Alles anzeigenHallo AP,
schön das es Menschen gibt, die in keinster Weise Kritik ertragen können. Ausserdem, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Die Messung darf, zum Beispiel bei einem Reifen mit einer Laufflächenbreite von 190 mm, nur im Bereich von 71,25 mm nach rechts und links aus der Mitte des Reifens erfolgen. Und das bedeutet eben nicht, dass die gesamte Lauffläche für eine Messung herangezogen werden darf.
Sorry, aber deine Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.
na ja eine Laufflächbreite oder gesamte Lauffläche ist schon ein widerspruch in sich, für mich bleibt die gesamte Laufflächenbreit z.b 190mm maßgeblich,(es ist immer noch ein Motorradreifen) weil ich die auch nutze, dann wäre es ja nach deinen Angaben völlig egal ob bei den letzen 1/4 verbliebenden Laufflächenbreite das z.b. Gewebe durch verschleiß zum vorschein kommt, den Sheriff möchte ich sehen, der Dich weiter fahren lässt, oder den Hu-Prüferder Dir eine Plakette gibt, da spielt es dann auch kein Roller mehr ob du in deinen 3/4 Lauffläche noch min. 1.6 mm vorhanden sind. Letztlich zählt für die Verkehrsicherheit die gesamte Laufflächenbreite.
Aber halte es so wie du es willst, was ich sowieso mache.
Ende.