Zusatzscheinwerfer Tagfahrlicht

  • Ich überlege bei meiner 2014er Shiver in die Maske und zwar dort, wo der Luftkanal ist, je ein Tagfahrlich einzubauen, habe da auch das Ideale Produkt für gefunden, mir E prüfzeichen, LED und es darf mit dem Abblendlicht zusammen leuchten. Laut der Anleitung braucht man nicht einmal was ändern, sondern einfach an das Standlicht anschließen.

    Einfach an 12V Standlichtleitung anklemmen, keine Widerstände benötigt!

    Vielseitige Einsatzmöglichkeiten am Motorrad, Quad, Custom-Bike, Streetfighter, KFZ usw...

    Grellweisse High-Power Dioden! Wesentlich auffälliger trotz Abblendlicht, sehen und gesehen werden!

    Winzige Abmessungen: Durchmesser 25mm, Tiefe 28mm.

    e-geprüft für vorne bis max. 2 Stück, keine Eintragung notwendig! Das reguläre Standlicht muss deaktiviert werden.

    Ich habe noch nicht geschaut, aber leuchtet eigentlich das Standlicht zusammen mit dem Abblendlicht ? Wenn ja, könnte man doch auch alle 4 parallel leuchten lassen, da das Standlicht im Hauptscheinwerfen kaum erkennbar ist.

    zyivz3oj.jpg

    • Offizieller Beitrag

    :!: Nachfolgendes ist meine persönliche Meinung und soll niemanden angreifen oder verletzen

    Welche Sinn sollen solche TFL am Motorrad haben?
    Das normale Abblendlicht ist größer und heller - damit auffälliger.

    Halte die
    Mini universal LED Tagfahrlicht
    lediglich für ein optisches Gimmig - so wie Zierstreifen und ähnliches.

    Dateien

    .

    Glück kann man nicht kaufen - aber ein Motorrad und damit fahren - dann ist man ganz nah dran. :)
    - (über 116.000km (seit Sept. 2011) mit zwei Shiver 750) - seit >40 tkm mit >MEGAöler = GPS-Kettenöler
    -vogelsberg-f6fo8.png
    ...das größte zusammenhängende Vulkangebiet Mitteleuropas. (Wikipedia)

  • Moin,
    seh ich eigentlich genauso. Aber aus optischen Gründen und wenn es jemandem gefällt, warum nicht? Ich kenn die Bestimmungen beim Motorrad nicht so gut, aber mit E-Nr. hört sich gut an. Ist aber eigentlich kein Tagfahrlicht im klassischen Sinn, sondern ein Positions/ Standlicht. Deshalb leuchtet es auch mit dem Abblendlicht zusammen und ersetzt das normale Standlicht. Soviel ich weiß muß man das normale Standlicht deaktivieren also ausbauen, weil man nicht mehrere Standlichter haben darf. Würde mich aber auch mal interessieren, wie die Rechtslage ist.
    Wie gesagt, aus optischen Gründen ok.

    Gruß
    Achim

    "Wenn ich du wäre, wäre ich lieber ich!"

  • ich hatte mich vor 4 Jahren mal über das Thema beim Tüv schlau gemacht.... ob Tagfahrlicht und Abblendlich kominiert an sein darf...
    wenn es leuchten soll, dann nur als Ersatz für die Standlicht-Beleuchtung und dann auch nur mit geminderter Leuchtstärke...
    dann muß aber auch das Original-Standlicht aus sein....

    ...und Moin...
    Kai der Ammerländer

    ich hab hier voll den Endstress und du kommst mir mit so‘ner Scheiße... :ditsch

    WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten ... :aetsch

  • Servus,
    ich hab am Auto solche TFL verbaut.
    Alle zugelassenen TFL mit E Zeichen haben folgende Funktion.
    Bei Zündung an ( + 12V direkt laut Installationsanleitung) leuchten die Dinger sehr hell.
    Wird nun Standlicht eingechaltet gehen die hälfte der Lämplis aus und leuchten so vor sich hin, so wie es die STVO verlangt.
    Also, am Mopped bringt das gar nix, da sowieso mit Abblendlicht gefahrn wird, somit die Dinger nur noch halb so stark leuchten. Wie oben schon beschrieben - weniger als Abblendlicht - aber mehr als Standlicht.

    Somit ein Gimmik am Mopped, wenns denn auch schön aussieht !!!!!!!

