Wichtig ist eigtl nur, dass sie noch nicht mit dir spricht.
Das merkt man meistens erst wenn man sie schon verzehrt hat
Wichtig ist eigtl nur, dass sie noch nicht mit dir spricht.
Das merkt man meistens erst wenn man sie schon verzehrt hat
Ich hatte mir im Sommer in Hochspeyer an der Tanke (lag sowieso auf dem Fahrweg...) was Kaltes geholt und am Johanniskreuz verzehrt, aus Prinzip
(...) mußte ich zu dem Verbrecher auf dem großen Parkplatz.
Verlangt der Gauner doch tatsächlich 4 € für sowas
Kostet beim Nicklis 2,20€ für nen großen Pott
(...)
Sei mir nicht böse, aber da gehören immer 2 dazu... wenn man das mitmacht darf man sich nicht beschweren
Ich unterstütze "Verbrecher" grundsätzlich nicht, da verkneife ich mir lieber den Luxus.
meier13 schau dir mal die BDA der Shiver 750 an, "Kapitel 5, technische Daten", da steht bei "elektrische Anlage": Batterie 12V 10Ah.
Es können bei der Shiver 750 wohl 2 Bauhöhen (12er ist höher) verbaut werden, es gibt im Batteriekasten einen Einleger aus Kunststoff, der die flachere Höhe der 10er ausgleicht.
Batterie ist aber eigentlich nicht Thema hier, deshalb BTT
meier13 also meine Shiver hat eine YTX12BS verbaut, mit 12Ah, und meine AGM funzt seit 04/2018 ( ) problemlos.
Übrigens: du musst den Beitrag unmittelbar vor deinem nicht voll zitieren, eine Anrede mit "@" wie ich es mache reicht auch...
meier13 wenn das Abblendlicht beim Startvorgang deaktiviert wird steht mehr Startspannung zur Verfügung, was die Batterie etwas entlastet; ein V2 braucht mehr Anlasserkraft da zählt jedes Zehntelvolt...
Allen eine schöne Weihnachtszeit 🎄
MegaLagu die von dir zitierten "Regeln" was den Spritzlappen angeht bezieht sich aber nur auf ältere Normen, bei Moppeds die nach EU-Recht homologiert wurden gilt diese Regel nicht, das Hinterrad muss sollte lediglich vom Spritzschutz senkrecht von oben geschaut die Hinterkante des Hinterrads abdecken, und das kann auch oberhalb 150mm der waagerechten Radmittelebene sein. So habe ich es in Erinnerung, aber wo es steht, 🤷♂️
EDIT: ich habe hier was gefunden, vielleicht interessant.
Ich habe immer noch nicht verstanden dass einige, seien es Motorradfahrende oder die Rennleitung, den §19 StVZO Abs. (4) immer noch nicht verstanden haben bzgl. des Begriffes "Ablichtung"...
Bitte mal im Netz schlau machen und verstehen was man im Gesetz unter einer Ablichtung versteht, dann muss klar sein dass eine als .pdf mitgeführte ABE als Ablichtung gilt, denn wie wird diese Datei denn erstellt?
Richtig! Der Hersteller hat die Zulassung für sein Bauteil welches er zur Freigabe (=ABE) beantragte ursprünglich nämlich in Papierform und erstellt die (oftmals für den Kunden nur herunterladbare) .pdf per Scan (Ablichtung!)
Ich führe keine ABE's in Papierform mit (bei mir für die Bremsscheiben, Gabelfedern und Reifenfreigabe, alleine für die 3 ABE's wäre das mit allen Seiten welche die Rennleitung theoretisch sehen darf schon ein Buch...), und wenn einmal die Rennleitung ein Problem damit haben sollte lass ich es darauf ankommen und verweise darauf...
Für mich kann es einfach nicht sein dass, nur weil die Gesetzeshüter ihre eigenen Gesetze nicht richtig anwenden können (oder wollen), ich ein Buch mit mir herumfahren soll damit die es bequemer haben...
Ich würde auch lieber die Leitung gescheit abzweigen als so einen Stromdieb zu verwenden. Die Kontaktfläche dieser Stromdiebe (eigentlich nur eine dünne Schneide welche die Isolierung des "Spenders" anritzt und die Ader etwas berührt) ist schon etwas mickrig wenn höhere Ströme fließen...
SL1975 der Helm passt super zum Mopped-Trim
Zitat StVZO §19 Abs (4):
"Der Führer des Fahrzeuges hat in den Fällen
1. des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält,
und
2. des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. (...)"
Eine .pdf kann im Allgemeinen als Ablichtung angesehen werden, da die Datei (scan) aus einer Vorlage erstellt wird. Man kann auch die ABE abfotografieren, ist auch eine Ablichtung...
MannixI das Original ist nicht zwingend, eine Kopie (=ebenso eine Ablichtung!) reicht aus.
Viele ABE's, wie z.B. Reifenfreigaben, gibt es sowieso nur als .pdf-Download, die Papierform welche dem Zubehör beiliegen sind auch nur Kopien; die wirklichen "Originale" hat nur der Hersteller.
...wobei die Kontrolle des Neigungswinkels schwierig bis unmöglich ist (z.B. wegen der Größe des Fahrers); es erfolgt eher eine Überprüfung ob das Verkehrsgeschehen hinter dem Mopped einwandfrei beobachtet werden kann, Ordnungsgeld bei Verstoß 15€, Stand 2019.
Mehr zur Vorschrift auf motorradonline
Lahme Ente ziemlich hoher Verbrauch für so kleine Motoren, 1,2 bzw. 2 ccm sind ja nichtmal ein Fingerhut voll Hubraum
SCNR
...oder Verlängerungen für Stahlflexleitungen verwenden, z.B. >>>hier
Psssst.... sonst kommt irgendein findiger Politiker noch drauf sowas in D ebenfalls zu fordern
So ein Betonanker -richtig angewendet und befestigt- hält schon was aus, er muss ja "nur" 1/2 Mopped tragen... selbst wenn nicht dann steht das Mopped nach dem "Aufschlag" ja immer noch auf dem Heckständer
Ich habe bei aufgebocktem Hinterrad immer mit einem Scherenwagenheber und einem Stück Holz unterhalb des vorderen Zylinders (am Zylinderfuß) angesetzt, geht natürlich nur wenn man kein ABS hat
oscar23x ....dann solltest du gefälligst die Fragen im Zusammenhang stellen, und nicht "...nach gesicherten Informationen" fragen, welche sich auch auf deine Aussage
Sie fährt auch etwas nervös gegenüber meiner Streety; kann natürlich auch an den Sportreifen liegen.
beziehen könnte. Vielleicht solltest du mal deine Postings vor VÖ mal gegenlesen und reflektieren, ob nicht Missverständnisse entstehen könnten.
Um dir das nochmal zu verdeutlichen stelle ich dir mal den betreffenden Text alleine:
Sie fährt auch etwas nervös gegenüber meiner Streety; kann natürlich auch an den Sportreifen liegen. Hat hier jemand sichere Informationen dazu?
Alleine hierauf bezog sich mein Hilfeversuch...
Also, ganz wichtig: erst gegenlesen, reflektieren, und dann erst beschweren dass andere nicht lesen und verstehen können.