Neues zum Thema ABE

    • Offizieller Beitrag

    Servus Gemeinde,

    nachdem ich schon auf mehreren anderen Internetforen auf das Thema gestoßen sind, möchte ich euch mal einen Beitrag von einem gewissen Lewellyn von Motor-Talk nicht vorenthalten. Darin schreibt er:

    Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.

    Die zweite Änderung und alle weiteren müssen eingetragen werden.

    Dort im Forum sind bisher zwei Motorradfahrer in eine Grosskontrolle mit besonders geschulten Polizisten geraten. Das kostet 50€ und die Weiterfahrt wird untersagt.

    Begründung: Der Gesetzestext spricht von einer Änderung am serienmäßigen Motorrad, die über die ABE erlaubt wird. Die zweite Änderung ist nicht mehr am serienmäßigen Motorrad vorgenommen.

    Diese Sichtweise ist natürlich noch nicht bei jedem Polizisten und TÜVler angekommen. Aber ich gehe davon aus, dass sich das verbreiten wird.“

    Da es ja auch hier Biker gibt, die fleißig an den Mopeds rumbasteln, könnte das auch für euch wichtig werden. Eine offenbar illegale Kombi ist die eines anderen Luftfilters und ESD.

    So, was meint ihr? Mögen die Diskussionen beginnen! :bier

  • Das selbe habe ich auch schon bei den "Achtung kontrolle" videos gesehen. Die kontrollen sind bei mir im Umkreis von ca 30km. Dort wurde auch gesagt (oftmals bei Harleys) das der ESD und der Offene Luftfilter, der einen Angrinst da er noch auffälliger nicht Platziert hätte werden können=), nicht zusammen zulässig seinen da nur das eine oder Andere mit einer ABE zulässig ist.

    Aber ich denke wir Apriliafahrer haben da das Glück, dass die Freundlichen den Tank+Verkleidung demontieren müssten um mir anchzuweisen das ich eventuell mit DNA Filter und Aftermarket ESD's rumfahre, oder sie stoßen auf den Originalen:bump Ich denke das ist hier noch keinem Passiert und auf sowas haben die selber garkein Bock:]

    Aber ich denke, dass das nicht so gravierend sein sollte... Sind ja auch nur menschen und haben ja nicht Spaß dran jedem kradfahrer den schönen Sonntagstripp zu versauen. Wenn du spiegel mit ABE und ESD's dran hast werden die wohl kaum was sagen:heil:bier

    Ich bin mal gespannt was die anderen Sagen oder vlllt gibts ja schon Tolle geschichten zu geschehenen kontrollen=)

  • So ganz richtig ist das nicht, es kommt immer drauf an was in der ABE steht und wie die Teile sich beeinflussen...

    - Änderungen am Fahrwerk sowie Rädern wird man in der Regel eintragen müssen (eher für Autos relevant)

    - Lenker, Fussrasten, Bremshebel muss eigentlich nicht eingetragen werden, weil in der Regel kein Vermerk auf serienmäßigen Zustand in der ABE steht

    So dann gibt es noch Zubehör welches mit ECE bzw. E-Zulassung ausgeliefert wird, diese gelten nach EU Recht als Ersatzteile (sind somit Serienmäßig) und müssen gar nicht eingetragen werden und da wird auch kein Gutachten mitgeliefert (Auspuff Endschalldämpfer, Spiegel etc.). Luftfiltersysteme die offen sind werden in der Regel mit irgendeinem oder gar keinem Gutachten ausgeliefert (also durchaus Eintragungspflichtig), wohingegen Luftfiltermatten die in die Airbox eingelegt werden und den Papierfilter ersetzten keinerlei Begutachtung bedürfen.

    So wenn du jetzt ECE ESD und ne Zubehör Luftfiltermatte hast, wird man keine Probleme bekommen solange die Kombi die Lautstärke einhält! Zusätzlich ECE Spiegel, ABE Lenker und ABE Bremshebel sollten sich in der Regel auch nicht gegenseitig behindern... also Problemlos!

