Hier gibt es eine wunderbare Schritt-für-Schritt Anleitung mit Bildern (Englisch).
Beiträge von Sheepy
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Die Aprilias sind dafür bekannt das nur im warmen alles flutscht.
Sag das bloß nicht meiner Bella. Die ist diesen Winter auch bei bis -5°C noch problemlos angesprungen,
die Kupplung trennt sauber, usw. Gut, ich musste immer die ersten paar Meter das Standgas manuell
etwas anheben, aber sonst - kein Problem, bis auf die ~2 Wochen mit Schnee bin ich den ganzen Winter
durch gefahren... -
Kann man bei der DD den Motor nur im Leerlauf starten? Hat das was mit der elektronischen Drosselung auf 48 PS zu tun?
Nein, eigentlich sollte die Maschine bei gezogener Kupplung, hochgeklapptem Ständer und eingelegtem Gang starten. Da ist entweder der Seitenständerschalter oder der Schalter am Kupplungshebel hinüber.
Das erklärt möglicherweise auch das Ausgehen beim Auskuppeln im zweiten Gang, mein Seitenständerschalter ist auch kaputt und da geht die Maschine warum auch immer auch recht einfach beim Einkuppeln aus. Sollte aber mit Wechsel des Schalters behoben sein.
Ansonsten war die Drehzahl wohl wie GameKeppers sagt so niedrig (<2000 U/min), dass der Motor sich verschluckt hat und aus gegangen ist. Ich jedenfalls nutze in den meisten Kreisverkehren den ersten Gang... ist halt ein V2
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Zitat
Inwiefern besteht in dem Fall den bitte Vorsatz? Inwiefern nimmt jemand,der am Straßenverkehr teilnimmt, billigend in Kauf, dass er bei einer hohen Geschwindigkeitsübertretung einen Menschen tot fährt, der bei rot über die Ampel geht?
Ich finde in dem Fall könnte man bedingten Vorsatz bejahen, da Alpi auf einem Video in einem beinahe Unfall selber erkannt hat, dass hier gerade fast jemand gestorben wäre ("Er wäre gestorben, Ich hätte Ihn in seine Einzelteile zerlegt"). Ihm war also bewusst, dass ein Unfall bei überhöhter Geschwindigkeit tödlich enden könnte. Er ist aber weiter mit hoher Geschwindigkeit gefahren, hat sein Verhalten nicht geändert. Hat damit einen tödlichen Unfall in Kauf genommen. Damit sind für mich die Vorgaben "für möglich hält" und "billigend in Kauf nimmt" erfüllt und deswegen hätte ich Totschlag als Urteil erwartet. Wo liege ich falsch?
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Ich hatte nachgeschaut und dabei von bedingtem Vorsatz gelesen:
ZitatGrundsätzlich muss für eine Verurteilung wegen Totschlags auf eine vorsätzliche Handlung erkannt werden. Dabei genügt bereits der Nachweis des bedingten Vorsatzes, bei dem der Beschuldigte den Erfolg des Tatbestands – den Tod des Opfers – zumindest für möglich hält und dabei auch billigend in Kauf nimmt.
Und wegen dem "billigend in Kauf nimmt" angenommen, dass es damit durchaus vorsätzlich gewesen sein könnte.
Ammerländer:
Der Kanal von dem ist geschlossen, da gibt es keine Einnahmen mehr. -
Servus David,
ich denke Du hast Recht, dass in dem vorliegendem Fall kein Vorsatz dabei war.
