- Offizieller Beitrag
außerorts 26 km/h.
DAS ist das was mich treffen würde.
130km/h auf der Bundesstraße und schwups ....
außerorts 26 km/h.
DAS ist das was mich treffen würde.
130km/h auf der Bundesstraße und schwups ....
130km/h auf der Bundesstraße und schwups ....
Ich erinnere mich da an eine Ausfahrt von Rohr gen Westen, da hätte auch die alte Regelung dicke ausgereicht
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Aber schön war's doch - gelle
Servus
ich bin mir sicher das einige von uns keine sind
Gruß
Manni
Der saubere Herr Scheuer hat mit der Maut doch seine Fähigkeiten nachgewiesen und zeigt damit, dass es nur um Kohlemachen geht
schoener Beitrag im Focus
https://www.focus.de/auto/motorrad/…d_11995921.html
Die Länder wollen zudem beschränkte Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Die Entschließung des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung.
..... so langsam komme ich mir vor, wie ein Schwerverbrecher 🤷♂️
Ich Kauf mir sofort so ne Zero, wenn ich dafür ne fette Subvention vom Staat bekomme und zuverlässig Ladesäulen finde....
Ach Moment .... gibts ja nicht .... echt blöd.
Manchmal wünschte ich, ich wär 20-30 Jahre früher geboren.
..... so langsam komme ich mir vor, wie ein Schwerverbrecher 🤷♂️
Ich Kauf mir sofort so ne Zero, wenn ich dafür ne fette Subvention vom Staat bekomme und zuverlässig Ladesäulen finde....
Ach Moment .... gibts ja nicht .... echt blöd.
Manchmal wünschte ich, ich wär 20-30 Jahre früher geboren.
Der Kauf einer Zero wird leider bei Motorradfahrverboten nichts nützen. Das einzige was geholfen hat, sind die erfolgreichen Klagen des Verbandes. Das hat den Gesetzgeber nun bewogen, die Ermöglichung der Fahrverbote nun in ein Gesetz zu fassen. Dagegen hilft dann nur noch eine Verfassungsklage und wenn die nicht erfolgreich ist ein Golf GTI mit Auspuffklappe...
Wärst Du 30 Jahre früher geboren hättest Du das Problem auch, nur wärest Du älter...
Den Golf R habe ich schon, das ist aber leider nicht so „geil“ wie Motorrad fahren.
E-Bikes sollen von Fahrverboten ausgenommen werden 🤷♂️
E-Bikes sollen von Fahrverboten ausgenommen werden 🤷♂️
da bin ich mal gespannt was das am Kyffhäuser bringt... erstmal viel weil dann kaum einer fährt bis alle ein e-Bike haben. Dann sind die Unfälle wieder da... Ausserdem würde ich nicht davon ausgehen, das man damit am Verfassungsgericht durch käme.
Die wollen ja für Elektromobilität verbindlich eine Geräuschkulisse einführen, damit man nicht "überhört" wird. Bei Elektroautos halte ich das für Quark, weil die wegen der breiten Reifen jetzt schon genauso laut sind wie Verbrenner (beim rollen, also dann wenn es drauf ankäme)... Bei e-bikes wäre das Geräusch dann wieder ein Grund für ein Fahrverbot...
Wenn Volkswagen dann E-bikes baut werden mehr Strecken für Verbrennermoppeds gesperrt und schon werden die ebikes gepusht, wenn die dann auf der Schwarzwaldhochstraße 100 fahren dürfen und die anderen 70 ist der E-Hype geritzt. Das wird gerade vorbereitet.
Dann fahre ich mein letztes Verbrennermopped bis es nen H-Kennzeichen hat.😎
P.S. Der Scheuer ist doch für unausgereiften Entscheidungswahn bekannt, dann rudert er halt erstmal wieder zurück.
Um meinen Anfangsfred rund zu machen: Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind wahrscheinlich nicht nur die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020.
Es handelt sich dabei um einen Zitierfehler. Jetzt kann so etwas nicht einfach korrigiert werden sondern das Gesetz muss nochmals alle Instanzen neu durchlaufen. Das alle Bundesländer dem zustimmen gilt als unwahrscheinlich, gerade in Bezug auf den Führerscheinentzug.
Einzelne Länder reagieren bereits und weisen die Behörden an, den alten Bußgeldkatalog für alle offenen Verfahren anzuwenden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann etwa teilte am Freitag mit: "Wir werden ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden."
Sollte jemand von Euch bereits Betroffener sein gilt unbedingt Einspruch einlegen gegen jeden Bußgeldbescheid. Einspruchsfrist nach Erhalt ist 14 Tage
Gruss Opa Guzzi
ist ja auch zu schoen. Die Posse geht noch weiter:
Neue Aufregung um die Straßenverkehrsordnung: Wegen Formfehlern könnten aus Sicht von Juristen alle Änderungen seit elf Jahren ungültig sein. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf ein Schreiben des baden-württembergischen Justizressorts.
den ganzen Artikel guckst Du hier:
Sieht so aus, das auch in Oestereich die Bussgelder fuer zu schnell gefahren sehr viel teurer werden. Den Artikel habe ich auf der MN app gefunden
https://motorcycles.news/oesterreich-wi…tisch-erhoehen/
Also immer schoen die Augen auf wenn Ihr die Nachbarn besucht
Da die Urlauber zur Zeit kein Geld ins Land bringen, braucht es andere Einnahmequellen.
Nun ja, was ich jetzt aus dem Artikel rausgelesen habe, finde ich richtig.
Zielt ja hier nicht zwingend auf den Touristen oder den klassichen "Mal-Zu-Schnellfahrer" ab, sondern auf den notrischen Raser...
Bin eher gespannt, ob es die Österreicher im ersten Anlauf durchbringen oder ob die auch an juristischen Formfehlern scheitern.
Wenns auf Anhieb hinhaut, könnten wir den Scheuer und seine gut 50Mio€ teuren Berater mal hinschicken - damit die was lernen
Na ja, wenn ich mir so durchlese von welchen Geschwindigkeiten gesprochen wird:
40km/h zu schnell im Ortsgebiet - also 90km/h -> wer so schnell fährt, verdient auch ein Fahrverbot / Führerscheinentzug!
Es gibt nun mal kein Recht auf zu schnelles Fahren!
....
Bin eher gespannt, ob es die Österreicher im ersten Anlauf durchbringen oder ob die auch an juristischen Formfehlern scheitern.
Wenns auf Anhieb hinhaut, könnten wir den Scheuer und seine gut 50Mio€ teuren Berater mal hinschicken - damit die was lernen
Wenn das dann passt sollten wir die alle in die Wüste schicken und uns den Verantwortlichen einkaufen. Wird bestimmt billiger.
Einigung im Bussgeld Streit.
Eigentlich war die Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung bereits seit dem 28. April 2020 in Kraft. Doch wegen eines Formfehlers - einen fehlenden Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage - wurden sie nicht rechtskräftig. Nun haben sich Bund und Länder nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums nach monatelangem Streit auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Wann er in Kraft tritt, ist noch nicht ganz klar.Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor.
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts: 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro - über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.