Sozi Rasten abmontieren

  • aber an der DD kann ich es nicht nachvollziehen

    Die Fußballen gehören auf die Raste, da stoße ich mit Gr 45 mit der Hacke an die Soziusrasten Träger.

    Und danke für die Aufklärung der möglichen Folgen, bin aber alt genug das selbst entscheiden zu können. :wink

    Geradeaus kann (beinahe) jeder . . . :wink

  • Moin moin,

    den Halteriemen habe ich vor 11 Jahren sofort demontiert, ist noch niemandem aufgefallen. Die Bellas sind ja recht selten und wahrscheinlich kennt niemand die Riemen und vermisst sie daher auch nicht. Ich hatte 5 Moppeds vorher und kannte bis zur DD750 solche Riemen überhaupt gar nicht. Mich störte der einfach beim "Auf der Maschine bewegen", d.h. er war für das Wohlbefinden - und somit letztlich für die Fahrsicherheit eher kontraproduktiv. Die Fußrasten hinten habe ich noch dran, da sie mich nicht stören. Ich bin da etwas etwas hin -und hergerissen. Ich kann die Leute verstehen, die aus Prinzip sagen, das jedes überflüssige Gramm eines zu viel ist. Andererseits wird kein Otto-Normal-Verbraucher beim Fahren einen Unterschied merken. Allenfalls Rossi & Co. wären wahrscheinlich einen Wimpernschlag schneller um die Nordschleife. Ich verstehe natürlich, dass die rechtliche Situation die hinteren Fußrasten nun mal vorschreibt und daher das Fehlen auch geahndet werden KANN. Was ich aber nicht nachvollziehen kann (ich hoffe, wir haben hier vielleicht einen Juristen oder Politiker im Forum): WARUM braucht man eigentlich hintere Fußrasten, wenn man nur alleine fährt?? Ich würde selbstverständlich für Strafen und ggf. auch Unfallfolgen aufkommen, falls ich dummerweise doch jemanden hintendrauf ohne Rasten mitnähme und deswegen etwas passieren würde. Aber ich nehme niemanden mit und entscheide das selbst. Die Politik propagiert doch sonst auch immer gerne den "Mündigen Bürger", also was soll der Blödsinn? Fahren die Autofahrer, die in ihrem Kombi die hintere Sitzbank demontiert -oder umgelegt haben (weil sie oft etwas transportieren) auch illegal?

    Liebe Grüße aus Frankfurt

    Hartmut

    Dem Leben genügen zwei Zeichen: V2

  • Hallo Hartmut,

    es geht einzig und alleine darum, dass das Motorrad eben in den Papieren mit 2 Sitzplätzen angegeben ist. Eine Alternative wäre, denn Umbau eintragen zu lassen. Das hatte ich vor vielen Jahren mal bei einer Street Triple von meiner Frau gemacht. Hinten Sitzhöcker drauf, Fußrasten weg und in den Papieren stand dann unter Punkt 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) "S.1: wahlweise 1". Das Feld S.1 bezieht sich auf die Anzahl der Sitzplätze einschl. Fahrersitz. Ähnliches habe ich auch schon bei Umbauten mit SBK Lenker gemacht. Wenn der Prüfer dieses "wahlweise" einträgt, dann hat man alle Optionen.

    Gruß

    Stephan

  • Hi Hartmut,

    Umgelegte Sitzbank im Auto heißt nicht, dass der Sitzplatz nicht vorhanden ist. Baut man dagegen die Sitzbank dauerhaft aus muss man das eintragen lassen. Soweit ich weiß muss man dann auch die Sicherheitsgurte entfernen. Ob ein Ausbau bei einem Fahrzeug mit Säulen- und Kopfairbag zulässig ist, weiß ich nicht. Diese müssten dann wahrscheinlich totgelegt oder entfernt werden. Dann darf man auf der Ladefläche aber eben auch keine Personen transportieren. Auf der umgelegten Sitzbank im Übrigen auch nicht.

    Steckt m.E. aber auch jede Menge Bürokratie (und Gelderwerbsquelle) dahinter.

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde die Diskussion echt amüsant. Gesetzeslage ist Gesetzeslage und lässt sich nicht wegdiskutieren, ober man es nun für nachvollziehbar und sinnvoll hält oder nicht.

    Wie so oft im Leben, klare Frage -> klare Antwort, und die ist eben manchmal nicht so wie man es gerne hätte.

