„Fachwissen“ zu Gewährleistung und Garantie

  • Das hört sich tatsächlich nach defekter Batterie an. Manche Hersteller geben 12 Monate Garantie, vielleicht hast Du Glück.

    Gruß

    Stephan

    • Offizieller Beitrag

    Wollte das gleich schreiben. Stephan war schneller.

    .

    Glück kann man nicht kaufen - aber ein Motorrad und damit fahren - dann ist man ganz nah dran. :)
    - (über 116.000km (seit Sept. 2011) mit zwei Shiver 750) - seit >40 tkm mit >MEGAöler = GPS-Kettenöler
    -vogelsberg-f6fo8.png
    ...das größte zusammenhängende Vulkangebiet Mitteleuropas. (Wikipedia)

  • Manche Hersteller geben 12 Monate Garantie, vielleicht hast Du Glück.

    bei einem Händler gekauft besteht bei einem Mangel zwei Jahre Anspruch auf Nacherfüllung;

    Kaufbeleg und defekte Batterie vorlegen und es gibt eine neue.

    • Offizieller Beitrag

    Die Garantie beträgt bei vielen Herstellern tatsächlich nur 12 Monate:

    „Yuasa Batterien (einschließlich Motorrad- und Powersporttypen), die als Ersatzprodukt an direkte Kunden verkauft werden, haben eine zwölfmonatige Garantie auf vorzeitigen Ausfall aufgrund von Hersteller- oder Materialfehlern (ab Kaufdatum durch den Endnutzer). Yuasa Händler/Wiederverkäufer können nach eigenem Ermessen eine zusätzliche Gewährleistungszeit (auf Herstellungsfehler) anbieten.

    Der Händler sollte dem Kunden die Garantiedauer zum Kaufzeitpunkt bestätigen. Im Falle einer Batterieforderung sollte die Batterie für Tests mit Kaufbeleg an den ursprünglichen Yuasa Händler/Wiederverkäufer zurückgegeben werden. Wenn die Tests einen Fehler bestätigen, wird die Batterie kostenlos ausgetauscht.

    • Der Händler hat das Recht, die Batterie zu testen und bei Bedarf aufzuladen, bevor er der Forderung zustimmt
    • Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden davon in keiner Weise beeinträchtigt
    • Die Garantie ist nur für den Batteriekäufer gültig und nicht übertragbar
    • Die Garantiedauer beginnt ab Kaufdatum der Originalbatterie.“

    (https://www.yuasa.de/informationen/…mobil-motorrad/)

    Die Gewährleistung hingegen beträgt 24 Monate, doch gibt es da folgendes Problem:

    Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer den Nachweis zu erbringen, dass die gekaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits defekt war, bzw. dass die Ursache des Defekts zumindest angelegt war. Dieser Nachweis ist in der Praxis recht schwierig zu erbringen, da dieser in der Regel nur mithilfe eines Gutachtens erfolgen kann.

    Beim Verbrauchsgüterkauf - also wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist - gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang die sogenannte Beweislastumkehr. Tritt der Defekt innerhalb dieser Frist auf, so wird vermutet, dass die gelieferte Sache bereits zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Dies erleichtert das Geltendmachen der Gewährleistungsansprüche für Privatpersonen erheblich, da kein gutachterlicher Nachweis zu erbringen ist. Kann der Händler jedoch nachweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestanden hat, kann er sich von seiner Pflicht zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche entbinden. Dieser Nachweis ist jedoch in der Regel ebenfalls schwierig zu erbringen.“

    (https://www.helpster.de/garantie-oder-…es-autos_111871)

    Ich würde an deiner Stelle einfach mal freundlich beim Händler nachfragen. Meines Erachtens hast du mehr Glück, wenn du dich auf die Garantie berufst. Schau jedoch vorher nach, wie lange sie vom Hersteller gegeben wird.

    Da Batterien Verschleißteile sind, die bei falschem Umgang kaputt gehen und es dir schwerfallen dürfte, zu beweisen, dass die Ursache für den Defekt schon beim Kauf bestand, wirst du hinsichtlich der Gewährleistung keinen Erfolg haben.

  • Eine Garantie ist eine "freiwillige Leistung" des Herstellers, hier geht es um Gewährleistung (siehe §437 ff BGB);

    in diesem Falle kann angenommen werden, daß nach derart kurzer Betriebszeit "die Ursache des Defekts zumindest angelegt war".

    Das wäre eine ziemlich einfache Übungsaufgabe für einen Anwaltsanfänger mit größter Aussicht auf Erfolg.

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre eine ziemlich einfache Übungsaufgabe für einen Anwaltsanfänger mit größter Aussicht auf Erfolg

    Soso

  • Hier scheint jemand vom Fach zu sein..nicht bezüglich der Batterie sondern wegen Gewähr bzw.Garantie.

