abschleppdienst nach unfall...

  • huhu...

    ...mich interessiert mal, welche erfahrung ihr gemacht habt und ob in diesem fall einfach niemand mitgedacht hat, oder ob es sich um gewöhnliche (geschäfts)praxis handelt...

    ...gestern hatte partnerin einen unfall. auto nicht mehr fahrbereit. polizei hat abscheppdienst gerufen, die das auto natürlich zum eigenen hof mitgenommem haben...

    kostenpunkt glaub etwas über 350...für jeden Tag ag kommt aber wohl standgebühr drauf...

    was mich jetzt stört...

    -wieso wurde nicht mal nachgefragt, ob eine adac mitgliedschaft vorhanden ist? ja...vll übernimmt dee adac auch im nachhinein die kosten, aber trotzdem...

    -der unfall ist vll 500m vor der wohnanschrift passiert...wieso wurde nicht mal gefragt, ob das auto nach hause geschleppt werden soll?

    ich mach deswegen jetzt kein aufstand. mivh nervt, dass man neben dem ganzen kram sich jetzt auch noch darum kümmern muss ein nicht mehr fahrbereites auto vom hof des abschleppdiensts irgendwie weg zu bekommen... wenig lust drauf, dass die nochmal das auto queer durch die stadt fahren und wir denen dann 700€ in die hand drücken...

    jetzt zur frage...hat polizei und abschlepper nicht mitgedacht oder ist das geschäftspraxis...ggf. um die schrottkarre als pfand zu behalten?

    gruß

    wolfgang

  • Hallo Wolfgang,

    da ich in "meiner Jugend" selbst mal beim Abschleppdienst gearbeitet haben will ich versuchen ein paar Antworten zu geben.

    Alles unter dem Vorbehalt "Normalerweise"

    - die meisten Abschleppdienste sind "Vertragspartner" z.B. ADAC, ACE o.ä. Das geht damit einher, dass im Pannenfall innerhalb eines bestimmten Gebietes zu vereinbarten Preisen abgeschleppt wird, aber eben nur für den Vertragspartner und nur im Pannenfall. Die vereinbarten Preise sind meist weit unterhalb der Deckungsgrenze für den Abschleppdienst. Die macht er aber, um an lukrativere Aufträger wie z. B. Unfälle zu kommen

    - die € 350,- klingen erst einmal im Vergleich zu einem Pannenservice recht hoch, aber die kalkuliert der Unternehmer frei und neben den reinen Abschleppkosten fallen noch sog. Bergungskosten an z.b. für ein blockiertes Rad etc. Normale frei kalkulierte Pannenabschleppkosten dürften in etwa 50-75% schon mal über den mit den Autoclubs vereinbarten liegen. Auch kommen neben den reinen Abschleppkosten oftmals noch Kilometerkosten hinzu

    - Ich vermute mal, dass der von der Polizei gerufene Abschleppdienst kein ADAC "Partner" war, die Polizei ist auch nicht verpflichtet einen solchen zu rufen. Deine Partnerin hätte aber die Polizei bitten können dies zu tun, vorausgesetzt, der Unfall hat nicht die Straße blockiert

    - sollte der Abschleppdienst tatsächlich "Partner" des ADAC sein, könnt Ihr die Mitgliedschaft auch im Nachhinein geltend machen, zur Not mit Unterstützung des ADAC

    - Üblicherweise fragt der Abschlepper, wo das Auto hingebracht werden soll. Einen Unfaller darf man aber nicht im öffentlichen Raum abstellen, wenn von ihm eine Gefährdung ausgeht

    - Kommt noch die Schuldfrage hinzu. Die ist dem Abschlepper natürlich egal, aber wenn Deine Partnerin nicht Schuld war kann sie die Kosten über die Versicherung des Unfallgegners geltend machen.

    - Für den Transport des beschädigten Fahrzeugs z.B. zu einer Werkstatt kannst Du mit dem Abschlepper natürlich frei verhandeln, aber auch bei anderen Abschleppdiensten nachfragen. Dann kannst Du die Preise vergleichen

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

  • Geregelt ist das in § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.

    Dabei ist grundsätzlich zwischen zwei Situationen beziehungsweise Vorgehensweisen zu unterscheiden: das Abschleppen durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson.

    1. Kümmert sich ein Unternehmen um das Abschleppen des Unfallwagens, hasst du in der Regel Anspruch auf die Abschleppkosten nach einem Unfall in voller Höhe. Darum sind auch die Versicherungspolicen so teuer (Selbstbedienungsladen)
    2. Sollte das Abschleppen durch einen Bekannten, Freund oder Familienangehörigen mit einem Privatfahrzeug erfolgen, besitzt du auch einen Erstattungsanspruch, selbst wenn du dafür nichts zahlen wuerdest. Die Versicherungen zahlen in einem solchen Falle in der Regel die Hälfte dessen, was ein Unternehmen durchschnittlich kosten würde.