  • gestern, gegen 12:30 Uhr, kam der avisierte Kleintransporter mit der von mir bestellten Shiver in die Einfahrt; der Fahrer öffnete die Hecktür, legte eine Rampe an und schob mir das Teil auf den Hof.

    gemeinsam inspizierten wir die Maschine und stellten fest, daß alles einwandfrei ist; ich bekam alle Papiere und Unterlagen übergeben, der Fahrer von mir den Gegenwert in "cash"; nach 15 Min. war alles erledigt.

    bei strahlendem Sonnenschein und milder Temperatur machte ich mich draußen gleich an die Arbeit:

    Soziusfußrasten sofort abgeschraubt (unnötig und häßlich), Antriebskette entfettet (ich öle lieber), dann das gesamte Motorrad entstaubt und poliert, weiche Lappen und Q-Tips waren die verwendeten Werkzeuge.

    als gegen 16 Uhr die Sonne verschwand war ich mit der Optimierung fertig und schob das Gerät ins "Italo-Zimmer", wo es jetzt zumindest bis zu Frühjahr 2022 schlummert (täglich mehrfache Besuche meinerseits sind natürlich selbstverständlich).

    heute werde ich das Wunschkennzeichen reservieren, um Versicherungsdeckung ersuchen und einen Termin mit der Zulassungsstelle vereinbaren;

    danach ist das Thema "Anschaffung einer Shiver" erledigt.

  • Bist du dir über die Konsequenzen im Klaren?

    die einzigen "Konsequenzen" sind, daß ich keine weitere Person mitnehmen kann/darf und die Dinger zur TÜV-Prüfung wieder anschrauben muß, um die Zweipersonenzulassung zu erhalten; beides ist für mich problemlos.

    wie ich sehe kann man den Haltebügel hinter der Sitzbank auch relativ einfach demontieren; ich werde das mal machen und dann sehen, wie es mir besser gefällt.

  • Gerade wenn man oft um den Ring herum unterwegs ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle hoch.

    Die Polizei wird dir die Karre vor Ort stilllegen.

    Wenn ich mich recht erinnere wird es ohne Haltebügel bei Regen nass unterm Sitz, da ein Spalt zwischen Sitzbank und Verkleidung/Rücklicht bleibt.

    Einmal editiert, zuletzt von katastrofuli (9. November 2021 um 11:20)

    • Offizieller Beitrag

    Gunter es ist ein Glücksspiel.

    Wenn das Motorrad eine 2 Mann Zulassung hat, was die Shiver eben hat, dann muss auch das dafür vorgesehene Material angebaut sein.

    Auch beim TÜV bzw. DEKRA gibt es solche und solche Entscheidungen.

    Was bei einer Polizeikontrolle gemacht wird ist wieder eine andere Sache und auch hier gibt es, wie beim TÜV: Mal so, Mal so.

    @Gunter viel Glück :jop

    dito

  • ... um den Ring herum unterwegs ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle hoch.

    Die Polizei wird dir die Karre vor Ort stilllegen.

    ... ohne Haltebügel bei Regen nass unterm Sitz, ...

    "um den Ring herum unterwegs" (und auf), also Eifel, ist mein überwiegendes Fahrgebiet; in den letzten fünfzehn Jahren geriet ich einmal mit einem sehr lauten, erheblich veränderten Motorrad in eine Routinekontrolle.

    Interesse wurde nur an meiner Fahrerlaubnis, den Fahrzeugpapieren und dem roten 07-Kennzeichen bekundet.

    "Danke, gute Fahrt" und das wars.

    für eine Stilllegung wegen fehlender Fußrasten gäbe es mangels rechtlicher Grundlage keinerlei Handhabe; wieso auch ohne Sozius.

    (übrigens: den Kettenschutz kann man ebenfalls weglassen, wenn keine Haltevorrichtungen für einen Mitfahrer vorhanden sind)

    Du kannst auch aus deinem Auto außer dem Fahrersitz alle anderen Sessel zu Hause lassen, wenn Du keine weiteren Mitfahrer an Bord hast.

    Natürlich muß zur TÜV-Vorführung alles vorhanden sein, um die zulässige Personenzahl zu erhalten.

    TÜV-Prüfung und Teilnahme am Straßenverkehr (dort: Kontrolle) sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe;

    ich möchte hier darüber allerdings keine Diskussion lostreten; möge jeder glauben was er will (und versteht).

    Wer Verständnisprobleme in solchen und ähnlichen Fragen hat dem empfehle ich ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

  • es soll ja Menschen geben die Ihre Scheibenwischer am Auto abmachen weil Sie nur bei trockenem Wetter fahren, kann man(n) machen muss man aber nicht.

    die Diskussionen bei einer allg. Verkehrskontrolle nehmen dann meist groteske Züge an :wand

    Die Mutter der Dummen, ist immer schwanger! :thumbup:

  • es soll ja Menschen geben die Ihre Scheibenwischer am Auto abmachen weil Sie nur bei trockenem Wetter fahren, ...

    die Diskussionen bei einer allg. Verkehrskontrolle ... :wand

    "Scheibenwischer am Auto" taugt nicht als Vergleich, da er ein sicherheitsrelevantes Bauteil und somit zwingend vorgeschrieben ist.

