Komischer Eintrag im Fahrzeugschein

  • Hi,

    Ich habe es heute morgen endlich mal geschafft die offene Leistung eintragen zu lassen.

    Jetzt habe ich folgenden Satz im Schein stehen:

    „Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten“

    Hab ich was verpasst? Es gibt doch garkeinen Reifenfreigabe mehr 🙄

    Was bedeutet das jetzt für mich?

  • Hallo TImo du hasst recht eine Reifenfreigabe gibt es nicht mehr. Darum steht da auch nicht Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Die Reifenfreigabe bezieht sich hier auf die Groesse der Pneus

    Motorrad fahren Du musst!

    • Offizieller Beitrag

    Ich interpretiere diese so, dass nur diese Reifendimension drauf darf, die im Fzg-Schein unter 15.1 & 15.2 eingetragen ist.

    .

    Glück kann man nicht kaufen - aber ein Motorrad und damit fahren - dann ist man ganz nah dran. :)
    - (über 116.000km (seit Sept. 2011) mit zwei Shiver 750) - seit >40 tkm mit >MEGAöler = GPS-Kettenöler
    -vogelsberg-f6fo8.png
    ...das größte zusammenhängende Vulkangebiet Mitteleuropas. (Wikipedia)

  • Dann must Du da wohl reinschauen, ob da Reifenfabrikatsbindungen eingetragen sind... Ich bin mir nicht sicher was jetzt die Betriebserlaubnis ist, entweder die COC oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher mal als Fahrzeugbrief bezeichnet.

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • Eigentlich müsste sich das mit der Fabrikats Bindung doch seit den Reifen Freigaben der Hersteller erledigt haben.

    Jetzt sind doch nur noch die eingetragenen Größen relevant, oder täusche ich mich da?

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

    • Offizieller Beitrag

    ... die Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher mal als Fahrzeugbrief ...

    Da steht bei meiner überhaupt nichts vor Reifen, Räder oder Dimension.

    • Offizieller Beitrag

    Die Daten sollten im COC stehen, hab gerade keine da, vielleicht kann mal einer bei einer 900er reinkucken was da drin steht.
    Dorsotreiber was steht denn in Deinem COC?

  • bei einer DD900 sollte da keine Reifenbindung stehen. Nachdem Du nun genau gelesen hasst was da geschrieben wurde schau doch mal jetzt im Feld 22 nach was da steht. Existiert eine Fabrikatsbindung dann steht die da. im CoC waer das Feld 50.

    Wenn die Stellen leer sind oder vier mal xxxx da steht ist es ratsam fuer die Reifen die gerade drauf sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitzufuehren. Die gibt es bei allen namhaften Reifen Herstellern im Netz als .pdf. Das spart Dir bei einer Kontrolle sicher eine Menge Aerger.

    Motorrad fahren Du musst!

    • Offizieller Beitrag

    Seht selbst

    Das ist der Fahrzeugschein, oder auch neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil 1.

    Du solltest irgendwo in Deinen Unterlagen auch ein COC - Certificate of Conformity oder auch Certificato di Conformita oder EG-Zulasssungsbescheinigung (alles Namen für die selbe Bescheiniungung) haben.

    Darin stehen alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, z.B.Maße und Gewichte, Reifengröße usw.. Also auch mehr Infos wie im Schein (ZB T1) und im Brief (ZB T2) stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist wie Gerd schon erwähnt hat der

    Fahrzeugschein /Zulassungsbescheinigung Teil 1. (Dies muss man mitführen, wie den Führerschein)

    Fahrzeugbrief /Zulassungsbescheinigung Teil 2, ist DIN A4 groß und zuhause bei deinen Dokumenten, vermutlich auch ein CoC, DIN-A4 Zettel.

  • Brief bei der Bank ist verständlich, aber was bitte wollen die mit dem COC ?

    Die interessieren sich doch nicht für irgendwelche Daten,die wollen Kohle :thumbdown:

    Liebe Grüsse aus dem Bergischen Land und alles bleibt besser ;)

    Bleibt alle negativ aber denkt positiv :-/

    • Offizieller Beitrag

    Also....
    Ich hab jetzt mal im COC meiner Shiver 900 nachgeschaut, da stehen die Reifendimensionen wie im Teil 1, ohne sonstigen Hinweis, auch im Teil 1 sind nur die Dimensionen eingetragen.

    Was ich jetzt machen würde:

    - Bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen was der Eintrag bedeuten soll, da es für dieses Moped keine Reifenfabrikatsbindung gibt und dieser Zusatz nur für Verwirrung sorgt
    - Am besten sollen die das wieder austragen, denn das impliziert ja, dass es eine solche Fabrikatsbindung gibt

    - Bei der Bank anrufen und das COC verlangen - Warum das? Weil in einer Kontrolle es u.U. sonst ewig dauert, da evtl. über den ominösen Zusatz gestolpert wird und dann keine Unterlagen vorliegen, die nachweisen, dass da nichts drin steht. Außerdem benötigt die Bank das nicht, wie Wollewedel auch schon geschrieben hat

  • Hey.

    Ich hab in meiner Zulassung und im Brief nichts dergleichen zu stehen.