    Wichtig! Auch wenn die Kosten überhöht sind, haben Sie Anspruch auf Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall, da dir nicht zugemutet darf, dass du vor der Bergung Angebote verschiedener Anbieter einholst.

    Grundsätzlich müssen Abschlaeppkosten vom Schädiger erstattet werden. In den meisten Fällen werden die Abschleppkosten von der Versicherung des Unfallverursachers und nicht des Geschädigten übernommen, also von dessen Haftpflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter besitzen sollte. Ist der Unfall selbstverschuldet oder traegt deine Partnerin eine Teilschuld, greift in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

    Vor allem wenn es um die Entfernung zwischen Unfallort und Werkstatt geht, stellen sich die Versicherungen oft quer.

    Dennoch gilt folgender Grundsatz: Das beschädigte Fahrzeug ist bestenfalls zur nächstgelegenen Werkstatt zu transportieren. Damit können die Abschleppkosten nach einem Unfall so gering wie möglich gehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Abschleppkosten bei einem Totalschaden, denn diese werden in den meisten Fällen nicht durch die Versicherung abgedeckt. Anders sieht es aus, wenn das Kfz noch im Rahmen der 130%-Regelung reparaturwürdig ist. Dennoch ist hier, wie in allen anderen Situationen,

    die Schadengeringhaltungspflicht entscheidend. Die Kosten sollten verhältnismäßig sein.

    Cheers

    Motorrad fahren Du musst!

    • Offizieller Beitrag

    Es ist schon sehr viel zutreffendes von Johann und Christoph zur rechtlichen Situation geschrieben worden.

    Aber um Deine Frage zu beantworten.......ist natürlich rein fiktiv und niemalsnicht im wahren Leben so......wenn denn eben der Polizist zufällig die Tel.Nr. eines bestimmten Abschleppdienstes verfügbar hat (wie kam denn die nur in die Tasche), dann wird er natürlich genau den anrufen....so etwas könnte sich ja....... natürlich wieder rein fiktiv ........auch lohnen.......aber natürlich nicht in D

    In Südafrika streiten sich Abschleppdienste gerne sogar gewaltsam bis zum Waffengebrauch, dort hören die den Polizeifunk ab und sind quasi gleichzeitig mit der Polizei vor Ort. Solange es einen klaren Sieger gibt der als erster vor Ort ist geht das auch gut und die Zuspätkommenden trollen sich wieder, aber wehe da kommen zwei oder mehrere gleichzeitig an.........
    Ich hab das einmal live miterlebt, da hatte die Polizei plötzlich andere Sorgen wie den Unfall.

    .

    nur wo nix mehr tropft is nix mehr drin 
    „Wörter sind sehr einfach. Wer kann machen, machen. Wer kann nicht machen, sprechen. Wer kann nicht sprechen, der schreiben“. G.T.

  • danke für die Insider-Erklärungen Johann... So in etwa hab ich mir das auch vorgestellt...

    Wenn man es auf den Punkt bringt hat das Abschleppunternehmen - egal ob ADAC Partner oder nicht - gar kein Interesse daran zu erfahren, ob der Unfallbeteiligte ADAC-Mitglied ist. Jedoch schwache Leistung vom Polizisten, da nicht mal daran zu denken...

    Auch logisch, dass das Abschleppunternehmen wenig Interesse daran hat, das Auto auf ein Privatplatz zu stellen... Standgebühr gehört ja mit zum Geschäftsmodell... und übrigens auch das Auto zu inspizieren. Ich muss meine Freundin nochmal fragen weil ich es fast nicht glauben kann... Ein Bekannter hat gestern nach dem Auto geschaut. Der Abschleppdienst hat wohl 35€ dafür verlangt, dass man auf das Gelände konnte um sich das Auto anzuschauen...wtf?!

    Naja, passt schon. Sind wohl halt Geschäftsleute...

    Gruß

    Wolfgang

  • Also Geld verlangen um auf das Gelände zu kommen und das Fahrzeug zu besichtigen? Das ist, vorsichtig formuliert, übertrieben und wahrscheinlich mit keiner Rechtsgrundlage gedeckt. Das Fahrzeug ist nicht Eigentum des Abschleppdienstes.

    Der Polizei ist der ADAC egal, denen geht es nur darum, das Fahrzeug aus dem Verkehrsraum zu bekommen.

    Nach meinem Kenntnisstand ist die Polizei lediglich verpflichtet die ansässigen Abschleppunternehmen gleichmäßig zu beauftragen, wobei natürlich ein Ermessensspielraum dabei ist, Nähe des Abschleppers zum Unfallort um schnellstmögliche Räumung zu gewährleisten etc.

    Der Abschlepper hat natürlich die Situation zu seinen Gunsten genutzt und Deine Partnerin wahrscheinlich überrumpelt. Sie hätte das Fahrzeug auch in eine Werkstatt abschleppen lassen können oder eben auf ein Privatgelände. So hat er u.U. ein doppeltes Geschäft

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris