Neue Strassenverkehrsordnung in D ab 28. April 2020

    • Offizieller Beitrag

    außerorts 26 km/h.

    DAS ist das was mich treffen würde.

    130km/h auf der Bundesstraße und schwups .... :beee

    • Offizieller Beitrag

    130km/h auf der Bundesstraße und schwups .... :beee

    Ich erinnere mich da an eine Ausfahrt von Rohr gen Westen, da hätte auch die alte Regelung dicke ausgereicht ;o)

    • Offizieller Beitrag

    :peinlich

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    :grimasseAber schön war's doch - gelle :lol

  • ..... so langsam komme ich mir vor, wie ein Schwerverbrecher 🤷‍♂️

    Ich Kauf mir sofort so ne Zero, wenn ich dafür ne fette Subvention vom Staat bekomme und zuverlässig Ladesäulen finde....

    Ach Moment .... gibts ja nicht .... echt blöd.

    Manchmal wünschte ich, ich wär 20-30 Jahre früher geboren.

  • ..... so langsam komme ich mir vor, wie ein Schwerverbrecher 🤷‍♂️

    Ich Kauf mir sofort so ne Zero, wenn ich dafür ne fette Subvention vom Staat bekomme und zuverlässig Ladesäulen finde....

    Ach Moment .... gibts ja nicht .... echt blöd.

    Manchmal wünschte ich, ich wär 20-30 Jahre früher geboren.

    Der Kauf einer Zero wird leider bei Motorradfahrverboten nichts nützen. Das einzige was geholfen hat, sind die erfolgreichen Klagen des Verbandes. Das hat den Gesetzgeber nun bewogen, die Ermöglichung der Fahrverbote nun in ein Gesetz zu fassen. Dagegen hilft dann nur noch eine Verfassungsklage und wenn die nicht erfolgreich ist ein Golf GTI mit Auspuffklappe...

    Wärst Du 30 Jahre früher geboren hättest Du das Problem auch, nur wärest Du älter...

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • E-Bikes sollen von Fahrverboten ausgenommen werden 🤷‍♂️

    da bin ich mal gespannt was das am Kyffhäuser bringt... erstmal viel weil dann kaum einer fährt bis alle ein e-Bike haben. Dann sind die Unfälle wieder da... Ausserdem würde ich nicht davon ausgehen, das man damit am Verfassungsgericht durch käme.

    Die wollen ja für Elektromobilität verbindlich eine Geräuschkulisse einführen, damit man nicht "überhört" wird. Bei Elektroautos halte ich das für Quark, weil die wegen der breiten Reifen jetzt schon genauso laut sind wie Verbrenner (beim rollen, also dann wenn es drauf ankäme)... Bei e-bikes wäre das Geräusch dann wieder ein Grund für ein Fahrverbot...

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • Wenn Volkswagen dann E-bikes baut werden mehr Strecken für Verbrennermoppeds gesperrt und schon werden die ebikes gepusht, wenn die dann auf der Schwarzwaldhochstraße 100 fahren dürfen und die anderen 70 ist der E-Hype geritzt. Das wird gerade vorbereitet.

    Dann fahre ich mein letztes Verbrennermopped bis es nen H-Kennzeichen hat.😎

    P.S. Der Scheuer ist doch für unausgereiften Entscheidungswahn bekannt, dann rudert er halt erstmal wieder zurück.

    Gruß
    Dinoz

    Sammelt fleißig grüne Smileys innerorts!:zylinderboy

  • Um meinen Anfangsfred rund zu machen: Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind wahrscheinlich nicht nur die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020.

    Es handelt sich dabei um einen Zitierfehler. Jetzt kann so etwas nicht einfach korrigiert werden sondern das Gesetz muss nochmals alle Instanzen neu durchlaufen. Das alle Bundesländer dem zustimmen gilt als unwahrscheinlich, gerade in Bezug auf den Führerscheinentzug.

    Einzelne Länder reagieren bereits und weisen die Behörden an, den alten Bußgeldkatalog für alle offenen Verfahren anzuwenden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann etwa teilte am Freitag mit: "Wir werden ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden."

    Sollte jemand von Euch bereits Betroffener sein gilt unbedingt Einspruch einlegen gegen jeden Bußgeldbescheid. Einspruchsfrist nach Erhalt ist 14 Tage :teach


    Gruss Opa Guzzi


    Motorrad fahren Du musst!

    • Offizieller Beitrag

    Wegen Formfehler

    Auch Hessen setzt strengere Raser-Strafen aus

    >https://www.hessenschau.de/gesellschaft/a…hessen-100.html

  • ist ja auch zu schoen. Die Posse geht noch weiter:

    Neue Aufregung um die Straßenverkehrsordnung: Wegen Formfehlern könnten aus Sicht von Juristen alle Änderungen seit elf Jahren ungültig sein. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf ein Schreiben des baden-württembergischen Justizressorts.

    den ganzen Artikel guckst Du hier:

    https://www.focus.de/auto/news/verk…d_12392417.html

    Motorrad fahren Du musst!

  • Nun ja, was ich jetzt aus dem Artikel rausgelesen habe, finde ich richtig.
    Zielt ja hier nicht zwingend auf den Touristen oder den klassichen "Mal-Zu-Schnellfahrer" ab, sondern auf den notrischen Raser...

    Bin eher gespannt, ob es die Österreicher im ersten Anlauf durchbringen oder ob die auch an juristischen Formfehlern scheitern.
    Wenns auf Anhieb hinhaut, könnten wir den Scheuer und seine gut 50Mio€ teuren Berater mal hinschicken - damit die was lernen :enorm

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

  • Na ja, wenn ich mir so durchlese von welchen Geschwindigkeiten gesprochen wird: :denk

    40km/h zu schnell im Ortsgebiet - also 90km/h :wand -> wer so schnell fährt, verdient auch ein Fahrverbot / Führerscheinentzug! :ditsch

    Es gibt nun mal kein Recht auf zu schnelles Fahren!

  • ....
    Bin eher gespannt, ob es die Österreicher im ersten Anlauf durchbringen oder ob die auch an juristischen Formfehlern scheitern.
    Wenns auf Anhieb hinhaut, könnten wir den Scheuer und seine gut 50Mio€ teuren Berater mal hinschicken - damit die was lernen :enorm

    Wenn das dann passt sollten wir die alle in die Wüste schicken und uns den Verantwortlichen einkaufen. Wird bestimmt billiger. =)

    Schreibfehler sind gewollt und dienen der Unterhaltung,
    wer einen findet, darf ihn behalten... :bier

  • Einigung im Bussgeld Streit.

    Eigentlich war die Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung bereits seit dem 28. April 2020 in Kraft. Doch wegen eines Formfehlers - einen fehlenden Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage - wurden sie nicht rechtskräftig. Nun haben sich Bund und Länder nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums nach monatelangem Streit auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Wann er in Kraft tritt, ist noch nicht ganz klar.Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor.

    Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

    Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts: 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro - über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.

    Motorrad fahren Du musst!