Hallo
also die Spiegel an meinem alten Moped waren genauso angebracht wie beim Fighter und das alles mit TÜV ohne Probleme.(Waren aber von der Spiegelfläche her zugelassen nicht so wie hier)
Der Prüfer hat gesagt es kommt auf das Prüfzeichen an und das es wurscht ist ob der Spiegel nach unten oder nach oben gedreht ist. Er könne ja nicht sagen ob ich mit 1,94m mehr oder weniger sehe als er mit ner Größe von 1,73m wenn er auf dem Bock sitzt. Mir war es egal Hauptsache TÜV. Denke es kommt also viel auf den Prüfer an.
Auszug TÜV
Was darf man?
- Verwendung von Zubehörteilen;
- Zulässigkeit;
- Anbaumaße
97/24 EWG
Auf das Prüfzeichen kommt es an!
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
vor EZ 01.01.1990 1 links
ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2
Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen.
Gruß Oldbone