Mit Anhänger durch Frankreich

Liebe Mitglieder: ich möchte an dieser Stelle auf ein neues Projekt von mir aufmerksam machen: www.japan-stromer.de bietet allen Fans der neuen Honda WN7 eine Plattform.

Dabei handelt es sich um das erste größere Elektromotorrad von Honda. Vielleicht finden das einige doch interessant und wollen dieser Technologie eine Chance geben.

Honda WN7 Forum

Die gewohnte Forensoftware und mich gibt's mit dazu ;-)
Euer Admin Markus

  • Moin zusammen und noch ein gesundes und unfallfreies neues Jahr.

    Im Mai geht es in die Ardeche und die Anreise erfolgt mit Auto und Motorradanhänger der Max. 750 kg hat, also ungebremst. In Frankreich darf ich da 130 km/h mit fahren. Habe aber eine

    100 km/h Zulassung für D mit Kennzeichnung am Hänger.

    Frage an unsere Frankreich Spezialisten: Ist die 100 km/h Zulassung auch für Frankreich bindend? Oder nur für D und ich darf auch 130 km/h fahren.

    Gruß Torsten

    Gruß Lahme Ente

    Motorradfahren ist das schönste was Mann angezogen machen kann!

  • Wenn ich mich recht erinnere (ohne Gewähr) ist der Aufkleber 100 km/H in Frankreich kontraproduktiv. Mit Aufkleber dann auch 100, ohne 130 km/h.

    Aber ich glaube, nicht wissen, dass dies die Franzosen so interessiert als wenn ein Sack Reis in China umfällt.

    Aber es werden sich noch die Spezialisten melden.

  • Das Thema gab es schon mal hier. Die 100 zählen nur für Deutschland (nationales Recht). In Frankreich darf man 130 fahren. Ich kann ja auch nicht umgekehrt in anderen Ländern in denen ich mit Anhänger 80 fahren darf 100 fahren, nur weil das auf meinem Anhänger steht.

  • Wenn die 100 km/h in den Papieren stehen (keine Ahnung, wie die D Papiere aussehen), dann Pech gehabt. Nur 100 erlaubt.

    Ob das die Gendarmerie aber juckt ... :0plan

    leben und leben lassen

    ABER

    auch am Leben bleiben

  • 100kmh-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen | TÜV NORD https://share.google/ux94g5E20eaKrFcJv

    Wichtig:

    In Frankreich gilt für Gespanne über 3,5 Tonnen (zGG) auf Autobahnen 90 km/h. Bei einem E-Auto mit Motorradanhänger und 2 Mopeds drauf ist man da ja schnell drüber.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo11 (6. Januar 2026 um 16:47)

  • da wäre ich mir nicht so sicher.

    Wenn die 100 km/h in den Papieren steht, die man ja braucht, da der Hänger sicher ein anderes Nummernschild hat,

    wird das wohl so interpretiert, daß er nur bis 100 zugelassen ist (abhängig von Art der Stoßdämpfer, Anhängerkupplung und Gesamtgewicht).

    Die nächste Frage, die ich mir stellen würde:

    was würde deine Versicherung dazu sagen, wenn du mit 120 einen Unfall baust, egal in welchem Land, wenn der Hänger nur bis 100 km/h zugelassen ist ?


    Ist in F halt anders, da Hänger bis 700kg mit dem gleichen Nummernschild fahren, wie das Zugfahrzeug und damit auch mit diesem versichert ist,

    sofern man nicht eine eigene CG dafür macht.

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  • Art. R317-18 Code de la Route sagt, dass nur Anhänger bis 750kg ungebremst sein dürfen. Das stimmt schon 'mal. Über 750Kg muss alles gebremst sein. (Wahrscheinlich EU - Regeln)

    Art. R413-2 enthält die bekannten generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen: 130km/h auf Autobahnen, 80km/h auf Landstraßen und 50km/h in Ortschaften. Außerdem gibt es spezielle 90km/h Straßen.

    Art. R413-8 enthält eine Einschränkung: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges über 3,5t ist, dann darf man nur 90km/h auf Autobahnen fahren, egal wieviel Gewicht der Zug tatsächlich hat. Dazu habe ich noch NIE eine Kontrolle gesehen.