    Früher wären solche Fälle mit einer Verwarnung oder einer Mängelkarte "bestrafft" worden... dank der vielen Raservorfälle (Auto & Motorrad) in den letzten Jahren wird da vermehrt härter durchgegriffen, auch wenn's alles der StVO entspricht! Mein Tipp daher, alles eintragen was ein Gutachten hat auch wenn der TÜV Prüfer das nicht machen will :jop

    (befreit aber nicht vor Stilllegung! Wenn man an einen ganz besonderen Polizisten kommt, dann legt er die Kiste still, auch wenn alles Regelkonform ist)

    DLzG
    Konstantin

    :italia:punk :italia

    2 Mal editiert, zuletzt von koniz (10. Oktober 2019 um 10:49)

  • So wie ich das verstanden habe: alles wo ein E-Prüfzeichen drauf ist, braucht man nicht eintragen lassen. Wo eine ABE / KBA Nr. drauf ist, dass müsste man eintragen lassen. Obwohl, auf Ersatz-Bremsbeläge und Bremsscheiben ist ja auch eine KBA / ABE Nummer. Muss man dann wohl auch eintragen lassen ???

  • Hatte ich gar nicht auf dem Schirm! Bei Verschleißten müsste es aber eigentlich noch mal anders sein...

    wobei extravagante Bremsscheiben wär's vielleicht auch sinnvoll!

    DLzG
    Konstantin

    :italia:punk :italia

  • Alle sicherheitsrelevanten Anbau / Zubehörteile brauchen eine ABE / KBA Nr. Z.B. Bremshebel, Bremsschläuche, Lenker, Fußrastenanlage usw. Komischer Weise hat so ein popliger Hinterradspritzschutz aus Kunststoff auch eine ABE / KBA Nr. dran, während Ritzel, Kettenräder / Ketten keine brauchen ?! Ich hatte mir mal Bremsbeläge von Pyramid-Parts aus GB bestellt. Die hatten keine KBA / ABE Nr. Auf meine Anfrage beim Hersteller warum die für den Bereich der STVO keine ABE besitzen, kam die Antwort: die brauchen so etwas nicht ( in GB ) da die dort ein Produkthaftungsgesetzt haben.

  • Hier ist mein Stand, sobald eine ABE sich auf den Originalzustand bezieht, muss eine Prüforganisation checken ob die Teile zusammen verbaut werden dürfen.

    Der Prüfer stellt dann eine Bescheinigung aus, die Du auch zum eintragen brauchst.

    Diese Bescheinigung mit den ABE reicht wohl aus.

    Ich werde das aber nochmal anfragen.

    Falls es nicht reicht: Eintragen.

    Falls sich keine ABE auf den Originalzustand bezieht, muss nicht eingetragen aber mit geführt werden.

    Bei meinen Anbauteilen beziehen sich zwei von 5 ABE auf Originalzustand

    Es scheint nur am Bezug auf den Originalzustand zu liegen.

    Zubehörkauf heißt jetzt, erst ABE checken.

    P.S Es wird auch stillgelegt falls Du Spiegel mit ABE und Windschild o.ä mit ABE hast sobald sich eine auf Originalzustand bezieht. Die zwei Teile müssen nichts miteinander zu tun haben

    Gruß
    Dinoz

    Sammelt fleißig grüne Smileys innerorts!:zylinderboy

    Einmal editiert, zuletzt von Dinoz (11. Oktober 2019 um 16:34)

  • Habe jetzt mal alle meine ABEs durchforstet. Ich habe keine einzige, bei der Bezug auf den Original-/Serienzustand genommen wird. Und das sind bei Futura, Caponord, RnineT, Shiver und Duke wirklich einige.

    Von daher sehe ich das Thema eher gelassen :jop

    Gruß

    Stephan

  • Eigentlich müssten die Prüforganisationen in Fällen mehrerer ABE auch reagieren, wenn das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgeführt wird. Die lassen die sich doch vorlegen. Wenn also alles richtig läuft, müßte die ABE-Sammlung zulässig sein, wenn der Sachverständige diese nicht beanstandet.

    Wenn das die Sachverständigen mitbekommen wird es interessant.

    Der Hauptständer ist übrigens ein schönes Beispiel für die Absurdität der Regelungen. Der Hauptständer aus dem Original-Zubehör Katalog des Herstellers kann bei der Shiver 750 eintragungsfrei montiert werden, ist aber ohne Angstnippel in den Fussrasten nur bedingt sicher zu betreiben, weil er dann zuerst aufsetzt. Das finde ich erheblich grenzwertiger als die Hinterradabdeckung von Puig oder zugelassene Brems- und Kupplungshebel.

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

    • Offizieller Beitrag

    Hauptständer...ist aber ohne Angstnippel in den Fussrasten nur bedingt sicher zu betreiben, weil er dann zuerst aufsetzt.

    Genau!!!! Ich spreche da aus Erfahrung.:beule Deswegen ist die Komfortausstattung auch wieder demontiert worden!

    .

