Eintragung anderer Reifengrößen ab 2020

  • Es ist rechtlich so etwas wie eine Grauzone.

    "Wenn der Reifenhersteller an einer serienmäßigen Maschine die erforderlichen Prüfungen zur Freigängigkeit der Reifen und zu möglichen Abweichungen der Geschwindigkeitsanzeige erfolgreich durchgeführt und eine entsprechende Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt hat, wird der Fortbestand der Betriebserlaubnis nicht generell in Frage gestellt, so lange die zugrunde liegenden Voraussetzungen erfüllt werden." Siehe"Einerseits verzichten die meisten Motorradhersteller inzwischen auf Reifenfabrikatsbindungen

    in den Fahrzeugpapieren, empfehlen andererseits aber den Fahrzeughaltern verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Teilweise geben die Hersteller auf ihren Internetseiten weitere empfohlene Reifenmodelle an. Damit bleibt es im weitesten Sinne dem Halter überlassen, welches Reifenmodell der passenden Dimension er wählt.
    Werden diese Empfehlungen bzw. Einschränkungen seitens des Halters übergangen, muss er mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. Nach einem schwerwiegenden Ereignis (z.B. einem Unfall in Folge von Instabilität des Motorrades) wird es für den Halter kaum möglich sein, den Nachweis zu führen, dass die Reifen-Fahrzeug-Kombination entgegen der Herstellereinschätzung uneingeschränkt funktioniert. In der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer wie bisher bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben oder Unbedenklichkeitserklärungen suchen wird, wenn er die ursprünglich homologierten Reifen nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle nicht mehr verfügbar sind."

    Das heißt im Prinzip, ja Du darfst jeden Reifen einer freigegebenen Größe fahren, gibt es für diesen aber keine Freigabe des Herstellers bist Du als Fahrer im Fall eines Unfalls gearscht und zahlst selbst.

    Für Reifen bis 31.12.2019 gilt demnach:

    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle E-gekennzeichneten Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
    3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
    auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
    Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
    serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
    Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
    mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden.

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

    • Offizieller Beitrag

    Angaben im Fahrzeugschein / Zulassungsbesch. Teil 1:

    Shiver 750er (2010-2016) & 900er (2017-...) die gleichen knappen Angaben

    1. 15.1 120/70ZR17 58W (Bereifung auf Achse 1)
    2. 15.2 180/55ZR17 73W (Bereifung auf Achse 2)

    Es geht ja hier um die Umrüstung auf etwas anderes als ursprünglich in den Papieren steht.

    Also vorzugsweise auf 190/55 17" bei der 6,0"-Felge.

    Zu den oben aufgeführten Punkten von 'Erasmuss':

    bei 1:

    ...Reifen der vorgeschriebenen Dimension ...

    ---- siehe Fzg-Schein Punkt 2

    zu 2:
    ... in der vorgeschriebenen Dimension ...

    ---- siehe Fzg-Schein Punkt 2

    zu 3:

    ... auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten ...

    ---- siehe Fzg-Schein Punkt 2

    bei 4:
    ... auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
    Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. ...

    ---- Für die Dimension 190/55 17" gibt es meines Wissens keine, zumindest für die Shiver / Dorsoduro 900.


    Somit sehe ich da keine einfache Lösung um auf der 6,0"-Felge die vernünftige Dimension 190/55 erlaubt zu bekommen.

    Oder habe ich etwas übersehen?

  • entscheidend ist ja hier das Datum...

    Für Reifen bis 31.12.2019 gilt demnach:

    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle E-gekennzeichneten Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlic

    nach der neuen Regelung ab 2020 gibts ja dann auch die von Dir genannten Begriffe Serviceinformation und Herstellerbescheinigung...

    Hierzu mal ein Auszug von Metzeler. Es geht dabei um Umrüstungen, also nur was vom Farhzeugschein abweichend ist

    Eintragungspflichig ist nur was von Dimensionen abweicht oder keine Serviceinfortmation vom Reifenhersteller hat.


    Zitat:

    Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:
    Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeugeab BJ 2000)

    Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigungist nicht nötig(Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Informationzur Verfügung, ausder die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.

    Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung istohne Weiteres zulässig, auch hier hilftIhneneine Service-Informationbei der Auswahl der geeignetenBereifung.

    Fall 1c: Geänderte Reifengrößeoder geänderte Reifenbauart.Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnisnach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!Einevon uns ausgestellte Herstellerbescheinigungfür die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationenkann hieralsPrüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigungdar!

    Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECERegelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertigsein.

    Das Dokument kann hier runtergeladen werden

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

    Einmal editiert, zuletzt von Philmuc (26. März 2020 um 10:19)

  • Für die Dimension 190/55 17" gibt es meines Wissens keine, zumindest für die Shiver / Dorsoduro 900.

    Somit sehe ich da keine einfache Lösung um auf der 6,0"-Felge die vernünftige Dimension 190/55 erlaubt zu bekommen.

    Oder habe ich etwas übersehen?

    Theroretisch ist dies möglich - die Herstellerbescheinigung hilft bei der Eintragung, aber ohne diese ist es dennoch nicht unmöglich...
    Nur dann halt ggfs. mit mehr Aufwand und die Gefahr dass die Eintragung abgelehnt wird ist größer.

    Ich habe es irgendwo schon mal geschrieben.

    Die Reifenhersteller sind ja auch nicht blöd.

    Bei der Capo ist auf der 6 Zoll Felge der 190/55er "freigegeben"

    und auf Shiver/ Dorso der 190/50er

    Es wird schon einen Grund haben warum bei der Shiver/ Dorso der 50er und nicht der 55er freigegeben haben.

    Entweder passt er nicht (Höhe, Breite, Federweg), die Abweichungen bei ABS, Geschwindigkeit oder was auch immer...

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

    Einmal editiert, zuletzt von Philmuc (26. März 2020 um 11:49)

    • Offizieller Beitrag

    und auf Shiver/ Dorso der 190/50er

    Das stimmt so nicht, denn bei der Shiver 750er (2010-2016) & 900er (2017-...) und auch bei der 750er-GT von 'Miele' ist NUR die eine Dimension eingetragen: 180/55ZR17 73W -- keine 190/irgendwas

    Es wird schon einen Grund haben warum bei der Shiver/ Dorso der 50er und nicht der 55er freigegeben haben.

    Wie oben grade geschrieben, der 190/50 war (meines Wissens) bei den ersten Shiver 2007-2009, mit 6,0"-Hinterradfelge erlaubt bzw. in den COC aufgeführt; also vor dem Facelift.

    Jetzt steht ja NUR die eine Größe 180/55 drin; die ja, auf der breiteren Felge, eine flachere handlich-unfreundliche Kontur hat. Wo wir wieder bei dem Zitat von MOTORRAD wären. >Beitrag #21

    Bei der Capo ist auf der 6 Zoll Felge der 190/55er "freigegeben"

    Warum hat 'Köcky' den dann extra eintragen lassen müssen? Link zum Beitrag von 'Köcky' >Umbereifung auf 190/55 17

    Da schau bitte in die Papiere deiner Capo' ob das wirklich so (190/55) drin steht.

  • Sorry Mega - aber da redest du an mir vorbei...

    Es geht darum was die Reifenhersteller in Ihren Bescheinigungen/Freigaben/ Information drin haben - NICHT um die Daten ausm Schein.
    Hab es Dir oben nochmals entsprechen markiert.

    Um zu Deinem "Lieblingswort" BOGENMAß zu kommen
    Michelin, Pirell/Metzeler oder wer auch immer - die werden schon auch wissen dass der 55er auf der 6Zoll Felge runder ist als der 50er...
    Die Reifenhersteller machen dafür ja entsprechende Tests - erst danach gibts die Freigaben (Früher, Unbebenklichkeitbescheinigung, jetzt Herstellerbescheinigung)

    Und dennoch gibts/ gabs bisher für die Shiver, mit der 6 Zoll Felge, nur den 50er als "Freigabe".
    --> Dafür gibts sicherlich Gründe - welche müsste man vlt mal bei den Reifenherstellern erfragen.

    Im Schein der Capo steht "standardmäßig" auch der 180/55er drin

    Aber für die Capo, ebenfalls mit 6 Zoll Felge, gibts die "Freigeaben" für den 55er.

