Beiträge von Willibald

    Guten Morgen,

    da kann ich mich doch mal an eine schöne "Diskussion" erinnern...
    Und viele meinten die Hinterradbremse braucht man nicht...

    Vielen Dank das es nun mal jemand hier richtig niederschreibt!

    Grüßle aus Südbaden Willi

    Schon weitere Erkenntnisse?

    Suche auch nach einem "kleinen" Tankrucksack wie den Held.
    Auch das Befestigungssystem finde ich interesannt, weil ich die Quick Lock lösung zu globig finde.
    Und Gurte will ich auch nicht spannen.

    Noch keiner was gebastelt für die Dorso befestigung am Tankdeckel?

    Gruß Willi

    Hmm, das ist bei mir fast umgekehrt. Ich bremse sehr viel mit der Hinterradbremse. Und vorne nie ohne hinten!
    Kann gar nicht glauben das man nur mit der Vorderradbremse an ne Kurve anbremsen kann!?? ?(

    Die gefahr vorne weg zu rutschen ist imens höher... sei froh das Du noch nie gestürzt bist :wand

    Vielleicht währe mal ein Fahrsicherheitstraining ne idee?

    Gruß Willi :denk

    Interview mit Manfred Woll, Homologations-Experte und Leiter der TÜVPrüfstelle
    Landau/Pfalz:

    Frage: Messen kann die Polizei vor Ort nur das Standgeräusch eines Motorrads. Für
    den Gesetzgeber ist aber das Fahrgeräusch für die Straßenverkehrszulässigkeit
    entscheidend. Was legitimiert die Polizei, ein Motorrad aufgrund einer
    Standgeräuschmessung zu beanstanden, im Extremfall zu beschlagnahmen
    beziehungsweise den Halter zum Abschrauben des Schalldämpfers zu verpflichten?

    Antwort: Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten
    Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene
    Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch
    Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr
    den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende
    Auspuffanlage montiert ist, kann es sehr wohl sein, daß diese eintragungsfähig ist,
    obwohl sie im Moment beanstandet werden muß. Dafür ist aber das Fahrgeräusch
    ausschlaggebend, und das kann vor Ort von der Polizei nicht ermittelt werden.

    Frage: Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen allein aufgrund des
    bestehenden Verdachts einer Manipulation am Auspuff, die nicht durch eine
    Geräuschmessung untermauert ist?

    Antwort: Wenn der begründete Verdacht auf die Überschreitung der Geräuschwerte
    besteht, ist dies ein Umweltrelevanter Punkt, ebenso wie das Abgasverhalten. In
    diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der
    Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei
    jederzeit möglich.

    Frage: Wie aussagekräftig sind sogenannte EG-BE über die tatsächliche
    Zulässigkeit von Nachrüstanlagen?

    Antwort: Sinn einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Europa-
    Betriebserlaubnis (EG-BE) ist der, daß der Halter dieses Teil anbaut und weiter
    nichts zu veranlassen braucht. Die aufgeprägte Prüfnummer besagt, daß der Topf
    bei der Typprüfug die Vorgaben erfüllt hat. Wenn dieser Topf nun durch Korrosion,
    Beschädigung oder Manipulation zu laut wird, gilt wiederum, was ich bereits
    eingangs erwähnt habe. Aber auch wenn der Topf schon im Neuzustand wegen
    eventueller Fertigungsfehler zu laut wäre, bliebe der Halter verantwortlich und wäre
    bei der ganzen Sache der Dumme.

    Frage: Wie steht es um die Zulässigkeit älterer Motorräder mit entsprechend lauten
    Auspuffanlagen, zum Beispiel einer Harley aus den 50er oder einer Ducati aus den
    70er Jahren ?

    Antwort: Das Erstzulassungsdatum aus den Papieren ist maßgebend. Wenn zum
    Zulassungszeitpunkt andere Meßwerte und Meßmethoden galten, genießen die
    Besitzer dieser Maschinen Besitzstandsschutz. Die heute durchgeführte
    Nahfeldgeräuschmessung gibt es erst seit Anfang der 80er Jahre. Früher wurde aus
    sieben Metern Entfernung gemessen. Motorräder mit Erstzulassung bis Ende der
    70er Jahre sind vor Ort durch die Polizei nur schwer zu packen.

    Interview mit Manfred Woll, Homologations-Experte und Leiter der TÜVPrüfstelle
    Landau/Pfalz:

    Frage: Messen kann die Polizei vor Ort nur das Standgeräusch eines Motorrads. Für
    den Gesetzgeber ist aber das Fahrgeräusch für die Straßenverkehrszulässigkeit
    entscheidend. Was legitimiert die Polizei, ein Motorrad aufgrund einer
    Standgeräuschmessung zu beanstanden, im Extremfall zu beschlagnahmen
    beziehungsweise den Halter zum Abschrauben des Schalldämpfers zu verpflichten?

