bei mir war es so:
Moped beim Händler gekauft mit 2000km. 1. Inspektion war gemacht (laut Stempel im Heft). Ich habe aber keine Rechnung mit den erledigten Arbeiten bekommen. Damals meinte der Händler, dann sehen wir uns bei der 10.000er zum Ventile einstellen. (Damals wusste ich nicht, was lt. Aprilia verlangt ist)
Dann hatte ich einen Garantiefall bei km 4000. (Kupplungsschalter defekt) Da der "Kaufhändler" 80km weit weg war bin ich zu meinem Händler vor Ort gefahren. Der konnte die Garantie zuerst gar nicht übernehmen, da die 1000er gar nicht bei Aprilia im System eingetragen war. Das hat der alte Händler aber zum Glück noch nachgeholt. (wobei ich mittlerweile vermute, die 1.Insp. bestand bei dem nur aus dem Stempel)
Dann kam noch heraus, dass die Ventile bei 1000km gar nicht eingestellt waren und mein "Kaufhändler" ist immer noch der Ansicht, dass dies erst bei 10.000 gemacht wird, obwohl ich ihm das Serviceheft unter die Nase gehalten hatte.
Wenn ich nun erst bei den vorgeschriebenen 20.000 Ventile einstellen lasse und vorher was passiert habe ich ein dickes Problem mit der Garantie, weil jede Werkstatt sehen kann, dass es bei 1.000km nicht gemacht wurde. Und der Händler wird sich da fein raushalten
Fakt ist, dass sich nicht an die Bedingungen gehalten wurde und es läuft darauf hinaus, dass du den Händler, der das abgestempelt hat vor Gericht ziehen musst.
Für mich sah das so aus, dass der Händler das aus Kostengründen nicht macht (meist ist die 1.Insp. im Kaufpreis enthalten) denn die 2. Insp. zahlt der Kunde und dann lässt der sich das Ventile einstellen extra bezahlen.
Laut Aussage meines jetzigen Händlers mussten bei 80% der 1000er Insp. das Ventilspiel korrigiert werden, von daher sollte man penibelst darauf achten, dass das was Aprilia lt. Serviceheft verlangt auch gemacht wird und man das nachweisen kann.
Udo