Die rechtliche Frage würde mich persönlich dabei mehr interessieren. ....GsD Luxus bei meiner Diva
Erfahrungsberichte zur 900er
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SqualVIII -
3. April 2018 um 16:07 -
Erledigt
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Im Streitfall wird sich Aprilia sicherlich auf Ihre Vorgaben berufen, selbst wenn das Öl höherwertig ist.
Ergo sagt Aprilia vielleicht, die Technik wurde nur mit 15/50W getestet, andere Öle könnten zu einer Beeinträchtigung des Motors führen, da nicht getestet!
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- Offizieller Beitrag
Servus
sehe ich auch so wie Silversurver15 das was vorgschrieben ist gehört rein.
Ich denke der Motor wird es aushalten. Schlimmer wäre wenn die Bereiche unterschritten werden
aber im Ernstfall wird Aprilia die Dokumente anfordern und sich mit Garantieansprüchen zurück halten
mit dem Verweis das nicht die Vorgaben einghalten wurden.
Schöne Zustände bei Euch in der Schweiz
Gruß
Manni
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Die Antwort des Aprilia Importeurs hätte auch von Radio Eriwan sein können: Im Prinzip ja, aber...
Allerdings denke ich, dass im Schadensfall die jeweilige Werkstatt in der Haftung sein müsste, da sie ja einen Wartungsauftrag unsachgemäß ausgeführt hat. Wie man das dann wieder rechtlich geltend machen kann... Ohne eine gute Rechtschutz und viel Geduld vor Gerichten geht dann gar nichts. Wahrscheinlich hätte man die "unsachgemäße" Ausführung monieren und Nachbesserung fordern müssen.
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- Offizieller Beitrag
Ich kenne jemanden, der hat sich nach einem Motorschaden über zwei Jahre mit Aprilia und dem Händler herumgeschlagen.
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Danke für Dein ausführlichen Bericht...
Da hast ja eht ne kuriose Sitation bei Euch...
Erinnert mich was die Abwicklung und Priesgestaltung ein wenig Hongkong...
Dort hatte ein Bekannter von mir letztes Jahr ähnliches berichtet... Allerdings mit einem Auto.
Hoffe dass du nie größere Probeme mit der Bella hast, welche dann irgendwie aufs Öl zurückzuführen sein könntenUnd wenn doch - Du hast ja jetzt für Dich zumindest einen "Beleg mit OK".
Wahrscheinlich hätte man die "unsachgemäße" Ausführung monieren und Nachbesserung fordern müssen.
jein.. Ich hab vor einigen Jahren mal was zu dem Thema gelesen, ging damals allerdings auch um ein Auto - da war es aber auch so, dass die Vertragswerkstatt falsche Teile verwendet hat - hier war damals das Urteil, dass dies nciht der Kunde hätte wissen müssen. Denn dieser war ja bei einer Werkstatt und diese sollten sich an Herstellervorgaben halten - außer der Kunde wünscht es explizit anders...
Man kann von einem Verbraucher nicht verlangen, dass er alle Herstellervorgaben weis und kennt, dies ist Aufgabe der entsprechenden Werkstatt. -
Vor Gericht und auf hoher See...
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