    Ich würde einfach zum Händler gehen,wenn da gekauft,und ihm erklären was passiert ist.Da sollte Dir jeder Händler eine neue Batterie geben :dup

    Hast Du die denn vom Händler oder im Netz bestellt?

    Liebe Grüsse aus dem Bergischen Land und alles bleibt besser ;)

    Bleibt alle negativ aber denkt positiv :-/

  • Ich habe die Batterie in einer Schrauberwerkstatt zusammen mit der 10.000 km Inspektion austauschen lassen.

    Werde dort Morgen mal anrufen und hören was die dazu sagen.

    Gruß Lahme Ente

    Motorradfahren ist das schönste was Mann angezogen machen kann!

  • Auszug hieraus:
    Die Motorrad-Batterie – die wohl am meisten stiefmütterlich behandelte Komponente

    Nun – bei einem voll aufgeladenen 12 Volt-Bleiakku misst man eine Leer-
    laufspannung (ohne angeklemmten Verbraucher) von ca. 12,6 – 12,8 Volt,
    je nach Batterietyp, Hersteller und verwendeter Säuredichte. Bei 80%
    Ladezustand etwa 12,4 – 12,6 Volt, 50% entspricht in etwa 12,0 - 12,3
    Volt und 20% etwa 11,6 - 12,0 Volt.
    Ist der Akku komplett leer (ungleich tiefentladen!), was in der Praxis nicht
    vorkommen sollte, hat er eine Spannung von ungefähr 11,3 - 11,8 Volt.
    Sobald man also Leerlaufspannungen unter 12 Volt misst, ist der Akku
    entweder sehr stark entladen oder mindestens eine Zelle des Akkus ist
    defekt (Zellenschluss). In beiden Fällen sollte der Akku überprüft und ggf.
    ausgetauscht werden.

    12,4V+ sollten demnach mindestens anliegen.

    Den wirklichen Ladezustand einer Batterie ermittelt man erst,

    wenn diese für mindestens 4 Stunden an keinen Verbraucher angeschossen war bzw. ruhte.

    Weiß nicht, ob das ebenfalls bei der Capo gilt.

    In der Betriebsanleitung der DD900 steht zumindest,

    dass wenn die Bella länger als 15 Tage steht, man die Hauptsicherung ziehen sollte.

    Grund: Die Ruheströme (Transponder Zündschloss o.Ä.) saugen langsam die Batterie leer.

    2 Mal editiert, zuletzt von SL333 (4. Oktober 2021 um 11:45)

  • (...) hier geht es um Gewährleistung (siehe §437 ff BGB);

    in diesem Falle kann angenommen werden, daß nach derart kurzer Betriebszeit "die Ursache des Defekts zumindest angelegt war".

    Nach 6 Monaten wird es auch für den besten Anwalt schwer zu beweisen dass der Mangel bereits zu Beginn "angelegt" war. Stichwort Beweislastumkehr. Die Batterie wurde in 01/21 verbaut, ist also 9 Monate "alt".

    Lahme Ente hast du mal durchgemessen, ob der Generator die Batterie überhaupt (ausreichend) laden kann? Wenn die Batterie tiefentladen wurde ist es kein Wunder dass sie schon platt ist.

    Vor Einbau einer einer neuen Batterie unbedingt mal prüfen (lassen)...

    Shiver 750, EZ 2010

  • alex,

    im Lesen und Verstehen von Gesetzestexten bist Du offensichtlich nicht besonders geübt;

    deshalb ist solcher Klientel im "Fall des Falles" auch angeraten, sich um professionellen,

    juristischen Beistand zu bemühen.

    oftmals wird dies unterlassen, weil man die Umstände scheut oder keine Rechtschutzversicherung

    besitzt.

    aber: "wer sich nicht wehr, lebt verkehrt".

    warten wir es ab; möglicherweise hat Lahme Ente einen kundenfreundlichen Händler, der ihm die

    offenbar fehlerhafte Batterie anstandslos ersetzt.

  • Leute,

    kommt mal wieder runter und verhaltet euch nicht typisch deutsch ;o)

    Erst redet man miteinander, bevor man überhaupt daran denkt schwere Geschütze aufzufahren.

    Zuerst sollte festgestellt werden, ob bei der Batterie wirklich ein Defekt vorliegt (Zellenschluss).

    Dann wird der Händler sicherlich diese gegen eine neue tauschen.

    Ist die Batterie jedoch nur leer oder gar tiefentladen wird es schwer.

    Nach dem Kauf meiner DD900 im Dez.2018 stand diese wetterbedingt ca. 3 Monate in der Garage,

    bis ich zum 1.mal damit gefahren bin (das mit Ziehen der Hauptsicherung hatte ich nicht gelesen).

    Natürlich war ein Startversuch unmöglich, Batterie leer.

    Mein 1. Gedanke war, was soll das, neues Moped und leere Batterie.

