Leo Vince für die Shiver

  • Na die Carbonis sehen bei der schwarzen schon ganz gut aus. Aber der Sound? Hört sich eher nach weniger an als beim Original.nicht so voll. Kann aber bei solchen Videos auch täuschen.

    Gruß Toasta

    Ride like the devil and feel like god ;o)
    But don´t brake to late, ´cause then there are angels instead :crash

  • also vom klang her klingt der originale auch in den anderen videos besser find ich!!und aussehen naja geschmackssache für mich wäre er nix!bin mal auf einen von akrapovic gespannt flei geben die sich ja mehr mühe beim design :denk

  • Das stimmt wohl. Die Akra´s werden sicherlich sich auch mehr Mühe beim Preis geben.

    quer bisté wer!

  • :teufel... bei uns geht im mom garnichts, da kann man froh sein, das sich die orginaltüten so geil anhören, :super da können die grünen auf ihren doofen bmw´s nichts machen ! b-m-w
    db-killer bei zubehöranlagen wie akras sollte man unbedingt drinlassen !

    holgi,w-tal

    Einmal editiert, zuletzt von holgi (10. April 2008 um 22:58)

  • Nur mal so am Rande:

    Wenn zu laut, können die immer was machen.
    Auch wenn nichts verändert wurde am original oder den Ersatzdämpfern.
    Wenn die Kiste zu laut ist erlischt die Betriebserlaubnis.
    Vorsatz oder Manipulation ist da nicht zwingend notwendig. 8o

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Anykey
    Nur mal so am Rande:

    Wenn zu laut, können die immer was machen.
    Auch wenn nichts verändert wurde am original oder den Ersatzdämpfern.
    Wenn die Kiste zu laut ist erlischt die Betriebserlaubnis.
    Vorsatz oder Manipulation ist da nicht zwingend notwendig. 8o

    Tja....nur ist die Shiver schon mit 98 db eingetragen...und da kann die Trachtengruppe auch nix gegen machen :aetsch

  • Standgeräusch 98dB bei 4500U/min genau!
    Hatte meine Duc original auch und das war leiser.
    Bin mal gespannt wie das bei ner Messung ausfällt.
    Wennse dir unterstellen das da manipuliert wurde bleibtse stehen oder der Topf wird abgebaut.
    Ist zwar Willkür (Verhältnismäßigkeit der Mittel) aber wird durchaus an Schwerpunkttagen praktiziert:

    Felder mit nationaler Bedeutung Informationen zum Zulassungsverfahren
    Feld Feldbezeichnung
    B Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
    D.1 Marke
    D.2 Zeile1 – Typ
    D.2 Zeile2 – Variante
    D.2 Zeile3 – Version
    D.3 Handelsbezeichnung(en)
    E Fahrzeug-Identifizierungsnr.
    F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
    F.2 Im Zul.-Mitgliedstaat zul. Gesamtmasse in kg.
    G Leermasse in kg – Min./Max.
    H Gültigkeitsdauer
    J Fahrzeugklasse
    K Nummer der EG – Typgenehmigung oder ABE
    L Anzahl der Achsen
    O.1 Technisch zul. Anhängelast in kg, gebremst
    O.2 Technisch zul. Anhängelast in kg, ungebremst
    P.1 Hubraum in cm3
    P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
    P2/P4 Nennleistung in KW/Nenndrehzahl pro Minute
    Q Leistungsgewicht in KW/kg – nur bei Krafträdern
    R Farbe des Fahrzeugs
    S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
    S.2 Stehplätze
    T Höchstgeschwindigkeit in km/h
    U.1 Standgeräusch in dB(A)
    U.2 Drehzahl pro Minute zu U.1 (Standgeräusch)
    U.3 Fahrgeräusch in dB(A)
    V.7 CO2 (in g/km)
    V.9 Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche
    Schadstoffklasse
    Feld Feldbezeichnung
    (2) Hersteller-Kurzbezeichnung
    (2.1) Code zu (2) – zur Hersteller-Kurzbezeichnung
    (2.2) Code zu D.2 mit Prüfziffer – zu Typ/Variante/Version
    (3) Prüfziffer – zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
    (4) Art des Aufbaus
    (5) Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
    (6) Datum zu K
    (7.1) Techn. Zul. max. Achslast/Masse je Achsgruppe in kg,
    Achse 1
    (7.2) Techn. Zul. max. Achslast/Masse je Achsgruppe in kg,
    Achse 2
    (7.3) Techn. Zul. max. Achslast/Masse je Achsgruppe in kg,
    Achse 3
    (8.1) Zul. max. Achslast /im Zul.-Mitgliedsstaat in kg, Achse 1
    (8.2) Zul. max. Achslast /im Zul.-Mitgliedsstaat in kg, Achse 2
    (8.3) Zul. max. Achslast /im Zul.-Mitgliedsstaat in kg, Achse 3
    (9) Anzahl der Antriebsachsen
    (10) Code zu P.3 – zur Kraftstoffart oder Energiequelle
    (11) Code zu R (Farbe des Fahrzeugs)
    (12) Rauminhalt des Tanks, bei Tankfahrzeugen in m3
    (13) Stützlast in kg
    (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
    (14.1) Code zu V.9 oder (14) – zur Emissionsklasse
    (15.1) Bereifung – Achse 1
    (15.2) Bereifung – Achse 2
    (15.3) Bereifung – Achse 3
    (16) Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
    (17) Merkmal zur Betriebserlaubnis
    (18) Min. Länge in mm – Max. Länge in mm
    (19) Min. Breite in mm – Max. Breite in mm
    (20) Min. Höhe in mm – Max. Höhe in mm
    (21) Sonstige Vermerke
    (22) Bemerkungen und Ausnahmen

  • Zitat

    Original von Anykey
    Nur mal so am Rande:

    Wenn zu laut, können die immer was machen.
    Auch wenn nichts verändert wurde am original oder den Ersatzdämpfern.
    Wenn die Kiste zu laut ist erlischt die Betriebserlaubnis.
    Vorsatz oder Manipulation ist da nicht zwingend notwendig. 8o

    Da halt ich gegen.

    Bei einer Verkehrskontrolle darf und kann das Moped mit lautem Auspuff nicht stillgelegt oder beschlagnahmt werden. Die Männers müßen das erst mal nachweisen das es zu laut ist. Auch wenn sie eine Phonmeßanlage mit bei der Kontrolle haben. Die Messung ist in diesem Falle ungültig. Da es genügend Nebengeräusche (Wind usw.) gibt. Bei einer geltenden Messung muß das Mopet schon in einen Meßraum vom TÜV etc. später vorgeführt werden!
    Ist ein Tip meines Motorradkumpel der bei der grünen Truppe selbst arbeitet.

    Solange eine E-Nummer drauf ist, ist die Sache auch rechtens. Diese Nummer ist hinterlegt beim Hersteller und da können die sich schlau machen und werden im Sound der Shiver einsehen müssen das der i.O. ist.

    quer bisté wer!

  • Da biste eindeutig richtig und verkehrt informiert:
    als aller erstes gilt mal die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
    Das heisst ein Fahrzeug darf nur an der Weiterfahrt gehindert werden wenn es eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.
    Das ist im Falle eines zu lauten Auspuffes garantiert nicht so.
    Anders ist der Vorwurf der Manipulation im Zusammenhang mit der Beweissicherung.
    Wenn dir derBeamte unterstellt den Auspuff manipuliert zu haben kann er zumindest den Auspuff sicherstellen um den Vorwurf per Gutachten zu beweisen.
    In diesem Fall werden oft genug die Schalldämpfer abgebaut.
    Du hast ja dann Gelegenheit mit einem vorschriftsmäßigen Auspuff die Fahrt später fortzusetzen.
    Dies wird oft genug an bestimmten Strecken zur Abschreckung praktiziert.
    Auch gibt es für eine Messung vot Ort bestimmte Rahmenbedingungen wie Abstand zu Gebäuden, Mauern und sonstigen schallreflektierenden Flächen .
    Wie du schon geschrieben hast ist ein starker Wind (örtliche Wetterprognose) auch ein Messfaktor.
    Dann gibt es noch Richtlinien wie Abstand und Meßwinkel zum Auspuff sowie die Drehzahl.
    Nun die ist ja jetzt in den neuen Scheinen schon mal vorgegeben (Punkt U.2), das wären in unserem Fall 4500U/min.

    Du siehst , wenn du mit einer zu lauten Anlage (Racing) erwischt wirst stehen die Karten schlecht.
    Hast du ein ruhiges Gewissen kannst du pokern.
    Schlecht sieht es aber aus wenn dein serienmässiger Auspuff den Meßwert beim Gutachten übersteigt.
    Dann blechst du das Gutachten beim TÜV trotzdem und musst nachbessern.
    Wie du dann mit dem Hersteller einig wirst ist dein Problem.

    Mein Tipp ist:
    Hats du nichts gemacht, weise im Falle einer Kontrolle und der Androhung das Fahrzeug stehen lassen zu müssen auf die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" hin und drohe in diesem Falle mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten.

    Hindert er dich dennoch an der Weiterfahrt bleiben dir im Nachhinein nur rechtliche Schritte übrig.

    Bei sehr vielen Polizisten besteht über dies Regeln Unklarheit und sogar Unwissen da sich Vorschriften und Anweisungen ständig ändern können.
    Ich wiederum habe diese Auskunft von einem Lehrer für Verkehrsrecht der Landespolizeischule.
    Ich denke mal das kann ich aus erster Hand nennen.
    Denn das ist derjenige der diese Vorschriften lehrt.
    Ansonsten habe ich mich schon mit sehr vielen Polizsiten genau über dieses Thema unterhalten.
    Es ist also nicht so eindeutig wie es ausschaut.
    Im Prinzip darf er nicht, aber bei einer Manipulation gilt die Beweispflicht für den Polizisten.
    Kann er diese vor Ort nicht ausführen (dein angezweifelter Phonmessversuch wäre sowas) bleibt dem Polizsiten vor Ort nur die Beschlagnahme des beanstandeteten Bauteiles.

