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  1. Aprilia Shiver Forum
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  4. Straßenverkehr, Versicherung & Recht

Verkauf angemeldet mit Nummernschild oder nicht

  • jeje67
  • 26. Dezember 2025 um 15:00
  • Unerledigt

Liebe Mitglieder: ich möchte an dieser Stelle auf ein neues Projekt von mir aufmerksam machen: www.japan-stromer.de bietet allen Fans der neuen Honda WN7 eine Plattform.

Dabei handelt es sich um das erste größere Elektromotorrad von Honda. Vielleicht finden das einige doch interessant und wollen dieser Technologie eine Chance geben.

Honda WN7 Forum

Die gewohnte Forensoftware und mich gibt's mit dazu ;-)
Euer Admin Markus

1. offizieller Beitrag
  • jeje67
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    • 26. Dezember 2025 um 15:00
    • #1

    abgeschoben

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    jetzt bin ich das kranke Teil los und erstmal von Orange geheilt :beee

    leben und leben lassen

    ABER

    auch am Leben bleiben

  • blahwas
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    • 26. Dezember 2025 um 15:48
    • #2

    jeje67

    Verständlich. Verkauft man Fahrzeug in Frankreich üblicherweise mit Nummernschild?

  • MegaLagu
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    • 26. Dezember 2025 um 16:23
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    So wie er damals schrieb:

    Zitat von jeje67

    In Frankreich muss das Nummernschild laut Straßenverkehrsordnung vernietet werden. Das Nummernschild bleibt eh für immer am Fahrzeug.

    Es droht Strafe, wenn es verloren wird bzw es gibt eine Strafanzeige, falls es entwendet wurde oder man mit einem "fremden" Nummernschild erwischt wird.

    Nummernschild und Fahrzeugidentifikationsnummer sind damit für immer verbunden.

    Glück kann man nicht kaufen - aber ein Motorrad und damit fahren - dann ist man ganz nah dran. :)
    - (über 150.000km (seit Sept. 2011) mit zwei Shiver 750) - seit über 70 tkm mit >MEGAöler = GPS-Kettenöler "the best you can get"

    Vogelsberg
    ...das größte zusammenhängende Vulkangebiet Mitteleuropas. (Wikipedia)

    Über km mit CALIMOTO seit 2018. :yeehaa

  • oscar23x
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    • 26. Dezember 2025 um 17:58
    • #4
    Zitat von blahwas

    Verkauft man Fahrzeug in Frankreich üblicherweise mit Nummernschild?

    Wieso, ich habe meine Shiver auch angemeldet mit Nummernschild gekauft Zum Glück sind ja nicht alle Leute paranoid. :)

    Zufriedenheit ist der Mangel an Information.

  • Frank-Karl
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    • 26. Dezember 2025 um 19:07
    • #5
    Zitat von oscar23x

    Wieso, ich habe meine Shiver auch angemeldet mit Nummernschild gekauft ...

    Meine letzten beiden PKWs habe ich auch zugelassen verkauft. Jeder ADAC-Standard-Gebraucht-KfZ-Vertrag regelt die Haftung.

    Don't eat the yellow snow where the huskies go (Zappa)

  • alex279
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    • 27. Dezember 2025 um 09:38
    • #6
    Zitat von Frank-Karl

    Jeder ADAC-Standard-Gebraucht-KfZ-Vertrag regelt die Haftung.

    Ohne jetzt eine Diskussion lostreten zu wollen: es haftet immer erstmal der Halter deshalb ist es mitnichten

    Zitat von oscar23x

    paranoid. :)

    wenn jemand sein Fz. nur abgemeldet verkaufen will.

    Das Vertragsverhältnis zur Versicherung wird nicht aufgehoben nur weil im einem Muster-Kaufvertrag des ADAC steht "Der Käufer haftet für alle Schäden...".

    Shiver 750, EZ 2010

  • Tetze
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    • 27. Dezember 2025 um 09:42
    • #7

    Naja, wer sein Fahrzeug nur abgemeldet verkauft, handelt sich einen Verkaufsnachteil ein, da nicht jeder einen Hänger hat. Wenn er sich dann um die Überführung kümmert, ist das ja ok, aber das wollen die meisten dann auch nicht.

    Und oft sind die Dinger schon abgemeldet, so dass nicht mal ne vernünftige Probefahrt möglich ist.

    Du siehst so aus, als könnt´ich nochn Zug vertragen...:hanfi

  • alex279
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    • 27. Dezember 2025 um 12:46
    • #8

    Meine Vorgehensweise beim Verkauf wäre:

    1. Besichtigung und Probefahrt durch den potentiellen Käufer, mit Hinterlegung des Kaufpreises als Pfand.
    2. Einigung über den Kaufpreis und Zahlung selbigens
    3. Käufer nimmt Papiere und Schild mit und meldet Mopped um
    4. Käufer lässt sich bringen und holt Mopped mit neuem Schild ab

    Diese Vorgehensweise nennt sich "Zug um Zug". Wenn jemand ernsthaftes Interesse hat zeigt er/ sie Verständnis für diese Vorgehensweise. Leider gibt es heutzutage zu viele Id***en auf die kein Verlass ist.

