KBA-Nummer? Skidmarx Hinterradabdeckuing Carbon !

  • Hi,

    hier bei uns dreht die Rennleitung durch, die haben langeweile halten alles aber auch wirklich alles an und kontrollieren sowas von kleinlich das geht garnicht. Die bauen Vorort Racinganlagen ab und beschlagnahmen die :bump . Und ich hab diese Abdeckung aber keine ABE kann jemand weiter helfen ?
    Benötige die ABE oder die KBA-Nummer.Gestern haben sie zwei Kumpels angehalten und die durften promt einen Abschlepper bestellen. Völlig überzogen diese .......................

  • nach welcher Vorschrift braucht man denn ne BE für die Hinterradabdeckung? Ich wüsste jetzt keine....

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  • Ich hab momentan nur die Aussage darüber gefunden:
    Rubrik "Streng genommen ein Fall für eine ABE, in der Praxis aber nicht angewendet, somit eintragungsfrei"
    Heckinnenkotflügel: Materialgutachten
    über Splittersicherheit müsste vorliegen

    Aber keine Ahnung wie es jetzt wirklich genau ist. Vielleicht mal beim ADAC nachfragen ?(

    mfg
    Goody

    Diskutiere niemals mit Idioten. sie ziehen dich auf ihr Niveau runter und schlagen dich dann durch Erfahrung !!!

  • Eine BE ist grundsätzlich nur für sogenannte Funktionsteile erforderlich. Auch wenn der Begriff auslegbar ist, gehören (bislang) keine Abdeckungen für Räder, Ketten etc. dazu. Mir ist auch kein Hersteller bekannt, der sowas mit einer BE anbietet. Anders sieht es bei Verkleidungen aus, die eine aerodynamische Funktion erfüllen....

    Wo ist denn das, wo die Sheriffs durchdrehen? Ich bin in den naächsten Tagen auf 2 Rädern unterwegs, da muss man ja nicht in schlechte Gesellschaft geraten. :grimasse

    Gruß
    Norbert

    R i d e - b y - w e i a h !

  • Hallo Ihr
    Hab mal eine Anfrage an den ADAC geschickt (kann wegen Ostern evtl. etwas dauern)
    Wenn ich meinen Nachbar erwische, frage ich den mal, der arbeitet beim TÜV. Weiß aber nicht ob die in den Urlaub fahren. Melde mich dann wieder.
    Sollten wir nicht einfach mal bei den grünen Anrufen und nachfragen? Klar die Telefonnummer und Name sehen die immer, aber daraus wird dann hoffentlich keine Fahrzeugkontrolle.
    Wer hat denn eine Abdeckung und war damit schon beim TÜV? Gab es da Probleme?

    Das gleiche Problem wird ja dann beim Bugspoiler uach auftreten oder?

    Gruß Toasta

    Ride like the devil and feel like god ;o)
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    • Offizieller Beitrag

    Tach auch,

    ich war beim TÜV vor 2 Wochen.
    Hinterradabdeckung ohne alles und einen Bugspoiler ohne Papiere jedoch mit KBA-Nummer, die aber nix mit der Shiver zu tun hat =)
    Null Problemo, obwohl ich den guten Mann drauf aufmerksam gemacht habe ;)

    Für den Fahrbetrieb unrelevante Teile und daher scheiss egal auf deutsch gesagt :grimasse

    Ich glaub auch nicht, daß der Trachtenverein da irgendwas draus macht

  • hey
    zu dem thema gab es doch mal ein gerichtsurteil aus bayern...
    das hat besagt wenn du ein vergehen mit deinem motorrad begehst (egal welcher art: zu schnell oder bauteile was weis ich) die Polizei dein Motorrad nur stilllegen darf wenn das verkehrsgefährdend ist..und ich glaube ja kaum das ne hinterradabdeckung eine verkehrsgefährdung ist...
    also so hab ich das mitbekommen....
    andererseits habe ich einen verwandten der polizist ist...der meinte leider auch gerade das die polizei das recht hat dich so lange an ort und stelle festzuhalten bist du nachweisen kannst das des alles in Ordnung ist...verwirrend das alles ?(

    Wenn ein dreibeiniger Stuhl nicht kippelt...dann spricht doch nichts gegen ein Knie als drittes Standbein beim Motorradfahren! =)

  • Die werden Dich aber nur festhalten wenn die eine Weiterfahrt nach deren Meinung nicht möglich ist, dann kannst Du wenn Du einen nachweis hast weiterfahren. Bei einer HRA oder Bugspoiler wird wahrscheinlich verlangt, dass Motorrad ohne auf der Dienststelle vorzuführen oder ggf. die Papiere vorzulegen. Alles andere wäre nicht verhältnismäßig denke ich.

    Erlischt die Betriebserlaubnis, was eine Weiterfahrt unmöglich machen würde durch den Anbau, was sagen da die Ornungshüter hier?

    Gruß
    Dinoz

    Sammelt fleißig grüne Smileys innerorts!:zylinderboy

  • Hallo,

    für ne Hinterradabdeckung sollte eigentlich keine ABE erforderlich sein, die muss ordnungsgemäß befestigt sein und darf nirgens überstehen

    oder scharfe Kanten haben, etc. Die Abdeckung ist doch schnell gegen die Originale gewechselt, also wenn überhaupt, wäre ne Mängelkarte

    fällig und ne Eintragung für das Carbonteil beim Tüv oder Dekra. Was sagt denn der Hersteller ?

    Auch bei und im "Märkischen Kreis" sind zum Saisonbeginn verstärkte Mopedkontrollen angekündigt worden, insbesondere an den Feiertagen und an den Wochenenden.
    Begündungen lt. Radiosender:

    (5) Tote im letzten Jahr.

    Biker, insbesondere die aus anderen Regionen ins Sauerland kommen sind jetzt verstärkt im Focus.

    Technische Kontrollen sind dabei ebenfalls vorgesehen, also werde ich mal sicherheitshalber alle ABE für nachgerüstete "Anbauteile" mitnehmen.

    Euch allen ein frohes Osterfest !

    Gruß
    MTB

    Nachts is es näher als übern Berg ! ;o)

    4 Mal editiert, zuletzt von MTB-RFC (2. April 2010 um 14:35)

  • Hallo,

    für ne Hinterradabdeckung sollte eigentlich keine ABE erforderlich sein, die muss ordnungsgemäß befestigt sein und darf nirgens überstehen

    oder scharfe Kanten haben, etc. Die Abdeckung ist doch schnell gegen die Originale gewechselt, also wenn überhaupt, wäre ne Mängelkarte

    fällig und ne Eintragung für das Carbonteil beim Tüv oder Dekra. Was sagt denn der Hersteller ?


    Falsch, für jede bauliche Änderung brauchst du eine ABE oder Abnahme durch den Prüfer.

    So eine Abdeckung ohne Nachweis kann sehr wohl verkehrsgefährdend sein -> z.B. schleift am Reifen

    Besonders wenn keine Prüfnummer o.ä. vorhanden ist sieht es auf den ersten Blick wie selbst gebaut oder umgebaut aus. Z.B. Freigängigkeit zum Reifen bestätigt dir der Prüfer bzw. eine ABE mit Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Montage.

    PS: zu der PUIG Hinterradabdeckung gibt's ne ABE :pfeif

  • Falsch, für jede bauliche Änderung brauchst du eine ABE oder Abnahme durch den Prüfer.

    kannst du bitte noch die Rechtsvorschrift angeben, nach der das so ist? §19 Abs 2 Satz 2 STVZO gibt das m.E. so strikt nicht her. Speziell für die HRA mag es sein, dass man den ranziehen kann, aber generell für alles kann man den § nicht nehmen. Würde michmal interessieren, wo genau das jetzt steht, dass man gar nix ändern darf ohne Abnahme

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  • War gerade bei meinem TÜV Nachbarn, der meinte das sich wohl etwas in der EU Vorschrift geändert hat, da es nicht vollständig aufgeführt war wie es sein soll.
    Er meinte mit der HRA immer den hinteren Teil des Schutzblech an dem ja auch das Nummernschild befestigt ist. Das müsse mindestens bis 15 cm über das Rad geführt sein und nach neuester Vorschrift auch so breit wie das Rad. Inwiefern sich das auch auf vorher zugelassene Mopeds bezieht - keine Ahnung. Er meinte dann noch, daß viele eben alles abgeschraubt hätten was ginge und es somit übertrieben wurde. Als ich ihm dan sagte, daß ich ja erst eine HRA hingeschraubt habe war er etwas perplex und meinte das dann einentlich (da ich ja auch den Bugspoiler besitze) mindestens ein Materialgutachten vorhanden sein muß um sie einzutragen, ansonsten ginge da gar nix und auch dann bräuchte man jemanden der wolwollend ist. Er sei da ein zu kleines Licht und müsse da einen Vorgesetzten Fragen. Das wollen wir jetzt mal am Abend versuchen. Allerdings mangeld es mir noch am Materialprüfgutachten. Hmm. Mal schauen was TÜVI meint.
    Vom ADAC kam verständlicherweise noch nix, ist ja Ostern.

    Also nix genaues weiß man nicht. Schön, daß es auch nirgendwo eine Behörde gibt die einem definitiv sagen kann was Sache ist.

