Rennleitung mist mit Meterstab abstand der Blinker

  • Wenn ihr an euerem Mopped den Endschalldämpfer getauscht habt und der hat eine e-Zeichen und ist mit DB-Eater ausgestattet heißt das nicht, das ihr keine Probleme bekommen könnt.

    Bei einer Nachprüfung dürfen die Phonzahlen nur um 1 Phon über der Zahl in den Zulassungspapieren liegen. Ist es höher nützen auch die e-Zeichen nix mehr und ihr seid dran.

  • Wenn ihr an euerem Mopped den Endschalldämpfer getauscht habt und der hat eine e-Zeichen und ist mit DB-Eater ausgestattet heißt das nicht, das ihr keine Probleme bekommen könnt.
    Bei einer Nachprüfung dürfen die Phonzahlen nur um 1 Phon über der Zahl in den Zulassungspapieren liegen. Ist es höher nützen auch die e-Zeichen nix mehr und ihr seid dran.


    Gilt das auch für Österreich?

    In D gilt das m.W.n. übrigens auch für Nicht-Nachrüstanlagen. Denn die Bestimmungen gelten ja nicht nur für den Aftermarket-Bereich. Ist das Mopped zu laut, ist es zu laut. Egal, wer den Auspuff hergestellt hat.

    Gruß

  • Hallo,

    diese Aussagen stimmen ja nicht so ganz. In den Urteilen zu diesem Thema, die in der Presse abgedruckt waren, wurde ja festgestellt, dass man sich als Endabnehmer darauf verlassen kann, dass eine Nachrüstanlage mit E-Zeichen die gesetzlichen Normen einhält. Keinem Fahrzeugbesitzer kann es zugemutet werden, nach dem Umbau eine amtliche Phonmessung durchzuführen. Allerdings haben die Richter erläutert, dass durch Verschleiß (Wegbrennen der Dämmung) jede Auspuffanlage zu laut werden kann und der Besitzer darauf reagieren muß, wenn das Motorrad offensichtlich zu laut ist.

    Und jetzt sind wir bei dem Problem, was ist offensichtlich. Als ich eine GSX-R 750 BJ. 91 mit einer eingetragenen Schüle 4-1-Anlage hatte, konnte ich mich bei einer amtlichen Geräuschmessung von 102 Dezibel natürlich nicht mehr rausreden. Offensichtlich war die Anlage zu laut (und ich wußte es auch). Die E-Töpfe die ich kenne sind doch sehr sehr weit von solchen Zahlen entfernt und deshalb würde es mir schwer fallen eine offensichtliche Überschreitung festzustellen. Aus diesem Grund würde ich bei einer Überschreitung von ein paar Dezibel vor Gericht kämpfen.

    :fight

  • Zur Klarstellung:
    Ob nun schon bei genau 1 dB oder erst bei mehreren, weiß ich nicht. Ich wollte lediglich anmerken, dass es für die Frage "zu laut oder nicht" nicht entscheiden ist, ob Nachrüst (mit E) oder Original.

    Das mit den Gerichtsentscheidungen:
    Haben die Richter etwa festgestellt, dass bei "gutgläubigem Betrieb" die Überlautstärke weiterhin gefahren werden darf? Schwer vorstellbar. Ich vermute, es ging da eher um Bußgelder oder Punkte o.ä., die bei so einer Sachlage erlassen werden können. Ein "OK, konntest Du ja nicht wissen, fahre also ruhig weiter damit rum" wird es wohl kaum gegeben haben.

    Gruß

  • Hallo Stoff100,

    da hast du natürlich recht. Im ersten Fall den ich noch im Kopf habe, wurde ein ca. 6 Monate benutzter E-Topf durch einen Sachverständigen im Auftrag der Polizei geprüft und er war zu laut. In diesem Fall bekam der Fahrer keine Strafe, weil er davon ausgehen muß, dass ein Topf nicht schon nach 6 Monaten zu laut wird. Allerdings mußte der Topf leiser werden und da noch Garantie bestand, mußte der Importeur den Topfen neu dämmen.

    Im zweiten Fall ging es um ein Motorrad mit einem länger gebrauchten E-Topf der gerade TÜV bekommen hatten (ca. 2 Monate her). Obwohl der Topf recht laut war, muß sich ein Fahrzeughalter auf die Fahrzeugüberprüfung verlassen können. Selbes Ergebnis, keine Strafe aber der Topf mußte neu gedämmt werden.

    Das Motorräder mit Serientöpfen gemessen werden, habe ich bis jetzt noch nicht erlebt und auch aus meinem Umfeld noch nicht mitbekommen.

    mfg

  • Zur Thema Lautstärke1

    Da sind sie bei uns sehr Kulant, da wird auch nix abgeschraubt und stillgelegt oder so. Auch die HD und Co mit extralaut werden zeitweise "übersehen" ev gibts ne Verwarnung

    Im Zulassungsschein habe ich gelesen das meiner Shivere ja satte 98db Standgeräusch und 78db Fahrgeräusch haben darf. Der Akrapovic hat lt. Beipackzettel eh nur 96db Stand ! Also ? Mal schauen wies weitergeht.

    Übrigens war ich beim ÖAMTC und die haben mit ein OK verpasst. Nix zu laut nix stickt oder raucht! :peace

    Und jetzt heists warten was bei der Landesregierung rauskommt!

    CA R.