Der Beitrag des Reifenlieferanten geistert schon lange durchs Internet, rechtlich stimmen muss der trotzdem nicht.
nur mal so nebenbei
bei einem meiner anderen Motorräder habe ich folgenden Brief vom Hersteller bekommen:
"
Sehr geehrter Herr ....,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrer G 650 Xcountry.
Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben
Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für die BMW
G 650 Xcountry gemäß der EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) mit Erstzulassung ab Mai
2000 keine gesetzliche Reifenfabrikationsbindung mehr. Aus rechtlicher Sicht ist
allerdings darauf zu achten, dass die gewünschten Reifen über eine Zulassung gem.
ECE-Regelung/EU-Richtlinie verfügen sowie den Bestimmungen der Ziffer 15 in der
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der CoC-Papiere entsprechen.
Natürlich führen wir als Reifenhersteller weiterhin Reifentests durch. Unsere
Empfehlungen für Ihr Motorrad finden Sie unter folgendem Link auf unserer Homepage:
http://www.bmw-motorrad.de/de/de/servic ... _main.html
Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen sonnigen Start in die neue Saison und viel Spaß mit
Ihrer G 650 Xcountry.
Viele Grüße
BMW Motorrad Direct"
und wenn ein Motorradhersteller mir schriftlich bestätigt, dass die Fabrikatsbindung nur noch empfehlenden Charakter hat, dann sollte das doch hoffentlich für meine anderen Motorräder auch gelten. Wer sich weiter an die Fabrikatsbindung halten will, soll das machen, schaden tut's jedenfalls nix. Aber Freigaben für Mopeds mit EG-BE haben heutzutage nur noch Marketinggründe. Brauchen tut man sie nicht mehr.