- Offizieller Beitrag
Ich berufe mich auf die Gewährleistung
Das ist Gesetz.
Und gilt 2Jahr, in den ersten 6 Monaten wird davon ausgagangen das auf jeden Fall ein Sachmangel vorlag wenn was ist ,
nach 6 Monaten liegt dann die Beweislast bei mir.
Mit einem echten Mangel sollte eine Beweißführung einfach sein.
Eure Garantie könnt Ihr behalten. Klingt gut nur was hab ich bitte konkret davon?
Des ist nur Sinnvoll wenn es eine Garantieverlängerung auf 4 Jahre gäbe wie z.B. bei Kawa
Ansonsten kann ich mir von eurer Garantie nix kaufen,