Wenn man bedenkt, wie viele der Fahranfänger ungedrosselt unterwegs sind und bei mir wirklich nur die Anlage
Du weisst aber schon, dass die ungedrosselten Jungs wenn sie erwischt werden nach § 21 StVG und § 6 PflichtVG dran sind (Straftat), mit Gerichtsverfahren, Geldstrafe und Sperre für die Führerscheinerteilung? Also wenn das der Vergleichsmasstab ist, bist Du ein mutiger Kradfahrer.
GrussS