    Art. R413-13 Wenn ein véhicule (Fahrzeug oder Anhänger) wegen Gewicht oder bestimmter Nutzung einer Beschränkung unterliegt, dann muss das mit einem Schild kenntlich gemacht werden. Es ist also nicht das Schild, dass die Begrenzung definiert, sondern die Art der Nutzung. Ein Motorradanhänger ist keine solche spezielle Nutzung. Es geht um Sonderfahrzeuge und Spezialtransporte.

    Die sonstigen Beschränkungen im Kapitel betreffen alle Gewichte über 3,5t (Poids total roulant autorisé, also zulässiges Gesamtgewicht des Zuges) Z.B. ein Lieferwagen mit Anhänger ist drüber und darf nach Art. R413-8 auf der Autobahn nur 90km/h fahren.

    Das bedeutet, es gibt KEINE Regel, die der deutschen Geschwindigkeitsregel entspricht. Der Anhänger hat ja keine eigene Höchstgeschwindigkeit, weil gar kein Motor vorhanden ist. Für Frankreich gibt es also bis 750Kg/kleiner 3,5t keine spezielle Limitierung. Die normalen Beschränkungen des R413-2 finden Anwendung. Das heißt, der Hänger kann in Frankreich nach französischen Regeln betrieben werden. Die Zulassung ist nur insofern relevant, als man generell mit einem in DE zugelassenen véhicule in Frankreich fahren darf. Die deutsche Bauartbeschränkung ist ja schon selbst eine Bauarterweiterung (100 statt 80) und betrifft die frz Rechtslage nicht. BTW, es gibt im Netz viele KI-generierte Inhalte die dem Art. R413-8 widersprechen. Das gilt aber nur, wenn der Zug über 3,5t hat.

    Auch die Versicherung muss zahlen. Die Haftpflicht muss sowieso zahlen, denn sie muss wegen Kfz-Gefährdungshaftung unabhängig vom Verschulden zahlen, wenn der Gegner nicht auch ein Kfz ist. Auch (und gerade) wenn man "Schuld" ist, muss die Versicherung zahlen, kann aber u.U. bei extremen Verstößen Regress nehmen. Wenn aber unter 3,5t kein Regelverstoß vorliegt, dann gibt es auch kein Verschulden.

    Wenn wir schon dabei sind: Art. R413-2 enthält in Abschnitt II weitere Limitierungen bei Regen. Dann 110km/h auf Autobahnen, 100km/h auf 4-spurigen Schnellstraßen und 80km/h dort wo 90km/h erlaubt sind. Sehr viele Leute halten sich dran, ich hatte dazu aber noch nie eine Kontrolle.

  • @ Scotty57 Vielen lieben Dank für deine ausführlichen Informationen.

    Mein Ford Kuga hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,1 t plus Hänger mit 2 Mopeds ca. 700–750 kg, sodass ich unter den 3,5 t bleibe. In D ist es so, dass mein Anhänger eine Versicherung braucht, wenn er alleine herumsteht und zum Beispiel alleine den Berg herunterrollt in einen Porsche rein. Sobald er am Auto gekuppelt ist, ist er ein Teil des Autos und über das Auto versichert. Restrisiko könnte eine Teilschuld bei einem Unfall sein, wenn nachweislich 130 km/h statt 100 km/h gefahren wurde. Aber da halte ich es nach der Lebensweisheit: No risk, no fun Sollte ich mit 130 km/h Probleme in Frankreich bekommen haben, so schreibe ich es hier rein. Und noch mal vielen Dank für eure Infos.

    Gruß Lahme Ente

    Motorradfahren ist das schönste was Mann angezogen machen kann!

  • Ich war schon mehrfach durch Frankreich nach Spanien gefahren mit 2 Mopeds auf dem Anhänger. Das einzige Problem was ich hatte, war ein deutlich erhöhter Verbrauch vom Zugfahrzeug bei 130 :pfeif

  • Mein Ford Kuga hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,1 t plus Hänger mit 2 Mopeds ca. 700–750 kg, sodass ich unter den 3,5 t bleibe.

