Helme nach ECE 22-06 und angebautes Zubehör

  • Was die Nummer mit dem Intercom am Helm angeht, frage ich mich, wie das von der Ordungsbehörde umgesetzt werden soll?
    Gibt es denn tatsächlich Vorgaben der Helmhersteller, wie Intercoms befestigt werden müssen? Ja, Shoei gibt an, wie das Sena SRL am Neotec oder GT Air montiert werden soll (das werden dann auch nur die allerwenigsten außen am Helm antackern), aber eine Vorschrift von z.b. Shoei, wie ein Sena 3S am Glamster verbaut werden soll, finde ich auf die Schnelle nicht. Und was macht der Luxemburger Polizist nun, wenn es keine Vorgabe seitens des Helmherstellers gibt, gegen die der Helmträger dann auch nicht verstoßen kann?
    Für mich ist das hier nicht so ganz eindeutig:
    bild_721.jpg

    Hallo,

    ich nehm das hier mal und mache ein neues Thema auf.

    Hat das evtl. etwas mit der neuen Zulassungsnorm ECE 22-06 zu tun? siehe unten

    Wenn ich das alles so richtig lese, dann muss wirklich alles was am Helm dran ist auch vom Hersteller geprüft sein bei neu zugelassenen Helmen.

    Habe mir erst vor kurzem einen neuen Helm mit der neuen Norm gekauft und mein altes Sena dran gebaut. Wenn ich das alles so richtig lese dann ist die Zulassung damit eigentlich nicht mehr gegeben. Bin durch eine Freund auf die Problematik gekommen. Er wurde wohl bei Louis durch einen Verkäufer über die Thematik informiert.

    Ich habe gerade mal eine Anfrage an den Hersteller meines Helmes geschickt. Bin mal gespannt auf die Antwort.


    Gruß


    Marc


    Die Integration von Kommunikationssystemen und anderem Zubehör

    Die neue Norm sieht vor, dass Kommunikationssysteme oder anderes Helmzubehör – egal ob extern oder im Inneren der Schale getragen – zusammen mit dem Helm zugelassen werden müssen. Gegensprechanlagen, die nicht zusammen mit dem Helmmodell, an dem sie montiert werden, geprüft wurden, sind also nicht mehr zulässig. Sobald die ECE 22-06 als einzig gültige Zulassungsnorm in Kraft sein wird, muss die Montage von Kommunikationssystemen und anderem Nachrüst-Zubehör unbedingt vom Hersteller des Helms genehmigt werden, basierend auf der Liste mit Zubehör, mit dem der Helm zugelassen wurde.

  • Dazu müsste es eine Bestimmung im Straßenverkehrsrecht geben, die die Einhaltung dieser Norm vorschreibt. Wenn das auf EU - Ebene passiert nennt man das "new legal framework" und es hat ein ganze Reihe von Voraussetzungen, es dürfen z.B. nur European Norms (EN) verwendet werden, die nach einem bestimmten Verfahren erstellt wurden. Das ist ein großer Zirkus.

    Aber vielleicht gibt es ja eine Bestimmung in der STVO.

  • In §21a der STVO steht "geeigneter Schutzhelm". Hier wird nicht explizit auf die ECE Norm verwiesen.


    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


    Die Frage ist halt wie es im europäischen Ausland aussieht und ob nicht aufgrund irgendeiner Gerichtsentscheidung für Deutschland die ECE Norm als "geeignet" gilt. Ist wohl ne juristische Frage.

  • Fyber meinte auch, dass den Luxemburgern wohl auch die Pinlockvisiere ein Dorn im Auge sind und da auch was kommen könnte.
    Da werde ich wohl zukünftig einen Bogen umd Ländchen machen.

    Zu dem Thema hab ich auch noch Fragen seit den neuen Helm. Dort ist auf den PinLock Visier " DayTime use only" vermerkt.

    Hab ich auf meinem Alten Helm nie drauf geachtet.

    IMG_2308.jpg

  • Den Hinweis bzgl. Pinlock-Nutzung nur am Tag steht - zumindest bei mir - schon 2016 in der Bedienungsanleitung beim Shoei Neotec I. Habe ich aber auch wohl überlesen bzw. ignoriert.

    Hatte noch nie Probleme mit der Sicht bei Dunkelheit mit dem installierten Pinlockvisier. Fahre aber auch nur klare = ungetönte Visiere.