    Gruß Toasta

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  • sorry, da sind wir schon wieder so weit wie bisher. Selbst der TÜV Mensch meint nur, zu wissen, dass sich da irgendwo was geändert hat. Mit Meinungen wird er aber bei einer HU nicht weit kommen, da muss er schon wissen, ob etwas erlaubt ist oder nicht. Entweder er kennt die Vorschrift, dann gibts nen Mangel, oder nicht, dann gibts ne Plakette.

    Für die Zulassung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen gibts in Deutschland, wie in der ganzen EU, Regeln und Verordnungen. Und die müssen eingehalten werden, wenn bei uns ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen soll. Leider wird's heute immer schwieriger, bei den ganzen unterschiedlichen Gesetzen, den Überblick zu behalten. Da gibts die STVZO, die FZV, die EU-FGV, diverse EU-Richtlinien und was weiß ich noch alles.

    Und nach meiner unmassgeblichen Meinung nutzt die ganze Diskuttiererei nix, solange keiner mal was konkret sagen kann.

    Mal ehrlich, kein Polizist der Welt (naja zumindestens in Deutschland) wird Euch an der Weiterfahrt hindern können oder Euch auch nur ein Knöllchen geben, nur weil er meint, gehört zu haben, dass eine HRA verboten ist. Entweder kennt er die entsprechenden Vorschriften und kann daraus seine Konsequenzen (Knöllchen, Aufforderung zur Vorführung, Stilllegung, direkte Vernichtung des Fahrzeugs) ziehen, oder er weiß es nicht und muss Euch laufen lassen.

    Ich zweifle gar nicht unbedingt daran, dass die HRA eingetragen werden muss, dafür könnte schon der §19 STVZO reichen. Wenn das so ist, reicht für die Eintragung ein Materialgutachten (wegen Splitterprüfung) und eine Begutachtung des Anbaus durch einen Prüfer.

    Trotzdem wäre es schön, wenn endlich mal jemand Butter bei die Fische macht und definitiv die Rechtsvorschriften nennen könnte, nach denen irgendwas verboten ist. Ganz besonders würde mich mal interessieren, wo steht, dass für jede Änderung eine Abnahme erfolgen muss. Dann wären ja selbst Heizgriffe abnahmepflichtig. Da lässt sich ja auch argumentieren, dass durch unsachgemäßen Einbau der Gefahr eines Kabelbrandes besteht.

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  • Naja, so einfach ist das nicht.
    Warum muss ein Lenker eingetragen werden?

    Ich sehe es so: Die HRA ist auf der Schwinge montiert, ergo ein "bewegtes Teil" durch Antrieb bzw. Fahrwerk.
    Änderungen am Fahrwerk oder Antrieb müssen nun halt mal eingetragen werden...
    Nur weil es gesetzlich nicht explizit verboten ist, ist es deswegen nicht erlaubt.
    Anbei ein Auszug aus der ABE von der PUIG HRA.

    Falls jemand wirklich aktuelle bzw. genaue Zulassungsvorschriften kennt wäre das sehr interessant.

  • Nur weil es gesetzlich nicht explizit verboten ist, ist es deswegen nicht erlaubt.


    doch eigentlich schon. Wenn es keine gesetzliche Vorschrift gibt, dann ist es erlaubt. Ansonsten wäre der Willkür bei TÜV und bei Verkehrskontrollen Tür und Tor geöffnet. Für Lenker gibts z.B. als Grundsatz den §30 STVZO und die darin genannten EU-Richtlinien, sowie den §19 STVZO.

    Eine ganz nette Übersicht, was man beachten muss beim Umbau gibts hier: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

    Aber auch hier steht nix zum Thema HRA. Also hoffen wir mal auf irgendjemand, der das ganze rechtlich beurteilen kann.

    ach und yamraptor - das Materialgutachten brauchts eigentlich, um nachzuweisen, dass die Dinger nicht in tausend Teile zersplittern, wenn's kracht. Da es ja massenhaft Karbonteile für Motorräder gibt, dürfte das also kein Problem sein. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass ein Prüfer dir das Teil auch ohne Gutachten abnehmen kann, solange sichergestellt ist, dass es sich tatsächlich um Echtkarbon handelt. Sprich einfach mal mit nem Prüfer, wenn du das unbedingt eintragen lassen willst.
    Davon abgesehen, kann dir in ner Kontrolle eh nicht allzuviel passieren. wie du an der bisherigen Diskussion hier siehst, kann eigentlich gr keiner sagen, ob das überhaupt abnahmepflichtig ist oder nicht. Und solange der Polizist das nicht weiß, passiert auch nicht. und wenn der die Vorschriften doch kenn, gibts ein kleines Knöllchen und ggf. die Auflage, das Moped nach Mangelbeseitigung vorzuführen. Stilllegen oder einziehen könnte die die Polizei dein Moped wegen einer nicht eingetragenen HRA auf keinen Fall.

