Anwalt einschalten, auch ohne Rechtsschutz,
wenn 1 Radler aussagt, dass der PKW noch nicht seinen Überholvorgang abgeschlossen hatte
oder
dass sich herausstellt, dass der PKW den Überholvorgang kurz vor der Kurve eingeleitet hat
und somit für den Fahrer die Gegenfahrbahn nicht zu 100% einsehbar war.
Liegt einer der beiden Aussagen vor, übernimmt jeder Anwalt mit Kusshand deinen Fall,
da er mit ziemlicher Sicherheit diesen gewinnen wird, incl. Schmerzensgeld etc.
Gleiches bei mir vor >20 Jahren.
PKW , in der Stadt, vor mir bremst unerwartet bis zum Stillstand ab und wartet ohne zu Blinken.
Rechts und links Parkplätze.
Rechts fährt ein Auto Rückwärts aus der Parklücke.
Ahh, der möchte also rechts in die freie Parklücke.
Ich ziehe links am PKW vorbei, dieser fährt an und biegt links ab.
Moped kracht in die PKW Seite, 2-facher Schlüsselbeinbruch.
Noch am Unfallort mache ich den PKW Lenker darauf aufmerksam, nicht geblinkt zu habe.
Er verneint und schaltet darauf seinen Blinker ein...Dreist.
Dank einer Zeugenaussage, die meine Beobachtung bestätigt, nehme ich mir ohne RSV einen Anwalt.
Ende vom Lied der Schaden am Moped wird ersetzt und ich erhalte 1000 DM Schmerzensgeld.
Grüße Stephan