In dem von Dir genanntem Beispiel - das ja eigentlich jedem von uns hier passieren könnte - ist die Geschwindigkeitsübertretung natürlich nicht Vorsatz zur Tötung, sondern nur Fahrlässigkeit.Meine Entrüstung stammt hier eher daher, dass das Gericht nicht das maximale Strafmaß der fahrlässigen Tötung ausgenutzt hat, obwohl der Verurteilte klar gezeigt hat, dass er enorme Risiken in kauf genommen hat. Das ist der Teil, der mich schockiert. Ist es juristisch "nur" fahrlässige Tötung, kann auch nur damit bestraft werden. Warum dann aber ein tendenziell eher mildes Urteil gefällt wird, anstatt das Strafmaß auszunutzen, entzieht sich mir. Ich finde schon, dass es sich hier um einen schweren Fall von fahrlässiger Tötung handelt und das der Verurteilte froh sein kann, dass Vorsatz juristisch nicht zu begründen war.
Wenn man sich die Videos von Alpi nochmal auf Youtube anschaut, wird einem schon übel. Ich bin ja selber kein Unschuldslamm, aber was der da über lange Zeit abgezogen hat, das ist so weit jenseits von Gut und Böse, dass mir die Strafe dann doch als zu milde erscheint. Wie auch immer, es bringt mich zum nachdenken...
Grüße,
Stefan -
Ich hab vor ein paar Tagen erst von dem Fall erfahren, bin aber mittelmäßig schockiert.
Die Anklage wegen Mord war sicher etwas übertrieben, aber genauso empfinde ich jetzt
das Urteil auf 33 Monate Haft (bei guter Führung wohl eher 1-2 Jahre und dann raus auf Bewährung)
als erschreckend niedrig. Wie man bei dem Typen nicht auf Totschlag sondern "nur" auf fahrlässige Tötung
entscheiden kann, erschließt sich mir nicht. Der "Alpi" hat in seinen Videos doch ganz klar bewiesen,
dass er keinerlei Respekt für das Leben anderer hat und den Tod Anderer billigend in Kauf nimmt:ZitatNach einem Beinahe-Unfall beschimpfte er einen Fußgänger: "Ist der
behindert? Was war das? Behinderter Hurensohn! Er bleibt stehen, wie ein
Reh! Er wäre gestorben. Ich hätte ihn in seine Einzelteile zerlegt, wie
mein Lego. Voll der behinderte Wichser!"Und diese Aussagen kamen, nachdem er einen Fußgänger mit weit über 100 km/h nachts in der Stadt fast erwischt hätte
(das Video aus dem die Zitate oben stammen ist mittlerweile wieder auf Youtube zu finden, hochgeladen von Dritten).
In meinen Augen hätte das definitiv eine Verurteilung wegen Totschlags und eine relativ hohe Strafe geben müssen,
mindestens 5 Jahre, eher 10 Jahre wären meiner Meinung nach angemessen gewesen. Man kann nur hoffen, dass der
nie wieder einen Führerschein bekommt, ansonsten ist eigentlich schon absehbar, dass es weitere Tote durch diesen
Menschen geben wird (man stelle sich mal vor, der ist irgendwann in der Lage ein >500PS starkes & zwei Tonnen schweres Auto zu besitzen und zu fahren ).EDIT: @daniel: Die 2000€ beziehen sich auf die Werbeeinahmen gesamt bisher, nicht einmalig.
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JuggernAUT:
Ne, sind se nicht. Ich dachte zwischenzeitlich wegen der Verfärbung auch, dass es tatsächlich Titan ist (bin ebenfalls nicht vom Fach). Dann hab ich kulanzweise einen zweiten Satz Db-Killer bekommen und da war seitlich gut sichtbar V2A auf das Rohr aufgedruckt. -
Matze:
Dem H.B. fehlen die M5 Schrauben, in deinem zweitem Link die #8.
Die Schrauben vom Kennzeichenhalter liegen weiter oben (#12 im ersten Link). -
Die Schrauben fehlen (müssten M5x9 sein), Abdeckung gibt es da keine.
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Hab mir den LSL A01 auch gekauft und war irritiert, das in der ABE nur die Tuono gelistet ist
Der hat auch ABE für die Shiver, steht zumindest so in den Dokumenten die ich mit dem Lenker mitgeliefert bekommen hatte unter Piaggio. Die gilt für die Modelle A01, B01 und L01. EDIT: Direktlink zur ABE (PDF) .