    Antwort: Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten
    Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene
    Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch
    Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr
    den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende
    Auspuffanlage montiert ist, kann es sehr wohl sein, daß diese eintragungsfähig ist,
    obwohl sie im Moment beanstandet werden muß. Dafür ist aber das Fahrgeräusch
    ausschlaggebend, und das kann vor Ort von der Polizei nicht ermittelt werden.

    Frage: Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen allein aufgrund des
    bestehenden Verdachts einer Manipulation am Auspuff, die nicht durch eine
    Geräuschmessung untermauert ist?

    Antwort: Wenn der begründete Verdacht auf die Überschreitung der Geräuschwerte
    besteht, ist dies ein Umweltrelevanter Punkt, ebenso wie das Abgasverhalten. In
    diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der
    Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei
    jederzeit möglich.

    Frage: Wie aussagekräftig sind sogenannte EG-BE über die tatsächliche
    Zulässigkeit von Nachrüstanlagen?

    Antwort: Sinn einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Europa-
    Betriebserlaubnis (EG-BE) ist der, daß der Halter dieses Teil anbaut und weiter
    nichts zu veranlassen braucht. Die aufgeprägte Prüfnummer besagt, daß der Topf
    bei der Typprüfug die Vorgaben erfüllt hat. Wenn dieser Topf nun durch Korrosion,
    Beschädigung oder Manipulation zu laut wird, gilt wiederum, was ich bereits
    eingangs erwähnt habe. Aber auch wenn der Topf schon im Neuzustand wegen
    eventueller Fertigungsfehler zu laut wäre, bliebe der Halter verantwortlich und wäre
    bei der ganzen Sache der Dumme.

    Frage: Wie steht es um die Zulässigkeit älterer Motorräder mit entsprechend lauten
    Auspuffanlagen, zum Beispiel einer Harley aus den 50er oder einer Ducati aus den
    70er Jahren ?

    Antwort: Das Erstzulassungsdatum aus den Papieren ist maßgebend. Wenn zum
    Zulassungszeitpunkt andere Meßwerte und Meßmethoden galten, genießen die
    Besitzer dieser Maschinen Besitzstandsschutz. Die heute durchgeführte
    Nahfeldgeräuschmessung gibt es erst seit Anfang der 80er Jahre. Früher wurde aus
    sieben Metern Entfernung gemessen. Motorräder mit Erstzulassung bis Ende der
    70er Jahre sind vor Ort durch die Polizei nur schwer zu packen.

    Also, danke für den netten Empfang!

    Heute mal die erste kurvenreiche Ausfahrt unternommen.
    Ist zwar noch etwas frisch, aber die Heizgriffe helfen :O)

    Und die fehlende Leistung zu meiner alten Monster 1000 ist fast schon vergessen.
    Dafür hab ich jetzt super "original" Sound und ein gutes Kurvenhandling, Sitzposition und sie sieht super aus!
    Aber der Tank ;o( kurz nach 110 KM Tankanzeige!?

    :klatschen

    Grüßle aus Südbaden
    Willi

    Hi,

    ja danke, ich hab den Schalter auch gefunden und das Kabel verfolgt.

    Hatte nur ein Problem, alle 20-30 sek. hat sich die Anzeige auf 0 gestellt.

    2 Dioden zum Entkoppeln vom Steuergerät der SMV habens aber gerichtet...

    Gruß Willi

    PS: Und meine Reed-Halterung ist etwas kleiner geworden ;o)

    EDIT: Für alle die das Problem vielleicht auch haben, da nun schon eine Anfrage gekommen ist. Hier mal, laienhaft dargestellt wie es funktioniert:

    Dioden z.B. 1N 4001

    Hallo zusammen,

    dann will ich mich auch mal kurz vorstellen.... :wink

    Willi, 28 aus Rheinfelden bei Freiburg
    ( dem südwestlichsten Teil von Deutschland nahe der Schweizer/Französischen Grenze )

    Seit einer Woche Besitzer ein DD :super

    Jetzt warte ich nur noch auf das schöne Wetter um in den kurvigen Schwarzwald zu Düsen... denn die letzten Ausfahrten waren hart bei unter 10C° 8o

    Die DD habe ich von Spike ( Mike ) der seine DD ja wegen seines Auslandsaufenthaltes verkauft hat.

    Gruß Willi :jippiii