Hallo,
mich haben letzte Woche zwei Zivilbeamte kontrolliert, als Ihnen aufgefallen ist, das ich keine DB-Killer im Auspuff habe.
Zuerst wollten sie mir eine Strafe von 90€ und 1 Pkt. aufbrummen!
(auf die Frage, ob ich die DB-K. einstecken habe, antwortete ich mit "nein")
Dann aber wollten sie ein Blick in meinen Rucksack werfen. Was ich zuerst verweigerte, da sie meiner Meihnung nach kein Recht dazu haben. (liege ich damit richtig???)
Nach langer Diskussion gab ich nach und die Beamten fanden beide DB-K. darin.
Damit handelte ich Ihrer Meihnung nach vorsätzlich und die Strafe wurde auf 180€ und 3 Pkt. erhöht!
Als das ganze Theater nach gut einer Stunde zuende war, wollte ich wissen, was für Kosten mich bald erwarten...Antwort "lass dich überraschen"
Ein Kollege vom TÜV sagte mir, das diese Erhöhung nicht nachvollziehbar ist. Ich handelte schon beim Ausbau der DB-Killer vorsätzlich und wußte was auf mich drauf zu kommt, wenn die Streckenkontrolle mich erwischt. Von daher ist es völlig egal, ob ich sie einstecken habe oder nicht!
nun meine frage
Wie stehen meine Chancen (falls die mir ein Bußgeld von 180€ und 3 Pkt. aufdrücken wollen)
mit einem wiederspruch???
beste Grüße