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Oh mann, ok - die Marketing Abteilung von Roads hätte das Foto als Vergleichsbild kennzeichnen sollen - aber man kann sich auch dumm stellen. Das ist ein Vergleichsfoto! Der rechte Topf ist das Modell Penta, der linke ist der neue Projsix.
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Kann passieren. Ein Bekannter, dem ich bei der Montage der Roads geholfen habe, hatte einen kurzen Kennzeichenhalter dran (Ich weiß leider nicht welcher das war) - aber da waren die unteren Halter für die Blenden vom originalen Auspuff im Weg, die mussten weggeflext werden. Und auch die Blinker waren zu hoch und sind an den Auspuff gestoßen, die haben wir dann leicht runtergebogen - keine schöne Lösung.
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Das Problem mit dem Ausgehen beim Kupplung ziehen hab ich seit einer Weile auch.
Trat bei mir gleichzeitig mit dem Ausfall vom Seitenständerschalter auf - ich muss
seit dem im Leerlauf sein, um die Maschine starten zu können. Mich stört es kaum,
deswegen hab ich noch nix getauscht. Teilweise fällt die Drehzahl nachm Auskuppeln
auch nur kurz auf ~800 U/min runter, aber meist fängt sich der Motor wieder und dreht
hoch auf Leerlaufdrehzahl. -
Na also treffen sollte der Zaunpfahl nicht, aber keine Sorge,
der war aus Schaumstoff .Für die Zukunft - es gibt da im englischen ein Sprichwort:
- "If Google doesn't have an answer, it wasn't a question."
- Wenn Google keine Antwort hat, war es keine Frage. -
Servus Jan,
hier ist die Antwort:
ZitatI weigh 260 lbs on a good day. The spring I need is a super-fatty
1095-64 with damping to match according to Pro Pilot. The current spring
is about one up on standard so it's prolly good for a 200lbs-210lbs
rider. You'd have to talk to Pro Pilot to find out the specifics of what
spring works.Quelle , Post #3. Ist also geeignet für ~120 KG Fahrergewicht bzw. ~350 KG Fahrer mit Maschine.
Die Antwort habe ich übrigens nach einer Minute googeln gefunden.
Grüße, Stefan -
Hey Frank,
na ein Glück, dass Du so glimpflich davon gekommen bist - von deiner Beschreibung her hättest Du
da auch wesentlich heftiger verletzt rauskommen können. Da ich schon mehrfach Unfälle ohne eigene
Schuld hatte, aber das Glück einen Anwalt in der Familie zu haben, rate ich Dir auch dringend dazu einen
Anwalt zu rate zu ziehen und vorallem einen eigenen Gutachter zu beauftragen.Was die Gutachter der Versicherungen teilweise für Gutachten erstellen ist erschreckend. Im letzten Fall war
da zwischen meinem Gutachter und dem der Versicherung eine Differenz von 2000€. Und genau deswegen ging
es nicht ohne Anwalt - am Ende (nach etlichen Schriftsätzen) hat die Versicherung der Gegenseite klein bei gegeben
und das von mir beauftragte Gutachten akzeptiert.Schmerzensgeld kannst Du bei deinen Verletzungen und aufgrund der nicht vorhandenen Schutzkleidung quasi vergessen,
da wird nahezu nichts bei rauskommen. Ohne Schutzkleidung hast Du ein höheres Betriebsrisiko und dafür bist Du selbst
verantworlich. Bei meinem letzten Unfall habe ich mir den Fuß gebrochen (trotz voller Schutzkleidung), war 2 Monate nicht
in der Lage ohne Krücken zu gehen und trotzdem war die Höhe des Schmerzensgeld lächerlich (<1000€) - selbst mit Anwalt.Grüße und gute Besserung,
Stefan -
Endlich mal was, wo ich mit meiner 09er Shiver einen Vorteil habe .
