Dein Händler hat mehrfach die Möglichkeit, die Schäden auszubessern, bevor du den Kauf rückabwickeln kannst.
Servus,
Ergänzung zu Ute's Beitrag:
Um genau zu sein darf er 2x nachbessern, siehe z.B. hier:
Sprich:
Wenn dein Händler den Schaden beim 2. Reparaturversuch noch nicht behoben hat, kannst du eine Wandlung oder Rückabwicklung verlangen.
Grüße Daniel