Fahrwerkseinstellungen Gabel und Federbein

  • Wenn die Gabel Fehler hat, die den Gebrauch des Motorrads beeinträchtigen, dann ist das nicht nur ein Problem des Gabelherstellers! Denn Aprilia hat ein Motorrad verkauft. Die Gabel ist teil des Motorrads (und Aprilia hat die Gabel nicht zum Selbstkostenpreis dazu gegeben). Damit hat bei einer solchen Gabel das Motorrad einen Fehler. Dieser ist auch leicht nachweisbar (wenn man es aufmacht).

    Dann muss Aprilia entweder die Gabel reparieren oder tauschen. Wenn Aprilia sich weigert, sollte man zeitnah einen Anwalt seines Vertrauens aufsuchen. Das ist ein Elfmeter ohne Torwart.

    Hat man eine Zubehör - Gabel verbaut, dann hat Aprilia damit nichts zu tun und man muss gegen den Verkäufer der Gabel vorgehen. Wurde die in einer Werkstatt montiert, muss die Werkstatt reparieren.

    Aber est ist natürlich ein Risiko: Weil man ein "komisches Gefühl" hat, wird die Gabel auseinander gebaut. Dann findet man nix. In dem Fall bleibt man natürlich auf seinen Kosten sitzen.

  • Wenn die Gabel Fehler hat, die den Gebrauch des Motorrads beeinträchtigen, dann ist das nicht nur ein Problem des Gabelherstellers! Denn Aprilia hat ein Motorrad verkauft. Die Gabel ist teil des Motorrads (und Aprilia hat die Gabel nicht zum Selbstkostenpreis dazu gegeben). Damit hat bei einer solchen Gabel das Motorrad einen Fehler. Dieser ist auch leicht nachweisbar (wenn man es aufmacht).

    Dann muss Aprilia entweder die Gabel reparieren oder tauschen. Wenn Aprilia sich weigert, sollte man zeitnah einen Anwalt seines Vertrauens aufsuchen. Das ist ein Elfmeter ohne Torwart.

    Hat man eine Zubehör - Gabel verbaut, dann hat Aprilia damit nichts zu tun und man muss gegen den Verkäufer der Gabel vorgehen. Wurde die in einer Werkstatt montiert, muss die Werkstatt reparieren.

    Aber est ist natürlich ein Risiko: Weil man ein "komisches Gefühl" hat, wird die Gabel auseinander gebaut. Dann findet man nix. In dem Fall bleibt man natürlich auf seinen Kosten sitzen.

    ich bin voll und ganz deiner Meinung. Ganz klarer Fall von Garantie und Aprilia muss dafür gerade stehen, zumal die sich die Kosten mit Sicherheit von Kayaba zurück holen würden.

    ABER...

    Ich stelle mir vor, ich gehe damit zu meinem Händler (zu dem ich leider mal so überhaupt kein Vertrauen (mehr) habe).

    Der Mangel wird bestenfalls festgestellt. Wie lange wird es dauern bis Aprilia reagiert ? mir ein Ersatzteil / neue Gabel zukommen lässt und ist diese dann fehlerfrei? Reagieren sie nicht.. und dann.. Anwalt...wird wohl Monate dauern.

    Wie lange steht mein Motorrad beim Händler?

    Dann wäre es immer noch ein Einzelfall und der Mangel besteht ggf weiter bei vielen anderen Tuareg Besitzern. Ich glaube (mit Verlaub) im Leben nicht, dass Aprilia dadurch eine Rückrufaktion starten würde.

    Leider ist zu vermuten, dass ganz viele Tuareg Fahrer das eh nie merken werden, dass da etwas nicht ganz passt an der Gabel. Denn man muss die Maschine schon mit Speed im rauen Gelände bewegen !!! ( das ist mit Sicherheit der Grund warum nicht mehr Fälle (im Internet) bekannt sind.

    Was dann wieder eine Grundsatzdiskussion über den Einsatzzweck unser tollen Tuareg auslösen wird (würde).

    Und sind wir mal ehrlich, einfache Wartungsarbeiten machen ja viele aber wer schaut selber in seine Gabel um diese zu Warten (bin mir nicht mal sicher ob das so umfänglich im Wartungsplan steht).

    bin ratlos...:denk

    • Offizieller Beitrag

    Gabel um diese zu Warten (bin mir nicht mal sicher ob das so umfänglich im Wartungsplan steht).