    Nur halt die Reifengrößen + Last- und Geschwindigkeitsindex in Verbindung mit den Felgendimensionen. In der coc steht sogar noch der Reifenluftdruck bei den Angaben mit dabei.

    Habe hier mal den Bereich aus der coc meiner '18er DD900 für euch.

    Im ganzen zu Fotografieren wäre viel zu klein. Da würde keiner was erkennen. Das ist ja so klein geschrieben das ich das gerade so lesen kann.

    20200624_215232_autoscaled.jpg

    Wenn da noch jemand bestimmte Bereiche sehen möchte mach ich euch noch Fotos. Denke aber der Bereich hier ist für diesen Thread treffend.

    Gruß Christian :super

  • Was Banken benötigen, wollen und ob das Sinn macht...
    Dass bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen die COC wieder zur Bank gehen, ist idR völlig normal...
    Und diese werden die auch nicht rausücken, die sind ja auch Fahrzeugspezifisch und nicht irgendein allgemein gültiges Papier.

    Kann es sein, dass die Vögel auf Deiner Zulassungsstelle da nicht so wirklich n Durchblick haben?

    Die können in Ihren Datenbanken sehen, ob es für Dein Bike Reifenfabrikatsbindungen gibt - und sollte es eine geben, werden die normalerweise im Fahrzeugschein eingetragen. War zumindest früher so.

    Aber mal ehrlich - eigtl isses dank der neuen Regelung von 2020 wurscht, was die da unten reingeschrieben haben.

    Denn mit Reifen, welche den Dimensionen aus deinem Schein entsprechen, ist seit diesem Jahr die Bindung eh hinfällig.

    Wenns Dich stört, geh mit nem Sixpack dort vorbei - und sag hier is Nachschub, denn der der das so eingetragen hat, hatte zumindest leicht einen sitzen.
    Ansonsten lass es einfach so stehen - da die Regelung eh hinfällig ist...

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

    Einmal editiert, zuletzt von Philmuc (24. Juni 2020 um 22:43)

  • Da weder im Schein noch in der CoC ein Eintrag ist, gilt fuer die Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis das was im Handbuch des Motorrades steht. Bei meiner 900 auf Seite 141: DUNLOP SPORTMAX und QUALIFIER. Aber da die Reifenbindung wie schon diskutiert seid einiger Zeit aufgehoben ist gilt auch dieser Hinweis im Handbuch nicht mehr.

    Der Satz im Schein wird von vielen Zulassungsstellen noch immer standardmaessig in den Schein gedruckt. Du kannst in der Tat wie Igel das beschrieben hat, den auf Antrag rausnehmen lassen. Was aber auch bedeutet das du einen neuen Schein bezahlen darfst.

    Du kannst auf deine DD jeden Reifen aufziehen fuer den du vom Hersteller eine Reifenfreigabe bekommst. Die Reifengroesse wie beschrieben im Schein und CoC

    Motorrad fahren Du musst!

  • Ich danke euch, ich denke ich werde es dann dabei belassen.

    Den Brief bei der Bank anzufordern + neuer Schein kostet mich jedes Mal 60€ ... das muss jetzt nicht nochmal sein.

    Falls ich das mit dem 190er mal in Angriff nehmen will muss ich eh nochmal eintragen lassen und ändere es dann.

  • Da wiederspreche ich Opa Guzzi.

    Auf ein Handbuch kann sich keine Reifenbindung beziehen. Besteht eine Reifenfabrikatsbindung dann muss diese auch in den Zulassungspapieren eingetragen sein! Das wäre ein Highlight wenn die Polizei bei einer Großkontrolle für jedes Fahrzeug coc's und Handbücher durchforsten müsste.

    Nie.

    In meinem Handbuch steht zB nicht mal eine Reifenmarke drin. Nur der Hinweis das nur von Aprilia empfohlene Reifen verwendet werden sollen. Aber lustigerweise keine empfohlenen Reifen dazu.:abfeiern Also ohne Reifen fahren.

    Denke einige Prüfer schreiben das zur Sicherheit einfach mit rein um sich selbst abzusichern, da es immer noch unklarheiten dazu gibt. Ich hatte dazu unseren Dekraprüfer befragt und der sagte selbst die Kollegen untereinander sind sich nicht einig was nun wirklich richtig ist. Reifenfabrikatsbindung gibt es nicht mehr! Reifenfreigaben sind eigentlich auch nicht mehr erforderlich. Da in den Zulassungspapieren nur Dimensionen drin stehen. Und das ist entscheidend.

    Also mach dich nicht wild wegen diesem Satz in deiner Zulassung. Fahr den Reifen den du dir aussuchst. Wenn du ein unruhiger bist dann such dir einen für den du eine Freigabe vom Hersteller dazu bekommst. Ich hab zB keine Freigabe für die Reifen die bei mir drauf sind. Da hat aber der Tüv auch nicht nach gefragt. Beim Auto kannst du auch jeden Reifen fahren der den Dimensionen entspricht. Da trägt auch kein Tüver die Alufelge nur mit Dunlopreifen ein. Und ob Motorrad oder Auto hin oder her. Sie unterliegen alle den gleichen Zulassungsvorschriften.

    Gruß Christian :super