Hab diese auch über den Händler gekauft, muss mal nachsehen.
Kann mich aber an keine db Angabe errinnern, da ich das Beiblatt mehrmals gesehen habe.
Fall ist auch über ein Jahr her und dank einem unaufmerksamen Autofahrer habe ich mittlerweile auch ne neue Shiver (leos haben aber überlebt und sind wieder dran).
Konnte bei der Nachinspektion auf dem Amt sogar die neue Anlage eintragen lassen, aber als ich den Eintrag auf die neue Bella übernehmen wollte wurde dies untersagt.
Begründung: "Wir wissen, dass alle Anlagen zu laut sind und der Eintrag beim alten Motorrad hätte eigentlich nicht gemacht werden dürfen" -.-
Was ich dazumals gefunden habe im Internet:
Jetzt zur obligatorischen Lärmmessung, offiziell «Geräusch-Vorbeifahrtsmessung» genannt, die üblicherweise im DTC (Dynamic Test Center) in Vauffelin durchgeführt wird. Als erlaubter Maximalwert gelten 80 dB(A).
Das Verfahren läuft so ab: Mit dem umgerüsteten Motorrad wird im 2. und 3. Gang mit konstant 50 km/h an der Messstelle vorbeigefahren. (Ausnahme: Falls im 3. Gang bei 50 km/h schon mehr als 3/4 der Nenndrehzahl anstehen, wird im 3. und 4. Gang gemessen.) Insgesamt wird in beiden Gängen aus gegenüberliegenden Richtungen je zwei Mal links und zwei Mal rechts an der Messanlage vorbeigerollt. Das ergibt total 16 Vorbeifahrten. Aus den höchsten dB(A)-Werten in jedem Gang wird der Mittelwert errechnet (arithmetisches Mittel). Wenn dieser 81,0 dB(A) übersteigt, heissts: durchgefallen. Bis 81,0 dB(A) gilt: Es wird 1 dB(A) als Gerätetoleranz abgezogen, gemessene/errechnete 81 dB(A) werden also als 80 dB(A) ins Homologationsblatt eingetragen, bestanden! Die Übung kostet pro Mal 1000 Stutz. Moto Sport CH
Ist zwar die Beschreibung zu "nicht homologisierten Anlagen" -> Habe irgendwo mal was gefunden, dass wen der Lärm als störend empfunden wird, die Polizei diese Durchfahrsmessung verlangen kann.