gruß
    David

  • Erstens ist man als KfZ-Fahrer immer der stärkere


    Deswegen haben wir zum Glück die Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeugführer und eine Pflicht zur Qualifizierung vor dem Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Raum...
    Die Mitschuld bei einem Unfall mit Personenschaden ist selten unberechtigt... Stichwort angemessene Geschwindigkeit.

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...