Ich würde die Warnblinkfunktion auch nicht missen wollen, besonders auf
Autobahnfahrten mit Stauenden empfinde ich das als sehr wichtig. -
@ (murcielago):
ZitatNach den „Richtlinien für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und
Zwischenuntersuchungen an Fahrzeugen nach Anlage VIII zur StVZO" vom 5.
April 1972 (VkBl 1972 S. 192/195) 2) sind nach Nr. 8 u. a. die
Standgeräusche der Kraftfahrzeuge auf ihre Vorschriftsmässigkeit zu
überprüfen. In Zweifelsfällen mussten die Standgeräuschmessungen nach
einem umfangreichen und zeitaufwendigen Messverfahren nach den
„Richtlinien für die Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen" vom 13.
September 1966 (VkBl 1966 S, 531) durchgeführt werden. In diesen
Fällen können die Standgeräuschwerte von Kraftfahrzeugen in Annäherung
an die zulässigen Geräuschwerte leichter und zeitsparender auch nach der
„Richtlinie für die Messung des Standgeräusches von Kraftfahrzeugen im
Nahfeld im Rahmen der obligatorischen Überwachung nach § 29 und der
Anlage VIII StVZO" ermittelt werden.Anders ausgedrückt: Damit überhaupt eine Überwachung des Verkehrsraums auf Lautstärke stattfinden kann. Ich denke das wird mehr zum Anlass genommen, die eigentliche Kontrolle zu rechtfertigen - in der Hoffnung dann Veränderungen wie fehlende DB-Killer zu finden, denn dann kann gehandelt werden. Ohne Veränderung gibt es aber keinen Nachweis und damit läuft die Überwachung ins leere.
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Der Polizist vor Ort kann nur eine Nahfeldmessung durchführen. Diese ist aber kein ausreichender Nachweis für ein zu lautes KFZ, dafür muss eine vollständige Geräuschmessung durchgeführt werden, daher ist die Messung vor Ort nur ein Indiz - kein Nachweis (siehe Quelle). Die vollständige Messung, die ein Beweis wäre, kann nach Aussage vom TüV (Interview eines Tüv Prüfers im Netz, Quelle leider abhanden gekommen) und meinem Dekra Menschen vor Ort kaum noch eine Prüfstelle durchführen, da fast alle Prüfstellen keine geeignete Örtlichkeit dafür habe, siehe:
Zitat4. Örtliche Verhältnisse und Bodenbeschaffenheit
Das
Meßmikrophon ist auf einem Stativ in einer Höhe von 1,2 ± 0,1 m über
dem Boden so aufzustellen, dass die vom Hersteller des Geräts angegebene
Richtung maximaler Empfindlichkeit auf die Schallquelle zeigt, bei
Vorbeifahrt des Fahrzeugs senkrecht zur Fahrtrichtung. Es muss auf einer
festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche gemessen werden, die
frei von schallabsorbierendem Belag (z. B. Schnee) ist. Im Umkreis von
wenigstens 20 m um das Mikrofon dürfen keine akustisch störenden
Gegenstände vorhanden sein. Zwischen Schallquelle und Mikrofon sowie
unmittelbar hinter diesem dürfen sich während der Messung keine Personen
aufhalten.Quelle: Geräuschmessung an KFZ, Richtlinien
Mit der Messung am Straßenrand hat der Polizist also nur seinen Verdacht erhärtet. Hinzu kommt, dass ein zu lauter Auspuff nur ein technischer Mangel ist (Ordnungswidrigkeit), der selbst wenn er zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt, nicht automatisch den Fahrer in den Straftatbereich (z.b. Fahren ohne Zulassung und ohne Vericherungsschutz) bringt. Und ohne Straftat ist das Anordnen so einer Messung halt nicht verhältnismäßig.