    :offtopicRichtig! Wichtig ist das man als Klasse B Fahrer die 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (!) des Zuges nicht überschreitet.Deshalb dürftest du auch einen 1,35 t Anhänger fahren.Was viele jedoch nicht wissen daß es für Wohnmobile bis 3,5 t eine Ausnahme gilt.An Diese kann man nämlich einen 750 kg Anhänger anhängen und mit der Klasse B fahren.

  • Jein, mit B darf man 3,5t ZF + 750kg Anhänger fahren - also gesamt 4250kg. Dabei muss das ZF kein Wohnmobil sein.


    nur wenn der Hänger über 750kg hat, muss man ohne Zusatzschein die 3,5t einhalten. Oder dann halt mit b96/ BE auflasten.


    Zusätzlich soll ja demnächst/ bald / irgendwann oder so ähnlich, noch die Option kommen mit dem B Lappen spezielle Fahrzeuge bis 4,25t fahren dürfen. Z.b. Wohnmobile.

    Was jetzt schon möglich ist, ist sich ne Schlüsselzahl eintragen zu lassen, damit man z.b. E-Fahrezuge bis 4,25t fahren darf.


    was viele eher vergessen bei ner 100er Zulassung eines ungebremsten 750kg Anhänger. Die Leermasse des ZF ist entscheidend. Dafür gibt es einen Faktor(ich meine der ist bei ~0,3). Bezug zulässiges Gesamtgewicht des ungebremsten Hängers zu Leermasse ZF.

    Heist - wenn der Hänger 750kg hat, ungebremst ist & 100er Zulassung hat.
    Muss das ZF ein Leergewicht von 2,5t haben. Sonst 100nix erlaubt!
    Steht auch normalerweise in den Papieren des Hängers.

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

  • Ich bin mir sicher das ich alles fahren darf solange es das maximale Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreitet. z.B. ein Zugfahrzeug mit 6 t plus 1,5 t Anhänger. Sogar mit Doppelachse, wo die Achsen unter 1m Abstand haben.

    Gruß Lahme Ente

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  • Ich bin mir sicher das ich alles fahren darf solange es das maximale Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreitet. z.B. ein Zugfahrzeug mit 6 t plus 1,5 t Anhänger. Sogar mit Doppelachse, wo die Achsen unter 1m Abstand haben.

    3er Lappen ist natürlich was anderes.
    Außer bei der 100er Zulassung - die Regelungen hierfür sind unabhängig von altem 3er oder neuerem B.

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

  • Dafür gibt es einen Faktor(ich meine der ist bei ~0,3).

    Nach Art. R312-3 in Frankreich Faktor 1,3. Le poids réel de la remorque ou des remorques attelées derrière un véhicule tracteur ne peut excéder 1,3 fois le poids réel de celui-ci. D.h. der Hänger darf nicht mehr als das 1.3 - Fache der Zugmaschine wiegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Scotty57 (7. Januar 2026 um 16:23)

  • Bin mit meinen bisherigen ungebremsten Anhängern (400-750kg, mit und ohne 100km/h Kennung) in den vergangenen 15 Jahren schon mindestens 20x in Frankreich unterwegs gewesen und hatte deswegen noch nie ein Problem mit 130km/h auf der AB . . . allerdings auch in Unkenntnis der Rechtslage :-/

    Geradeaus kann (beinahe) jeder . . . :wink

  • Einfach mal in die Papiere vom Anhänger schauen. Oftmals ist da eine Höchstgeschwindigkeit eingetragen.

    Bei meinen Wohnwagen steht die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im CoC (unabhängig von 100er Zulassung). Damit sind für mich die 130 km/h passe, jetzt mal unabhängig vom Gewicht.

    Schreibfehler sind gewollt und dienen der Unterhaltung,
    wer einen findet, darf ihn behalten... :bier

  • billy ich bin ja oft berufsbedingt an die Côte d'Azur gependelt. Bei jeder Reise lag auf der A7 (ab Dijon) mindestens ein Wohnwagen auf dem Buckel. Insofern ist es wahrscheinlich einfach vernünftig, mit dem Wohnwagen nicht so schnell zu fahren.

    Ich hatte das umgekehrte Problem. Man fährt ins Marnetal hinunter und beim Abstieg sieht man die Autobahn 40km geradeaus, die auf der anderen Seite des Tals wieder hoch geht. Da war es für mich immer extrem schwierig die 130 zu halten.