    Gibst du den Vorwurf zu (Racingdämpfer) muss wiederum die Verhältnismäßigkeit gelten.

    Edit:
    E Nummer ist korrekt, es müssen zu einer ABE keinerlei Papiere mitgeführt werden, da die E Nummer als solche mit Daten hinterlegt ist und es dem Polizist sein Problem ist herauszufinden ob der Topf an der Maschine mit dieser E Nummer für dieses Motorrad dann auch zulässig ist.

    Aber:
    Eine E Nummer oder eine ABE wird ausser Kraft gesetzt wenn die vorgeschriebene Phonstärke überschritten wird.
    Das heisst die Anlage enspricht nicht mehr dem gemessenen und zugelassenen Wert.
    Dies ist bei Nachrüstdämpfern, die ja fast alle nach dem Absobtionsprinzip arbeiten, häufig der Fall.
    Hier ist Steinwolle das Material das dämpft und die brennt gerne mit der Zeit weg.
    Der Effekt: trotz eingebautem Einsatz wird die Anlage mit der Zeit zu laut und die ABE erlischt.
    Bei Seriendämpfern, die fast alle nach dem Reflektionsprinzip arbeiten (daher auch das Mehrgewicht), dämpft der Schall durch mehrmaliges hin und herführen der Abgase durch Röhren und Kammern.
    Hier wird gerne mal "ausgeräumt" oder "umgeleitet", dadurch erlischt ebenfalls die ABE.
    Ich persönlich bin mal gespannt wann der erste Polizist die Originalanlage der Shiver bemängelt und unterstellt sie wurde manipuliert.
    Dann wirds interssant.

    Einmal editiert, zuletzt von Anykey (11. April 2008 um 19:54)

  • Das meine ich allerdings auch. Wenn mir dann einer so kommt würde ich schon auf die Barrikaden gehen. So einfach dürfte das wohl nicht sein. Kommt aber auch immer auf den grünen an. Alles wissen ist bei denen auch nicht der Standard. Bisher war ich mit Freundlichkeit immer gut bedient und wenn da nix verändert ist kann man auch gut argumentieren.

    Bin trotzdem schon mal gespannt.

    Ha, da fällt mir gerade noch eine Anekdote vom TÜV ein. Da haben sie an nem Moped ewig rumgemessen (wohl gemerkt draußen mit laufendem Verkehr) und an einem halben Dezibel rumgemacht. Anschließend kam ein Donkerford mit einem Mords Lärm in die Halle gefahren. Der Prüfer meinte da nur: Ha Karl, na die neue Anlage montiert? Dann wurde auf die ABE geschaut abgesegnet und weg. Der Mopedfahrer stand immer noch da, obwohl ich trotz Vollgas am Moped nur den netten kleinen Sportwagen gehört habe. Vielleicht haben sie ja draußen den gemessen !!!

    Also kennste den beim TÜV oder er findet dich sympatisch, schon gehts viel besser.

    Gruß Toasta

    Ride like the devil and feel like god ;o)
    But don´t brake to late, ´cause then there are angels instead :crash

    Einmal editiert, zuletzt von toasta (14. April 2008 um 11:37)

  • Also, hier auch nochmal. Hab die Toepfe drauf, und kann euch sagen, das ihr die Teile in Deutschland absolut vergessen koennt, solange ihr euch mehr oder weniger legal fahren wollt. Mit Daempfer sind die Teile so laut wie die Akras Evo ohne Daempfer bei der Tuono. Nimmt man die Db-Killer raus, fuelt man sich sofort in die Pitlane bei einem GP Rennen versetzt. Ist absolut nicht fahrbar, und eure Nachbarn werden im Dreieck springen, wenn ihr die Teile in der Frueh "singen" lasst. 8o :teufel

    sparta

  • Also sozusagen von der Lautstärke genau richtig für mich. ;o) :italia

    123 dB sind von meiner MZ Baghira zu schlagen.

    quer bisté wer!

  • Zitat

    Original von rainer
    Typ Factory Preis 999 € mit ABE Carbon oder Titan

    Typ GP-Style 679 € mit ABE Edelstahl

    http://www.motorradteile-hamburg.de/

    behaltet den mal im Auge, ist dort viiiiiel günstiger, aber die Shiver ist noch nicht gelistet

    Gruß aus dem hohen Norden
    Jörg

    :super

    ... wer nicht kotzt säuft nicht am Limit

  • Die "Leo" würde mich ja reizen... An meiner SV 650S jedenfalls total fähiger Klang! Wenn ABE vorhanden,bzw E-Nummer drauf kann einem die Rennleitung doch nix, oder? :0plan