lassen wir mal der Thema mit der Garantieverlänerung aussen vor
Ha ha. DU hattest sie doch erst angesprochen.
Kann man eigentlich eine Garantie verlängern, die man gar nicht hat? *grübel*
Bitte erklärt mir mal welchen Nutzen mir die Aprilia Garnatie geben soll
gegeüber dem, was nicht durch die Gewährleistug abgedeckt ist.
Formal rechtlich ist es schon mal ein Unterschied, gegenüber WEM man Ansprüche hat. Garantie gibt der Hersteller (und kann im Prinzip bei jedem autorisierten Händler eingefordert werden). GW besteht nur gegenüber dem einzelnen Händler, bei dem man gekauft hat ... ist der nicht mehr da (oder man selbst wo anders), gibt es keine GW.
Inhaltlich (=abgedeckte Schäden) gibt es sicher eine gewisse Überschneidung, klar. Wie weit die geht, weiß ich nicht. Du hast das evtl. geprüft. Zumindest SW-Updates u.ä. gibt es aber ziemlich sicher nicht auf GW. Ob die über Garantie oder Kulanz zu bekommen sind, weiß ich nicht ... aber jemand, der die Garantiebedingungen verletzt, dürfte i.d.R. kaum groß Kulanz erwarten können.
Auch sonst dürfte die Durchsetzung etwaiger Ansprüche, wie berechtigt auch immer, mit Garantie im Zweifel(!) einfacher sein.
Man sollte sich nicht wg. der Garantie verrückt machen. Nur eben wissen (bewußt entscheiden), was man tut.