    Shiver 750, EZ 2010

  • Tetze
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    • 27. Dezember 2025 um 13:34
    • #9

    Und meine Vorgehensweise in dem Fall wär, dass du erst die Kohle bekommst, wenn ich das Moped bekäme. Weil es in der Zeit, in der es abgemeldet bei dir steht, nicht versichert ist. Wenn es in der Zeit weg kommt, wirst du kaum den Kaufpreis wieder rausrücken...

    Zug um Zug bedeutet immer: Ware gegen Geld

    Du siehst so aus, als könnt´ich nochn Zug vertragen...:hanfi

  • Ingo11
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    • 27. Dezember 2025 um 14:05
    • #10

    Ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug bleibt durch die kostenlose Ruheversicherung Ihrer Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) geschützt, auch gegen Diebstahl, Brand, Sturm usw.. Dieser Schutz gilt meist bis zu 18 Monate.

    Natürlich nur auf einem Privatgrundstück bzw. in der Garage und nicht im öffentlichen Raum.

  • Frank-Karl
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    • 27. Dezember 2025 um 14:06
    • #11

    Wenn sich jeder so verhalten würde, wie die Misstrauischen hier, würden keine Geschäfte zustande kommen.
    Ich verliere schnell die Lust Geschäfte mit Menschen zu machen, die immer nur von mir verlangen in Vorleistung zu gehen.
    Im Geschäftsleben ist`s übrigens völlig normal, dass geliefert und erst 30 (oder noch mehr) Tage später bezahlt wird. Vermutlich bin ich auch deswegen mit etwas mehr Grundvertrauen ausgestattet.

    Und wenn sich der Käufer eines gebrauchten KfZ verpflichtet, das Fahrzeug „unverzüglich“ (bedeutet ohne schuldhaften Verzug) umzumelden, reicht das. Auch für die Sicherheitsfanatiker... aber wir haben ja Vertragsfreiheit, also kann jeder den Vertrag gestalten wie er will... wenn er dann noch jemanden findet, der sich damit einverstanden erklärt.

    Don't eat the yellow snow where the huskies go (Zappa)

  • alex279
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    • 27. Dezember 2025 um 14:27
    • #12
    Zitat von Frank-Karl

    Und wenn sich der Käufer eines gebrauchten KfZ verpflichtet, das Fahrzeug „unverzüglich“ (bedeutet ohne schuldhaften Verzug) umzumelden, reicht das.

    Das reicht höchstens um das Gewissen des Verkäufers zu beruhigen =) Die Versicherung des Halters interessiert das nicht, im Falle eines Unfalls muss diese haften, und der Halter wird hochgestuft. Ende. Ob der Verkäufer den Schaden über den zivilrechtlichen Klageweg vom Käufer wieder ersetzt bekommt, wer weiß... und die SF-Einstufung wieder zurück zu bekommen (indem der Verkäufer den Nachweis erbringt dass man er selbst den Unfall nicht verursacht hat sondern der Käufer), viel Glück.
    Um sich abzusichern kann man auch ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen nutzen. Dieses bringt der Käufer mit, zahlt den Kaufpreis und nimmt das Mopped und die Papiere mit.

    Shiver 750, EZ 2010

    Einmal editiert, zuletzt von alex279 (27. Dezember 2025 um 15:14)

  • Tetze
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    • 27. Dezember 2025 um 15:26
    • #13
    Zitat von Frank-Karl

    Und wenn sich der Käufer eines gebrauchten KfZ verpflichtet, das Fahrzeug „unverzüglich“ (bedeutet ohne schuldhaften Verzug) umzumelden, reicht das. Auch für die Sicherheitsfanatiker... aber wir haben ja Vertragsfreiheit, also kann jeder den Vertrag gestalten wie er will... wenn er dann noch jemanden findet, der sich damit einverstanden erklärt.

    Geht mir genau so. Ich habe noch nie ein abgemeldetes Moped verkauft oder gekauft. Ist auch nie was schief gelaufen, die Käufer haben sofort ab- oder umgemeldet und fertig war die Sache.

    Ingo11 die Ruhenversicherung zahlt nur an den Versicherungsnehmer und nicht an den Käufer, weil sie mit dem niemals einen Vertrag hatte. Wenn es in dem Fall ganz dumm läuft, hat der Verkäufer den Kaufpreis von dir bekommen und wartet dann erst mal, bis die TK gezahlt hat. Die zahlt frühestens nach paar Monaten, weil sie erst mal die Ermittlungergebnisse abwartet. Du als Käufer bist dann der Dumme.

    Wer so dumm ist, und ein Moped bezahlt, dass noch beim Verkäufer steht, muss dann halt damit leben.