    Zu diesem Zeitpunkt wusste ich (noch) nicht, dass es mein Fehler war,

    trotzdem entschied ich mich, nicht beim Händler vorstellig zu werden.

    2. Gedanke, naja, soll ich jetzt deshalb wirklich ein großes Fass aufmachen

    oder kaufe ich mir einfach eine neue LiFePo für 80 Öcken.

    Das Moped hat ein vielfaches davon gekostet.

    Deshalb übergangsweise für diesen Tag die LiFePo des anderen Mopeds eingebaut

    und gleichzeitig eine für die Bella bestellt.

    Schönes Beispiel für integrierten polnischen Kollegen:

    Dieser hat eine Rechtsschutzversicherung, die er auch sehr häufig nutzt.

    Mittlerweile ist sein Jahresbeitrag fast auf das Maximum erhöht wurden.

    Sein Rechtsanwalt, wie er immer stolz hervorhebt, hat mittlerweile die Zusammenarbeit mit ihm gekündigt.

    Tja, der Kollege dachte, dass seine Rechtsschutzversicherung eine Flatrate ist

    und doch jeder Deutsche eine hat.

    Ich hatte noch nie eine Rechtsschutzversicherung.

    Wenn ich im Unrecht bin, gebe ich dies gerne zu und basta.

    Wenn ich im Recht bin, nehme ich mir einen Anwalt und dieser wird dann von der Gegenseite bezahlt.

    Einmal editiert, zuletzt von SL333 (5. Oktober 2021 um 12:45)

  • Naja; "typisch deutsche" Tugende werden in den meisten Teilen der Welt hochgeschätzt und unsere für

    alle geltende Rechtssicherheit empfinden viele als beneidenswert; "typisch deutsch" abwertend zu verwenden

    empfinde ich als eigenartig und befremdlich.

    Daß es gegen "rechts" eine Versicherung gibt ist mir nicht bekannt; wenn der Pole eine Rechtschutzversicherung

    abgeschlossen hat ist das ein Zeichen für intelligentes Realitätsempfinden; wenn diese ständig den Beitrag erhöht

    hat er die falsche ausgesucht oder machte bei den Fällen vorsätzlich falsche Angaben (das würde auch den Rückzug

    seines Anwaltes erklären).

    Wenn Du zuvor schon weißt, daß Du "im Recht" bist (und auch bekommst) und die Gegenseite deinen Anwalt bezahlt ist das eine beneidenswerte Eigenschaft, die sehr lukrativ zu vermarkten wäre.

  • @Gunter so langsam wird mir klar warum du in >>>diesem Thread soviel "freundliche" Worte kassiert hast, und ich wollte das noch beruhigen :wand

    Die Art wie du hier auftrittst (=schreibst) zeugt mir von erheblicher Überheblichkeit. Du hast wahrlich die Weisheit mit Löffeln gefressen.

    Anstatt hier die Leute ob ihrer Ahnungslosigkeit anzugreifen wäre es hilfreicher doch mal das Gewährleistungsrecht zu erklären und zu erläutern, warum nach mehr als 6 Monaten nach "Gefahrübergang" (=Einbau der Batterie) immer noch vermutet werden kann, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war (vgl. §477BGB)...

    Shiver 750, EZ 2010

  • @Gunter so langsam wird mir klar warum du in >>>diesem Thread soviel "freundliche" Worte kassiert hast, und ich wollte das noch beruhigen :wand

    Die Art wie du hier auftrittst (=schreibst) zeugt mir von erheblicher Überheblichkeit. Du hast wahrlich die Weisheit mit Löffeln gefressen.

    Anstatt hier die Leute ob ihrer Ahnungslosigkeit anzugreifen wäre es hilfreicher doch mal das Gewährleistungsrecht zu erklären und zu erläutern, warum nach mehr als 6 Monaten nach "Gefahrübergang" (=Einbau der Batterie) immer noch vermutet werden kann, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war (vgl. §477BGB)...

  • alex,

    schade, daß Du (und andere?) es so empfindest; eigentlich reagiere ich nur ergänzend auf Beiträge;

    dabei schreibe ich nur über Dinge, von denen ich was verstehe; z.B. zu speziellen Themen bzgl. Mechanik,

    Elektrik oder handwerklichen Tätigkeiten würde ich mich mangels Sach- und Fachkenntnissen nicht einlassen.

    "Das Gewährleistungsrecht zu erklären und zu erläutern" ist nicht "gerade-mal-so" möglich; dazu bedarf es schon einer entsprechenden fundierten Ausbildung und Erfahrung.

    wer meinen Ausführungen nicht glaubt soll es einfach lassen, sollte es aber auch nicht mit Spekulationen, Halbwissen und Schlagworten unbedingt widerlegen zu müssen glauben.

    Weitere Einlassungen meinerseits wird es dazu hier nicht mehr geben; möge jeder tun und lassen wie und was er will.