    Der Köcky musste auf seiner Capo nix eintragen lassen - er WOLLTE!
    Weil sein Wunsch war, alle 190/55er Reifen ohne Reifenherstellerfreigaben fahren zu können.

    In seinem Fall war es glaub ein Mitas Reifen, für den es von Mitas eben keine Prüfung/ Freigabe als 190er gibt...

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

  • Ich meine mich daran zu erinnern dass der 190/55er mit der serienübersetzung nicht in die Shiver passt

    Ich hatte am Anfang den 190/55er SA2 in meiner GT und das passte nur mit geänderter Übersetzung damit das Rad weiter nach hinten kam und nicht in der Schwinge schleift

    Jetzt habe ich eine 5.50x17 Felge drinnen und fahre je nach Einsatz 180/55 oder 180/60

  • Ich lese eifrig diesen Fred und frage mich, was so schlimm daran ist, den Reifen zu fahren, der in den Papieren vorgegeben ist. Bis auf 2-3 Personen hier, kommt doch keiner von uns in den Grenzbereich des Reifens. Oder hab ich da nen Denkfehler?

    Ich kann da nur für mich und die Caponord sprechen.
    Mein erster Reifen auf der Capo war ein 180/55 - danach kam der 190/55 - gleiches Modell.
    Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht - mein Empfinden!

    Das hat garnicht unbedingt nur was mit dem Grenzbereich zu tun.

    Ja, zum einen hat man tatsächlich mehr Reserveren am Reifen - mit dem 180er ist man sofort/sehr schnell auf Kante.

    Zudem wird mit dem 190/55 auf er 6 Zoll Felge, wird die ganze Fuhre angenehmer und handlicher.

    Das merkt man mit zunehmendem Reifenalter umso mehr...
    Beim 180er entstand nach ca. 1/2 Reifenleben wie eine Kante, zum einlenken - dadurch auch weniger handlich/stabil.

    Ich würde auf der Capo nur sehr ungern wieder einen 180er Aufziehen müssen...
    Für mich gehört auf das Bike mit der 6 Zoll Felge ein 190/55er

    ob es auf Shiver/ DD genau so ist...?

    Aber ich denke, auch da wird es sich ähnlich verhalten. Dazu gibts ja hier im Forum und auch im Netz durchaus einige Berichte.
    Der Unterschied wurde ja durchaus auch beim Shiver Dauertest genannt.

    Waffeln sind Pfannkuchen mit Waschbrettbauch

    • Offizieller Beitrag

    Da ich nicht riskieren will, dass Euch der Diskussionsstoff ausgeht ;o):dance:bier

    Zitat:

    "Bei gleicher Kurvengeschwindigkeit und gleichem Kurvenradius muß ein Motorrad um so stärker abgewinkelt werden, je breiter der Reifen ist, da der Reifenaufstandspunkt immer weiter von der Fahrzeugmitte weg zur Kurveninnenseite hin wandert."

    Quelle: Empfehlenswerter Artikel zum Thema

  • In meiner COC steht zusätzlich, zu dem 180/55 noch die Größe 190/50

    drin auf 6 Zoll Felge.

    Reicht es, das COC Papier mitzuführen, oder muss ich doch noch zum TÜV?

    Ganz einfache Frage...

    :toeff

    Wenn die beiden eingetragen sind musst Du m.E. nicht zum TÜV, weder 2019, noch 2020 oder 2025.

    Beim Vorführen der Maschine zur HU oder wenn die "Rennleitung in Blau" Dich stoppt solltest Du die Freigabe/Unbedenklichkeiteserklärung oder Serviceinformation/Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers vorlegen können, mit der Du nachweisen kannst, dass der Hersteller diesen Reifen für dieses Motorrad auf dieser Felge "freigegeben" hat.

    Also, eingetragen ist eingetragen, Felgengröße und dazu passende Reifengröße. Das wird (hoffentlich) nicht rückwirkend in Frage gestellt.

    Nach meinem Verständnis gilt auch für die Zukunft, wenn Du einen neuen Reifen in einer eingetragenen Größe mit entsprechender Bescheinigung des Reifenherstellers aufziehst bist Du behördenseitig save.

