So: eine Frage für Juristen ... oder TÜVler, je nach dem ...
Wenn eine Federungskomponente, z.B. ein Kartuschensystem oder ein Federbein, mit ABE gesegnet ist,
sind es auch seine Einzelteile? z.B. die Federn?
Und, falls ja, bedeutet das dass man sie ohne Weiteres einbauen kann?
Mehr realitätsnahe:
Ich überlege die Öhlins Federn als Upgrade in meine Tuareg einzubauen, als gute Kompromiss zwischen Resultate,
mehr Unterstützung, weniger Schaukeln, größere Bodenfreiheit,
und Kosten: mit um die 250€ für den Set vorn+hinten wurde noch niemals 1/10 kosten als einen Umbau der Federung mit Kartuschen + Federbein
aber könnte mich durchaus gänzlich zufriedenstellen.
Jetzt: die komplette Stoßdämpfer von Ohlins sind mit ABE für die Tuareg eintragungsfrei einzubauen, schön und gut,
aber heisst das dass ich nur die Federn ebenso handeln kann?
Oder dass es leichter wäre sie eintragen zu lassen?