Diese Rechtsprechung wie von Miele beschrieben würde ich gerne mal sehn, wenn darüber überhaupt was besteht.
Ich hab keine, aber ich kenne zwei Fälle, bei denen nicht gezahlt wurde. Die Rechtsschutzversicherung hat in einem Fall abgelehnt eine Klage zu unterstützen, weil die Aussicht auf Erfolg nicht gegeben ist, der andere Fall hatte keine.
Der zitierte Porsche könnte übrigens tatsächlich ein Problem bereiten und auch da kenne ich einen Fall wo die Versicherung nicht zahlen wollte. Die hat aber klein beigegeben, weil der Wagen ein Firmenwagen war, somit ausschliesslich zu Geschäftszwecken genutzt werden durfte ( ) was die Versicherung dann doch überzeugte.
Versicherungen haben übrigens einen langen Atem was Klagen gegen sie angeht. Vieleicht ein Grund warum die damit bisher durchkommen, Motorräder als Freizeitgerät aus dem Nutzungsausfall herauszunehmen.
Mein Beifall für den ersten, der das mal bis zu letzten möglichen Instanz durchzieht...