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    Einmal editiert, zuletzt von valkrider (3. April 2010 um 19:22)

  • ....was ein Werk für ein Stück "HRA", man kann auch eine Wissenschaft daraus machen !

    @ AltGr

    Natürlich darf es nirgendwo schleifen, das versteht sich doch von selbst oder ?!

    Möglichkeiten das Thema vom Tisch zu kriegen:

    1.)Nochmal, was sagt der Hersteller der HRA. (ohne ABE/MGA würde ich so ein Teil nicht kaufen).

    2.) vor Kauf beim Tüv oder Dekra informieren, * wenn das Teil schon montiert ist, hinfahren, begutachten und (falls nötig) eintragen lassen.

    3.) es ggfl. auf eine Mängelkarte ankommen lassen und Ziff.2* durchführen.

    4.) bei "Vorbehalten" zu Ziff 2* und 3, das Teil demontieren, das Originalteil montieren und gut is !!!!

    Nachts is es näher als übern Berg ! ;o)

  • Richtig!!! @MTB

    Wenn ihr euch nicht sicher seid. Warum so kompliziert? Einfach zur Dekra und nach gefragt!

    Hab ich damals beim "KZH" auch so gemacht!

  • So, hab jetzt mal in gebrochenem :peinlich Englisch versucht an Skidmarx eine Anfrage zu schicken, dß es wohl auch in ihrem Interesse wäre, bei uns ihre Teile zu verkaufen und habe mal wegen einem MAterialgutachten nachgefragt. Bin mal gespannt ob da was kommt. Als nächstes fahre ich mal zum TÜV und frage mal nach was die meinen.

    So, war jetzt beim TÜV und bekam folgende Auskunft:
    Die Hinterradabdeckung ist eigentlich belanglos und wird eigentlich ignoriert, da sie keinen Schaden an Personen anrichten kann. Sie sollte aus einem nicht splitternden Material bestehen und die Polizei sollte sich eigentlich nicht daran aufhalten. Er meinte, daß er sie nicht extra eintragen würde. Das wäre mit Materialgutachten aber kein Problem. Da Passanten hinten erst gegen das Schutzblech dengeln, von der Seite es eher von Vorteil ist(sollte mal einer dazwischen fallen :headshake sieht er, solange kein Konflikt mit dem Reifen entsteht eigentlich keinen Handlungsbedarf.
    Beim Bugspoiler dagegen denkt er zwar auch, das es eigentlich kein Problem ist, da der Bugspoiler zu klein ist um irgendwas an der Aerodynamik zu ändern. Er sieht eigentlich auch kein Problem als Verkleidungsteil, da der Lenker und die Gabel eigentlich schon so ziemlich alles aufgesammelt haben was vom Personenschutz übrigbleibt und das, wer so weit unter das Fahrzeug gekommen ist, sowieso der Meinung ist, daß es egal ist ob er gegen den heißen Auspuff / Motor oder den Bugspoiler knallt. Allerdings gibt es noch das Problem des überfahrens des Bugspoiler und somit eine Unfallgefahr. Darauf werden die grünen dann abfahren. Aber mit Materialgutachten sieht er kein Problem zur Eintragung. Ist anderst wie beim Auto eigentlich kein Problem. Man solle aber nicht gerade den frisch gebackenen Prüfer fragen. Dann kann man eine Ausnahme machen.
    Ein stillegen des Mopeds bei einer Kontrolle sieht er bei beiden teilen eigentlich nicht, da davon ausgegangen werden muß, daß das Material hierfür vorgesehen ist.
    Ein erneutes Vorführen kann aber schon nötig werden. Je nach Grün bzw. neuerdings Blauanteil :iiiih Also immer schön freundlich bleiben.

    So, wo ist jetzt mein Material gutachten für den Bugspoiler :ditsch Bin mal gespannt ob Skidmarx antwortet.
    Ob sie überhaupt verstanden haben was ich von Ihnen will? :peinlich

    Ich hoffe ich konnte euch damit etwas weiter helfen. Allerdings ist das wieder eine einzelne TÜV Meinung. Was die Polizei dann wieder für Ansichten hat, wird man sehen.
    Allerdings bin ich auch in den letzten 22 Jahren gerade 1 mal in eine Kontrolle gekommen.

    Gruß Toasta

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    2 Mal editiert, zuletzt von toasta (6. April 2010 um 17:13)