    Warum nicht? Bei der Shiver750 und Doro'750 ist es im WHB drin.

    .

    Glück kann man nicht kaufen - aber ein Motorrad und damit fahren - dann ist man ganz nah dran. :)
    - (über 120.000km (seit Sept. 2011) mit zwei Shiver 750) - seit über 50 tkm mit >MEGAöler = GPS-Kettenöler

    Vogelsberg
    ...das größte zusammenhängende Vulkangebiet Mitteleuropas. (Wikipedia)

  • Ganz klarer Fall von Garantie

    Hier muss ich mal klugscheißen.
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Es ist eine Leistung, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus geht.
    Hier liegen wir aber eher im Bereich der Produkthaftung und da können sich Händler und/oder Hersteller nicht mal eben aussuchen, ob sie den Mangel beheben oder nicht.

    Don't eat the yellow snow where the huskies go (Zappa)

  • ja, aber wieder: eine Meldung mit Aussicht auf Erfolg kann nur von eine Vertragswerkstatt kommen,
    vielleicht noch von eine offizielle Kayaba Werkstatt, vielleicht.
    Sonnst es ist ein Leichtes die Beweiskette infrage zu stellen und die Haftung zu verweigern.

    Die offizielle Meldung hat auch den Vorteil vntl. eine von mehrere zu sein,
    was Aprilia bewegen kann die Sache mit KYB nachzugehen und vntl. eine Rückrufaktion aufzurufen ...

    Muss man aber eben den offiziellen Weg gehen und bereit zu sein, falls an der eigene Gabel keinen Fehler festgestellt wird, in der eigene Tasche zu greifen.
    Bin immer noch überzeugt dass es sich um eine Charge handeln kann/muss, nicht um die gesamte in die Tuareg eingebaute KYB Produktion von 2021-2022 ...

  • Ich stelle mir vor, ich gehe damit zu meinem Händler (zu dem ich leider mal so überhaupt kein Vertrauen (mehr) habe).

    Wo hast Du denn die Tuareg gekauft? Bei DIESEM Händler? Man soll eine Frist zur Nachbesserung setzen. Wenn die erreicht ist, kann man dann zurücktreten. Das sind in Deinem Fall maximal 4 Wochen, eher 2. Wenn der Händler doof macht hilft ein Anwaltsbrief Wunder. Man sollte das ruhig ins Gespräch einfließen lassen, aber bitte nach dem Motto:

    "Ihr wollt mich doch nicht wirklich zwingen jetzt zum Anwalt zu gehen, geht das nicht ohne?" Alles bitte immer freundlich. Krawall bringt gar nix.

    Den von mir beschriebenen Weg geht man natürlich nur, wenn das Vertrauen in die Gegenseite vollständig zerrüttet ist. Denn direkt Krawall machen bedeutet, dass auch die Gegenseite kaum mehr zur Kulanz geneigt ist. Da stellt man sich dann u.U. schlechter.

  • Ich denke mit der fehlerhaften Charge wirst Du wahrscheinlich ganz gut liegen...

    KYB hat sich sicher nicht um sonst über Jahrzehnte hinweg zu einem der weltweit führenden Hersteller von Fahrwerkskomponenten entwickelt.

    Fehler passieren überall und wenn ein begründeter Verdacht besteht das tatsächlich eine Charge fehlerhaft ausgeliefert wurde bin ich mir ziemlich sicher, dass sie dem nachgehen werden.

    Interessant wäre es die Produktionsdaten der nachweislich betroffenen Maschienen abzugleichen. Daraus ließen sich dann sicher Rückschlüsse auf die verbaute Charge ziehen...

    Ich persönlich hab mein Fahrwerk inzwischen schon mehrfach ziemlich hart ran genommen und auch bei 15-20 m Sprüngen keinerlei Probleme oder Auffälligkeiten feststellen können. Es arbeitet tadellos und harmonisch.

    give respect to get respect

  • Sonnst es ist ein Leichtes die Beweiskette infrage zu stellen und die Haftung zu verweigern.

    Nach den neuen Regeln des BGB (§ 477) gilt beim Verbraucherkauf innerhalb eines Jahres eine Beweislastumkehr. Dann muss der Verbraucher keine Beweiskette haben und kann seinerseits alle Gegenargumente infrage stellen. Ein Verkäufer kommt da kaum heraus.