    Sollten wider Erwarten neue Reifengrößen eines Herstellers für Dein Motorrad bescheinigt werden musst Du ab 2020 zum TÜV zur Bestätigung und zur Zulassungsstelle zur Eintragung. Und dann wird es richtig interessant ob der TÜV eine Herstellerbindung bescheinigt oder ohne Herstellerbindung.

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

  • igel

    fehlt jetzt nur noch der Zusammenhang, warum Aprilia der Shiver 900 eine 6" Felge verpasst hat, die den Reifen dann ja breiter und flacher zieht als eine 5,5" Felge, außer natürlich die Gleichteilstrategie um Kosten zu sparen

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

    • Offizieller Beitrag

    igel

    fehlt jetzt nur noch der Zusammenhang, warum Aprilia der Shiver 900 eine 6" Felge verpasst hat, die den Reifen dann ja breiter und flacher zieht als eine 5,5" Felge, außer natürlich die Gleichteilstrategie um Kosten zu sparen

    Das weiß nur Luigi in Italien, und den habe ich gefragt, der sagt dazu nichts. Der Piaggio Deutschland Pressesprecher hat etwas dazu gesagt, und das geht in die Richtung Deiner Vermutung.
    Bestätigen wird das aber keiner offiziell.

  • Somit sehe ich da keine einfache Lösung um auf der 6,0"-Felge die vernünftige Dimension 190/55 erlaubt zu bekommen.

    Oder habe ich etwas übersehen?

    Ich denke, nein. Deswegen ist unsere Diskussion

    a) hoch theoretisch

    b) fördert das technische Verständnis und gefährliche Halbwissen

    c) hilft uns über die Saure Gurken Zeit hinweg

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

  • @ igel,

    Für eine Marke wie Aprilia habe ich ja ein gewisses Verständnis, dass sie nach Kosten schauen müssen. Macht jeder Hersteller so.

    Wenn man das Gesamtpaket der Shiver anschaut habe ich als Kunde jede Menge Moped, Technik (ABS, einstellbare Gabel und Federbeine, MIA etc.) und Spass zu einem moderaten Preis. Über Felgenbreite und Reifendimension hatte ich mir da wenig Gedanken gemacht.

    Nach etwa 2700 gefahrenen Kilometern zu 70% in Kurvenstrecken und 40% mit jauchzender Sozia bin ich mit der Serienbereifung und Felge nicht unzufrieden. Rennstrecke fahre ich nicht, sagt meine Frau ;o), auf Bundes- und kurvenreicher Landstraße kann ich mit dem 180/55-er Hinterrad gut leben.

    Gruß JM


    Quae praeter vulgaris

    • Offizieller Beitrag

    Erasmuss , ich sehe wir verstehen uns schon, mir machen solche Diskussionen ja auch Spaß und auch deshalb der Link um das am Laufen zu halten. :super

    Ich habe 30000km auf der 750er mit 5,5 Zoll und dem 180er hinter mir, und nun etliche tausend auf der 900er mit der bösen 6 Zoll Felge.
    Vielleicht bin ich nicht Rossi oder Marquez (sehr sicher sogar nicht) oder auch zu unsensibel, aber ich kann mich über das Kurvenverhalten der 900er nicht beklagen. Und ich bin zwar kein Rennfahrer, aber auch kein Schleicher.

  • Ich fahre neben der Aprilia Shiver GT mit hinten 180/55-ZR17 auf 6" Felge seit zwei Jahren eine Guzzi V7-III mit einer Diagonalbereifung vorn 100/90-18 und hinten 130/80-17. Wer das macht denkt nicht mehr über unzureichende "Handlichkeit" oder "schlechtes Kurvenverhalten" bei der Aprilia nach. Viel graviender wirken sich nach meiner Meinung Dinge wir die Ergonomie der Sitzposition und die weiteren Fahrwerksqualitäten und natürlich der Reifen an sich auf das Fahrverhalten aus. Die Guzzi ist mit einen Pirelli Demon Sport als Originalbereifung angetreten. Dagegen war der Qualifier auf der Aprilia Gold wert.

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...