    Hierzu ein Artikel:
    http://www.diekel.de/aktuelles/tagfahrlicht-motorrad.html

    der Tourenfahrer sagt:
    http://www.tourenfahrer.de/home/news/news…en-am-motorrad/

    LG
    Harry

    Einmal editiert, zuletzt von Pharao (13. November 2014 um 12:19)

  • Ciao Leute, :hut

    bei meiner Guzzi funktioniert es wie Ammerländer schreibt. Ist das Abblendlicht an, leuchtet das Tagesfahrlicht stark gemindert, sobald ich umschalte auf Tagesfahrlicht, schaltet sich das Abblendlicht aus und das Tagesfahrlicht leutet grell auf...ich nehme an, dass dies Gesetzeskonform ist... :super

    DLzG Massimo :punk

  • Irgendwie sind 1 Spurige und mehr Spurige laut StvO getrennt.

    Generell sagt die TÜV Hanse:
    Tagfahrleuchten ersetzen das Abblendlicht

    Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.

    Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.

    Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:

    - erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen
    - Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.

    Bezüglich der Montage von Tagfahrleuchten an Krafträdern sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten.

    Genehmigung:

    Tagfahrleuchten müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder Gehäuse angebracht sein. Ein Dimmen (Abdunkeln) des serienmäßigen Abblendlichtes, um dieses als Tagfahrleuchte zu nutzen, ist unzulässig Beispiel für ein Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte:

    RL 00 04711 (RL steht für "Daytime Running Light)

    Elektrische Schaltung:

    Tagfahrleuchten müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden.
    Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.

    Hinweis: Beträgt der Abstand von Fahrtrichtungsanzeiger und Tagfahrleuchte weniger als 40 mm, darf bei eingeschaltetem Fahrtrichtungsanzeiger die TFL der betreffenden Seite automatisch gedimmt oder ausgeschaltet sein.

    Vorgaben für die geometrische Anbaulage der Tagfahrleuchten


    Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion („Standlicht“):
    Tagfahrleuchten dürfen auch nach Einschalten der Beleuchtung weiter leuchten, wenn sie dann automatisch gedimmt werden, um die Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen.

    In diesem Fall gelten folgende abweichende Bedingungen:

    Die Tagfahrleuchten müssen zusätzlich nach ECE-R 7 oder ECE-R 50 als Begrenzungsleuchte genehmigt und gekennzeichnet sein.
    Maximal 2 Begrenzungsleuchten sind zulässig, erforderlichenfalls müssen andere Begrenzungsleuchten abgeklemmt oder entfernt werden.
    Die Unterkante der leuchtenden Fläche der Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
    Der Sichtwinkel von Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss mindestens 45° nach innen und 80° nach außen sowie 15° nach oben und unten (5° nach unten ausreichend bei Anbauhöhe weniger als 75 cm) betragen.
    Quelle TÜV Hanse Nord

    LG
    Harry

  • Auch wenn der Thread schon ziemlich alt ist, zum letzten Post eine Anmerkung:

    Bei den meisten Naufahrzeugen übernimmt das Tagfahrlicht (meist dann in LED Ausführung) auch die Rolle des Standlichtes. Hierbei ist es allerdings auf eine bestimmte Helligkeit gedimmt.

    Geht das Abblendlicht an, wird das Tagfahrlicht gedimmt und übernimmt die Rolle des Standlichtes. Einfach mal darauf achten/ausprobieren.

  • Ich find Tagfahrlicht eine bescheuerte Erfindung, zumindest in der Genehmigten Ausführung.
    Ich bin mitm LKW oft Nachts oder früh morgends unterwegs, wisst Ihr wieviel Deppen mir schon entgegen gekommen, oder auf der BAB mich überholt haben- im dunkeln mit TFL.
    Noch dazu sind die meisten Tachos mitlerweile eh ab Zündung beleuchtet, dann merken die es nichtmal. Früher gings erst mitm Licht an.
    Ich finde die Rückleuchten sollten auch zum TFL gehöhren. Hab mal einen der mich mit TFL überholt hat an der Raststätte gefragt, warum er so im Dunkeln fährt. Antwort: Wieso die LEDs gehen automatisch an. Das er kein Rücklicht hat wusste er nichtmal., und das mitm schwarzen Auto und getönten Rücklichtern. Die Reflektoren waren dadurch nicht der Hit.

    Es gibt in den Alpen Tunnel ohne Beleuchtung. Wenn du da reinfährst und es dümpelt ein Auto oder Mopped mit TFL drin rum, dann Mahlzeit.

    Deshalb am besten immer Ablendlicht an und fertig, nicht umsonst schalten viele beim rasen auf öffentlichen Straßen das Fernlicht ein.

    :angry1 Gut fahren zu können, bringt nix, wenn andere zu blöde dafür sind :angry1