    Darüber hinaus gilt: Der Fehler muss vorhanden sein. Und der Fehler darf nicht durch ein Fehlverhalten des Nutzers verursacht sein. Wenn man den krummen Lenker mit Kratzern (nach einem Sturz) zurückgeben will, wird das schwierig. Wenn eine Kurbelwelle nach 15Tkm auseinander fliegt, dann spricht vieles für einen Fehler des Herstellers. Auch als fehlerhaft erkannte Reparaturen sind oft nur schwer vom Verkäufer infrage zu stellen.

    Aber klar: Erste Reaktion ist IMMER: Haftung verweigern, go away, verklag mich doch etc. Diese Haltung kann aber für den Verweigerer sehr sehr teuer werden.

  • da wäre ich schon aus dem Jahr raus ... und wie bei merlin63 kann ehe keine Fehlfunktionen der Gabel feststellen,
    egal wie hart ich sie rangenommen habe seit July 2022.

  • Aber est ist natürlich ein Risiko: Weil man ein "komisches Gefühl" hat, wird die Gabel auseinander gebaut. Dann findet man nix. In dem Fall bleibt man natürlich auf seinen Kosten sitzen.

    Zu Bedenken wäre IMO das dieses "auf den Kosten sitzen bleiben" sich aber in jedem Falle relativiert.

    Wenn mir auf Grund einer bösen Vermutung, einem blöden Gefühl, oder auch einem begründeten Verdacht das Vertrauen ins Fahrwerk abhandden gekommen ist, dann kann ich bei einer Überprüfung durch eine Fachwerkstatt doch am Ende nur gewinnen !!!

    Lasse ich das Teil von einer Vertragswerkstatt überprüfen, dann gibt es schlussendlich zwei Möglickeiten:

    Entweder mein Verdacht bestätigt sich - dann ist Aprilia/KYB in der Pflicht. - Oder: es wird festgestell, dass die Gabel völlig in Ordnung ist.

    In dem Falle hat mich die Aktion dann zwar ein paar Talerchen gekostet, aber damit haben ich mir dann die Gewissheit erkauft, dass mein blödes Gefühl unbegründet war und das Vertrauen kehrt zurück...

    give respect to get respect

  • Respekt :zylinderboy

    ...🙈😱... - den hatte ich allerdings auch als mir klar wurde was für eine sch*** Aktion ich da gerade mal wieder aus purem Übermut veranstaltet hatte...🤣🤣🤣

    So richtig gewollt war das nicht - und wenn ich ehrlich bin...: Aus dem Alter wo ich Adrenalin bis zur Hutkrempe brauche bin ich inzwischen irgendwie doch langsam raus...😁

    give respect to get respect

  • Dann hoffe ich doch mal dass ich mIt Modelljahr 2023 und FG Nr . knapp vor ...7000 nicht betroffen bin....?

    Also meine hat noch ne 4800er Nummer...

    Soweit ich es bisher mitbekommen habe muss das schon deutlich davor irgendwann aufgetreten sein...🤔

    give respect to get respect

  • Sonnst es ist ein Leichtes die Beweiskette infrage zu stellen und die Haftung zu verweigern.

    Ja, das kann jeder machen.
    Allerdings stehen weder Hersteller, noch Werkstatt über dem Gesetz. Und nur weil sie die Haftung erst einmal verweigern, bedeutet das für den Ausgang der Haftungsfrage nichts.
    Händler und Hersteller sowieso, sind selbstverständlich deutlich routinierter in solchen Dingen und das Beschreiten des Rechtsweges kostet den Kunden sicherlich mehr Nerven, als Händler oder Hersteller, am Ende ist es aber im Zweifel ein Amtsrichter, der erklärt, wer haftet und wer nicht.

    Das große Problem von uns Kunden ist die teilweise sture Sicht auf die Dinge, wir sehen uns gerne in der Opferrolle und belügen uns oft selber. Bei so was hilft mir immer der Rollenwechsel. Ich versuche ernsthaft mich in die Rolle des „Gegners“ zu versetzen und suche einen Weg mich gegen meine Argumentation als Kunde durchzusetzen... das hilft oft.

    Don't eat the yellow snow where the huskies go (Zappa)