    Und nutze nur das Sonnenvisier, keine Sonnenbrille; das Sonnenvisier kann ich jederzeit schnell hochklappen. Da wäre ein Sonnenbrille irgendwie mindestens unpraktisch…

  • Beim Shoei GT Air ist das Pinlock-Visier sowie ein ausklappbares Sonnenschutzvisier serienmässig. Wie wird der Luxemburger Ordnungshüter das erkennen? Das steht nirgends auf dem Helm.

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • Beim Shoei GT Air ist das Pinlock-Visier sowie ein ausklappbares Sonnenschutzvisier serienmässig. Wie wird der Luxemburger Ordnungshüter das erkennen? Das steht nirgends auf dem Helm.

    Das Pinlock-Visier liegt diesen Helmen bei, montieren muss es der Käufer selber. Und manchmal wird es auch im Laden montiert. Shoei montiert es nicht.

    Don't eat the yellow snow where the huskies go (Zappa)

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Folgende Antwort kam von der luxemburgischen Polizei:

    „Guten Tag,

    Wir haben Ihre Mitteilung erhalten.

    Sie müssten in diesem Fall prüfen, ob ihr Helm mit der Ausrüstung eine entsprechende Homologation bestanden haben. Normalerweise erhalten Sie diese Information beim Verkaufshändler des Helmes, bzw. könnten Sie eine Anfrage an den Hersteller ihres Kommunikationssystem stellen, Cardo Systems Support Center

    Sämtliche Zusatzausrüstungen am Helm müssen vom Helmhersteller bereitgestellt werden und der Helm muss auch unter diesen Bedingungen homologiert sein.

    Das Anbringen zusätzlicher Ausrüstung am Helm ist/war grundsätzlich verboten. Die Gesetzesänderung vom 21 septembre 2023, Loi du 21 septembre 2023 modifiant: 1° la loi m... - Legilux (public.lu) (Art.6) wurde hinzugefügt, dass das ein Kommunikationssystem den Anforderungen bezüglich der Integration in den Helm oder der Befestigung von Kommunikationsgeräten am Helm entsprechen muss.

    Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten.

    Der « Art. 170bis. der Straßenverkehrsordnung sieht folgende Verbote vor : (s.Seite 285)

    1. Il est interdit de conduire un véhicule en portant un dispositif entravant une bonne perception des bruits de la circulation « , à l’exception des appareils qui sont portés à une seule oreille et qui servent à la communication

    2. Il est interdit à tout conducteur d’un véhicule qui n’est pas en stationnement ou en parcage d’utiliser, de tenir en main ou de manipuler un appareil électronique mobile doté d’un écran.

    Il est interdit à tout conducteur d’un véhicule qui n’est pas en stationnement ou en parcage d’utiliser les fonctions permises d’un appareil électronique mobile avec écran autrement qu’au moyen du système mains libres intégré du véhicule.

    Il est interdit à tout conducteur d’un véhicule qui n’est pas en stationnement ou en parcage d’utiliser les fonctions d’aide à la conduite ou à la navigation d’un appareil électronique mobile avec écran qui n’est pas fixé au véhicule dans un support spécialement conçu à cette fin.

    Il est interdit à tout conducteur d’utiliser un casque homologué obligatoire où l’équipement de communication n’est ni intégré, ni fixé au casque conformément aux prescriptions du fabricant.»

    Ein Nichtbeachten stellt auch ein ein schwerer Verstoß (contravention grave Art. 7 Seite 35) dar. Code de la route - Legilux (public.lu) (Loi du 14 février 1955, und sieht eine gebührenpflichtige Verwarnung von 250€ und 4 Punkteabzug vor. (s.Seite 382).

    Infohalber hier noch ein Link zur Homologation von Helmen und der Ausrüstung und Teile: UN Regulation No. 22 - Rev.4 - Amend.3 | UNECE (Info unter Punkt 5 "Approval" und Punkt 6 "General specifications").

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihre Polizei“

  • Sämtliche Zusatzausrüstungen am Helm müssen vom Helmhersteller bereitgestellt werden und der Helm muss auch unter diesen Bedingungen homologiert sein.

    "Homologiert"! Die reden freutsch oder frallemend oder dançais. Nach der Lesart dürfte man nur noch mit in Luxembourg zugelassenen Helmen nach Luxembourg fahren. Das ist Quatsch.

    Was die meinen ist wohl, dass man eine EU-Marktzulassung braucht und dass das Chinesium keine solche Zulassung hat. Alles normal. Du bist da gerade auf dem Übersetzungsfehler - Trip zwischen Letzebüry und Deutsch. Und die Loi du 21 Septembre 2023 ist gegen Handy am Steuer gerichtet und auch im Code de la Route enthalten. Hatte ich ja schon im anderen Fred kommentiert.