    Du siehst so aus, als könnt´ich nochn Zug vertragen...:hanfi

  • meier13
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    • 27. Dezember 2025 um 17:20
    • #14

    Nur um es klarzustellen laut ADAC:

    Wer sein Auto verkauft und das Fahrzeug angemeldet übergibt, haftet nicht, wenn der Käufer anschließend einen Unfall verursacht. Die Versicherung geht mit Vertragsabschluss auf den Käufer über, der eigene Schadenfreiheitsrabatt wird durch einen Unfall nicht beeinträchtigt

    Ich zahle nicht im voraus, auch bei Probefahrt nicht. Da kann er/sie den Ausweis für die Zeit bekommen.

    Ich kaufe (außer bei Schnäppchen, wo das Risiko kalkulierbar ist) auch keine abgemeldeten Fahrzeuge.

    Das eigentliche Risiko ist nur, dass man auf den Kosten für Versicherung und Steuer sitzenbleibt, wenn das Fahrzeug lange nicht ab/umgemeldet wird.

    Grüße

    Ulrich

    Speed has never killed anyone, suddenly becoming stationary... That's what gets you. (Jeremy Clarkson)

  • Scotty57
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    • 27. Dezember 2025 um 17:24
    • #15
    Zitat von Tetze

    Wer so dumm ist, und ein Moped bezahlt, dass noch beim Verkäufer steht, muss dann halt damit leben.

    Ihr juridiert immer so süß. Ihr solltet alle 'mal im Web nach "Gefahrübergang" suchen. Gleichzeitig gilt in DE das Trennungsprinzip (anders als in Frankreich). Selbst wenn ich bezahlt habe, dann habe ich noch kein Eigentum erworben, denn dazu muss der Verkäufer die Sache (gesondert) übergeben. Steht das Moped beim Verkäufer hat er also noch kein Eigentum verschafft. Wenn also jetzt der Meteorit in die Garage einschlägt, dann ist das Moped meist noch im Eigentum des Verkäufers und die Versicherung haftet u.U. Bei gebrauchten Sachen ist Nachlieferung unüblich. Der Verkäufer kann dann den Kaufpreis erstatten und den Betrag der Versicherung behalten.

    Hat der Käufer allerdings die Schlüssel vom Moped und einen Schlüssel zur Garage und die Papiere, dann wurde das Moped schon übergeben und der Meteorit trifft den Käufer.

  • Tetze
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    • 27. Dezember 2025 um 17:42
    • #16

    Noch'n Grund mehr, den Hobel nicht zu bezahlen, wenn er abgemeldet in ner fremden Garage steht...

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  • oscar23x
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    • 28. Dezember 2025 um 11:39
    • #17
    Zitat von alex279

    Meine Vorgehensweise beim Verkauf wäre:
    Besichtigung und Probefahrt durch den potentiellen Käufer, mit Hinterlegung des Kaufpreises als Pfand.
    Einigung über den Kaufpreis und Zahlung selbigens
    Käufer nimmt Papiere und Schild mit und meldet Mopped um
    Käufer lässt sich bringen und holt Mopped mit neuem Schild ab

    Das stelle man sich mal für ein Fahrzeug vor, welches 200km entfernt steht. Ich würde so einen Zirkus nicht mitmachen, es gibt zum Glück genug "normale" Angebote.

    Der Passus in den Kaufverträgen mit Datum und Uhrzeit befreit den Verkäufer aus der Haftung. Das aller Schlimmste was überhaupt passieren kann ist, dass der Käufer nicht ummeldet. Dann ist die bereits gezahlte Versicherungsprämie futsch. Die nächste Rechnung bezahlst Du nicht worauf das Fahrzeug zwangsstillgelegt wird.

    Zufriedenheit ist der Mangel an Information.

  • oscar23x
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    • 28. Dezember 2025 um 11:42
    • #18

    Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst Du nur als Eigentümer mit dem Brief in der Hand. Rote Kennzeichen bekommen nur Fahrzeughändler.

    Zufriedenheit ist der Mangel an Information.

    Einmal editiert, zuletzt von oscar23x (28. Dezember 2025 um 11:49)

  • blahwas
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    • 30. Dezember 2025 um 08:35
    • #19

    Praktisch sind die modernen Kfz Papiere mit Codes zum frei rubbeln. Die kann man in 5 Minuten online abmelden. Wenn der Käufer also mit Anhänger kommt und sag "ja ich will", melde ich online ab und bin raus aus der Nummer. Oder wir überführen zusammen, ich melde online ab, und er fährt mich wieder heim (oder zum nächsten Bahnhof).


    Frankreich ist spannend :) Wenn man genau hin schaut findet man auch kaum zwei Motorräder mit gleich großem Kennzeichen, gleicher Schrift, gleicher Schriftgröße und gleichen Abständen.

  • Scotty57
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    • 30. Dezember 2025 um 10:54
    • #20

    Siehe Arrêté vom 15.04.1996. Danach gibt es eine "homologation", also einen Zulassungsprozess für Hersteller beim Innenministerium. Nach Art. R317-8 müssen die lesbar sein. Es gibt aber nicht, wie in Deutschland, die totale Vereinheitlichung. Vielmehr müssen bestimmte Merkmale eingehalten werden. Die AFNOR Norm habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

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