    "Diskussionen bei einer allg. Verkehrskontrolle" sind in aller Regel fruchtlos und zu vermeiden;

    der einfache Hinweis auf das Schweigerecht (als Beschuldigter), die Weitergabe an einen Rechtsbeistand

    sowie ggf. der Hinweis auf Regreßansprüche für entstehende Kosten bei falscher Beschuldigung kann die Angelegenheit evtl. beruhigen,

    wenn man sich sicher sein kann im Recht zu sein.

    auch ein Verkehrspolizist hat keine willkürliche Befugnisse, weiß nicht alles ... und seine Karriere ist von möglichst

    guten Beurteilungen abhängig; nachgewiesene Fehlentscheidungen in Dienst sind für ihn nicht förderlich.

  • Der §61 ist eindeutig. Laut Zulassung ist die Shiver ein Zweisitzer, muss also mit einem „Haltesystem für Beifahrer“ ausgerüstet sein.

    Wenn Gunter bei einer Kontrolle an den Richtigen gerät, werden beide viel Spaß haben. Bei solch einer Argumentation kommt er nicht weit, denn die Rechtslage ist eindeutig und er klar im Unrecht.

    Nicht diskutieren wollen, aber dem Beamten drohen (Regress, Beurteilung, Karriere). Genau mein Humor =)

    Fakt ist, die Rechtslage ist eindeutig und wir alle erwachsen. Jeder kann daraus jetzt seine Schlüsse ziehen und entsprechend handeln.

    Einmal editiert, zuletzt von katastrofuli (9. November 2021 um 15:01)

  • Der §61 ist eindeutig.

    Genau mein Humor =)

    ja, nur versteht nicht jeder den Sinn, Inhalt und Absicht von juristischen Formulierungen;

    ersetze im §61 das Wort "darf" durch "kann" oder "soll", dann wird es vielleicht verständlicher.

    (juristisch ist "darf" eindeutiger und deshalb verwendet)

    d.h., bei Nutzung des zugelassenen Zweipersonenbetriebes haben Fußrasten und Halteeinrichtung zwingend vorhanden zu sein; wann eine BE erlischt regelt u.a. §19, wegen demontierter Fußrasten jedenfalls nicht.

    deinen Humor verstehe ich nicht; eine Verkehrskontrolle ist keine Diskussions- oder Belustigungsveranstaltung.

    • Offizieller Beitrag

    Gunter was du letztendlich machst ist alleine DEINE Sache.

    Jedoch finde ich deine Auslegung des §61 ...

    :pfeif

    Ich beschreibe es Mal so: mit der rosa Brille gelesen.

    :nono Das darf bezieht sich auf die zwei Personen Zulassung, die die Shiver immer noch hat.

    Hier der Text:

    Zitat
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen


    (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
    (2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
    (3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

    Link zum Gesetzestext, §61 : >https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__61.html

    Bei einer Verkehrskontrolle wird es vermutlich eine Mängelanzeige mit Frist zur Vorführung bei Polizei oder TÜV

    und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige §69a, mit Bußgeld geben.

    Aber du weißt es ja wieder besser.

    Somit :egal

  • Wenn jemand sein Moped bzw.irgenwelche Sachen so verändert das es nicht mehr den Vorschriften entspricht und dann kontrolliert wird und das jemand bemängelt darf derjenige sich nicht wundern wenn er ,,belangt"wird.

    Egal wie auch immer er ,,belangt "wird.Danach dann rumheulen,ein Fass aufmachen und mit irgendwelchen Anwälten oder sonst was drohen zeugt meiner Meinung nach nicht gerade von ...ich schreibe mal einer gesunden geistigen Grundeinstellung.

    Liebe Grüsse aus dem Bergischen Land und alles bleibt besser ;)

    Bleibt alle negativ aber denkt positiv :-/

  • kannst Du (oder jemand anderes) ein nachweisliches Beispiel für diese Darstellung erbringen oder bleibt es bei dieser erratenen "Vermutung" mangels Interpretationsfähigkeit des §61?

    hier hast Du natürlich auf Grund des Statuses "offizieller Beitrag" und deiner mehr als 6500 "Beiträge" den höheren Richtigkeitsanspruch, im realen Leben ist die allerdings belanglos.

    wie bereits gesagt: wer nicht weiß muß glauben.

    an meiner Shiver sind und bleiben, wie bei auch allen anderen meiner Maschinen seit Jahrzehnten folgenlos, die hinteren Fußstützen ab; wer sie braucht oder in vorauseilendem Gehorsam glaubt diese montiert lassen zu müssen soll das tun, sowas ist doch kein Grund für persönlich werdende Giftigkeiten.