Beiträge von Tetze

Liebe Mitglieder: ich möchte an dieser Stelle auf ein neues Projekt von mir aufmerksam machen: www.japan-stromer.de bietet allen Fans der neuen Honda WN7 eine Plattform.

Dabei handelt es sich um das erste größere Elektromotorrad von Honda. Vielleicht finden das einige doch interessant und wollen dieser Technologie eine Chance geben.

Honda WN7 Forum

Die gewohnte Forensoftware und mich gibt's mit dazu ;-)
Euer Admin Markus

    Äpfel und Birnen. Ich glaube nicht, dass der Carens ein zweirädriges Kraftfahrzeug ist =).

    Selbstverständlich wird nicht zwischen vier- und zweirädrigen Fahrzeugen unterschieden. Für dich jetzt noch mal in Punkten am Beispiel eines Mopeds:

    1)

    2 Sitzplätze im Schein: Es dürfen max. 2 Personen befördert werden.

    2)

    Wird die zweite Person befördert, muss alles dran sein. Also Sitz, Rasten, Haltegriffe

    3)

    Sind keine Rasten dran, darf keine 2te Person befördert werden. Ist kein Sitz da, auch nicht.

    Es gibt keinen Unterschied zwischen dem SUV mit 3. Sitzreihe und einem Motorrad. Du darfst auch an nem Golf die Sitzbank hinten ausbauen und damit rum fahren. Dann aber auch keine 4 Leute mehr mitnehmen, sondern nur noch eine Person.

    So und nicht anders sieht es der TÜV und die Rennleitung.

    Ne, ist falsch. Dann wär jedes SUV mit 3ter Sitzreihe nicht zulässig unterwegs, wenn diese ausgebaut ist. Und die wird nicht ausgebaut, in dem man sie rausschraubt, sondern über das extra aus diesem Grund vom Hersteller montierte Schienensystem raus gezogen. Genau so Multivan, Transit oder Espace.

    Genau dieses Argument hat im Übrigen die Polizei als Beispiel genannt. Der Eintrag im Schein legt nur die max. Anzahl an Sitzplätzen fest, nicht die minimale Anzahl. Ein 7sitzer ist automatisch immer ein 5sitzer. Wenn du allerdings 7 Leute mit nimmst, muss die 3. Sitzbank da sein.

    So schwer ist das eigentlich nicht zu verstehen...

    Nein, ist falsch. Ich war mit dem Kürbis extra bei der Rennleitung und hab zusätzlich (weil beruflich da wegen ISO50001) mit zwei Dozenten an der TÜV Akademie in Hannover gesprochen.

    Wenn im Schein steht, dass 2 Personen befördert werden, dürfen grundsätzlich 2 Personen befördert werden. Die Eintragung im Schein hat keine weitere Aussagekraft und ist komplett entkoppelt der StVZO zu sehen. Sitzt nun eine zweite Person drauf, müssen die entsprechenden technischen Einrichtungen wie Rasten und Griffe vorhanden und betriebsfähig sein und auch genutzt werden. Also Rasten ausgeklappt und Füße drauf.

    Sind sie nicht vorhanden, darf keine weitere Person mitgenommen werden.

    Mein Vater ist mit Ende 30 an einer Embolie verstorben. Von jetzt auf gleich, ohne Vorankündigung. Ich bin aufgrund dieser Disposition 1 x im Jahr beim Kardiologen und der sagt: Würden alle Leute ab 40 täglich eine halbe Aspirin nehmen, gäbe es schlagartig 60 % weniger Embolien, Infarkte und Schlaganfälle.

    Nur mal zur Info...

    Dreizylinder muss man mögen. Entweder man liebt dieses Konzept oder kann nix damit anfangen. Für mich kommt auch nur 2- oder 4Zylinder in Frage, vom 690er Kürbis mal abgesehen.

    Aber fahrdynamisch ist die MT09 echt ne Ansage, meiner Meinung nach im kurvigen Geläuf sogar nah an der Duke. Ein Freund fährt die seit 10 Jahren, fällt mir selbst mit der Katana schwer an dem dran zu bleiben. Die Agilität ist wirklich enorm bei der MT09.

    Dazu kurz ne kleine Geschichte: Es gab mal ziemlich nette Sturzpads für die GSXS 1000. Die wurden mit 4 M10 Bolzen in unterschiedlichen Längen ausgeliefert, die zusätzlich mit 4 Distanzhülsen in 4 unterschiedlichen Längen kombiniert werden mussten.

    Da wurden in den Werkstätten reihenweise viel zu lange Bolzen mit viel zu kurzen Hülsen in viel zu kurze Sacklöcher in den Block geschraubt und mit 55 NM fest gedreht. Da drehte sich dann im Motor auch nix mehr 🤣

    Suzuki hat das dann geändert und auf den Montagezetteln sehr, sehr deutlich beschriftet. 😎

    Alles Mutmaßungen. Von daher Anwalt, Anzeige und ab ins Rodeo. Das der Veranstalter die Informationen zurück hält ist nur verständlich - der will jetzt keinen Fehler machen, der ihn im schlimmsten Fall vor den Insolvenz Richter bringt.

    Ich will hier jetzt nicht klugscheißen, aber solche Geschichten halten mich seit langem fern von der Renne. Das Risiko ist einfach sehr, sehr hoch.

    Ja, nachdem meine Frau das angeordnet hat, werden wir das jetzt machen lassen ... 🙈😊

    Bei der Gelegenheit habe ich dann gleich noch gebeichtet, dass ich eine 360-Grad-Kamera gekauft habe ...

    Weil deine Frau vielleicht dran gedacht hat, dass ein blockierendes Hinterrad in der Kurve dafür sorgen kann, dass sie Sonntags Nachmittags ne Tasche packt und dir deine Zahnbürste und Unterhosen ins Krankenhaus bringt.

    Frauen (zumindest die von Mopedfahrern) denken oft ein wenig weiter...

    Ja gut, nur das musste jetzt zackig regeln - und das richtig. Egal wer da jetzt Schuld hat oder nicht, die werden ja auch mit harten Bandagen in den Ring steigen, vor allem dann, wenn ne Versicherung mit im Spiel ist. Da stellt sich keiner hin und sagt: "Sorry, mein Fehler, ich zahl das mal grad".

    Vor allem gleich Anzeige und Strafantrag, das erhöht den Druck auf die Gegenseite enorm. In der Zeit ruht aif Antrag zwar das Zivilverfahren, aber du hast gleich die Ermittlungsbehörde mit im Rennen. Keine halben Sachen, gleich Vollgas, alles was geht. Um so schneller hast du dein Geld.

    Rennstrecke ist genau wie im übrigen Leben auch, verschuldensabhängige Haftung, 823 BGB.

    Es sei denn, du hast am Empfang schriftlich einen klar und deutlich formulierten Verzicht erklärt. Daran könntest du dich erinnern.

    Unterm Strich: Anwalt, alles Andere ist Zeitverschwendung.