    Glück kann man nicht kaufen - aber ein Motorrad und damit fahren - dann ist man ganz nah dran. :)
    - (über 116.000km (seit Sept. 2011) mit zwei Shiver 750) - seit >40 tkm mit >MEGAöler = GPS-Kettenöler
    -vogelsberg-f6fo8.png
    ...das größte zusammenhängende Vulkangebiet Mitteleuropas. (Wikipedia)

  • So Leutz auch hierzu noch ein paar Zeilen. Hauptständer ist sowieso als erstes zu demontieren.

    War jetzt bei GTÜ.

    1 ABE (Schnitzer Hebel), die sich auf Original bezieht wurde überprüft und zur Eintragung habe ich eine Bestätigung bekommen, daß die ordnungsgemäß verbaut sind, die ich, solange ich noch nicht eintragen hab lassen, als Nachweis mit führen muss. Das reicht aus.😉

    3 ABE soll ich weiterhin mit führen, da es keinen Bezug zum Originalzustand gibt, müssen diese nicht eingetragen werden und sind gemeinsam gültig.👍

    Da bin ich auf die erste Kontrolle gespannt.🤓

    Gruß
    Dinoz

    Sammelt fleißig grüne Smileys innerorts!:zylinderboy

  • also jetzt bin ich total verunsichert. Beim kauf habe ich mir einen Hauptständer und Scheibe ran machen lassen (original Aprilia) keine ABE, keine Eintragung. Bislang wollte mir noch keiner was.....

  • Die Italiener haben oft E- Nummern, die dann eintragungsfrei sind. Da Deine Teile Original Aprilia sind ist alles gut.

    ABE gibt es hauptsächlich noch von deutschen Herstellern.

    Mach Dir keinen Kopf, an der Shiver hatte ich kein einziges Teil mit ABE verbaut. Alle Teile waren entweder mit E- Nummer ode/und original Apriliateile.

    Gruß
    Dinoz

    Sammelt fleißig grüne Smileys innerorts!:zylinderboy

  • ...dachte schon jetzt auch die Originalteile von Aprilia müssen eine ABE haben. War schon verwundert

    Dennoch bin ich erstaunt, welch ein Hick Hack das ist.

    An meiner damaligen Bandit hatte ich diverse Teile angebaut und die jeweilige ABE hatte da ausgereicht

  • Früher war es gut wenn Du die ABE dabei hattest, fertig. Die sind ja eigentlich dafür da. Anscheinend gibt es neue Regelungen oder die wurden jahrelang nicht umgesetzt?

    Keine Ahnung. Ist schon nervig. Da muss man vorher die ABE lesen, sonst kostet das Teil inklusive Prüforganisationsbesuch und Eintragung über 100 EUR mehr.

    Am besten Teile mit E- Zulassung, dann braucht man auch kein Papier mit nehmen.

    Gruß
    Dinoz

    Sammelt fleißig grüne Smileys innerorts!:zylinderboy

  • Moin,

    meine rein persönliche Meinung: Vieles von dem ABE-Kram halte ich für völlig überflüssig und nicht angemessen. Ich denke, das ist von den Prüforganisationen durchgedrückt, damit sie mehr Geld verdienen. Genauso die neue Regelung, dass nun die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr akzeptiert werden und man diese kostenpflichtig eintragen lassen muss. Es geht nur darum, dass sich TÜV und Co die Taschen füllen. Und der Staat verdient an allem mit. Und die Polizei überprüft immer engstirniger ABEs von Spiegeln und Blinkern, anstatt sich um wirklich sicherheitsrelavante Mängel zu kümmern.

    Gruß Felix

  • Moin,

    meine rein persönliche Meinung: Vieles von dem ABE-Kram halte ich für völlig überflüssig und nicht angemessen. Ich denke, das ist von den Prüforganisationen durchgedrückt, damit sie mehr Geld verdienen. Genauso die neue Regelung, dass nun die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr akzeptiert werden und man diese kostenpflichtig eintragen lassen muss. Es geht nur darum, dass sich TÜV und Co die Taschen füllen. Und der Staat verdient an allem mit. Und die Polizei überprüft immer engstirniger ABEs von Spiegeln und Blinkern, anstatt sich um wirklich sicherheitsrelavante Mängel zu kümmern.

    Gruß Felix

    Ergänzend: War gestern beim Tüffi, z.B. 190er eintragen lassen per einzelabnahme 90€ +Summe X je nach Aufwand, dann weißte um was für Summen es geht, wenn 100.000 Biker sich was eintragen lassen müssen:iiiih