Betriebserlaubnis erloschen??

  • Habe vor Kurzem gehört dass sich letztens gesetzestechnisch was geändert hat !
    Z.B. wenn man einen Auspuff verbaut der zu laut ist , ohne Eater ist früher die BE erloschen bzw. wenn Unfall vorliegt kein Versicherungsschutz.
    Jetzt scheinbar bei einem Unfall wenn was nicht konform ist und nicht den Unfall herbeigeführt hat erlischt die BE nicht trotz dem dass evt der Auspuff ohne Eater im Betrieb war.
    Also ich habe jetzt den Eater als Beispiel genannt , könnte auch ein anderes Teil sein wie Kennzeichenleuchte .
    Weiß jemand was genaueres?

    :bier nie kampflos aufgeben:boxen

  • @ bronco:

    Oh, gefährliches juristisches Mienenfeld - hat was mit der sog. Gefahrenerhöhung zu tun. Was sagt ein Jurist dazu (hier mal am Beispiel "Lenker ohne ABE"):

    "(...) Der Austausch des Lenkers und das Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge hieraus werden eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG darstellen. Vorausgesetzt Sie zeigen diese Gefahrerhöhung pflichtwidrig der Versicherung nicht an, um nicht die Kündigung des Versicherungsvertrages zu riskieren, und es tritt ein Schadenfall ein, dann werden Sie jedoch ggf. gem. § 26 Abs. 3 VVG erfolgreich einen Kausalitätsgegenbeweis führen können. D.h. können Sie darlegen, dass der Schadensumfangs überhaupt nicht oder nur zu einem bestimmten Teil nicht auf dem nicht zugelassenen neuen Lenker beruht, dann besteht insofern eine Leistungspflicht der Versicherung."

    Mit freundlichen Grüßen
    RA Petry-Berger

    Nimmst Du den dB-Eater raus und der Bock bekommt mehr Leistung könnte das einer Gefahrenerhöhung gleichkommen. Aber Du weißt ja: drei Juristen, fünf Meinungen. :jop

    LG

    Claus

    Das Gas ist rechts!

    ... zumindest war es das bisher bei: Hercules MK4 X, Vespa 125 Primavera, Yamaha SR 500, Moto Guzzi V 65, Yamaha TR 1, Ducati 900 SS, Honda CB 250 RS, Aprilia 125 AF1 Sport Pro, Honda NTV 650, Suzuki GSX 750 1AE, Aprilia Mana NA 850, KTM 990 SMT, KTM ADVENTURE 1050, KTM SUPERDUKE 1290 GT, KTM 1290 ADVENTURE S ...

  • Yep so ist es !!!
    Abe Auspuffanlage ohne DB eater beim Unfall bedeutet ganz klar - Betriebserlaubnis erloschen.
    Selbst wenn Teile verbaut sind die ABE haben aber nicht Vorschriftsmäßig verbaut sind ( Z.b. Lenker mit ABE, aber an der Aufnahme die Schraube vorn ganz unten und zum Tank den großen Spalt gelassen gilt als falsche Montage, eigene Halterung für die Fußrasten usw. und somit verfällt die ABE)
    Es sind immer nur Kleinigkeiten die sowas ausmachen können.
    Chinabremsgriffe z.b.
    Egal wie, wenns zum Unfall kommt kann die versicherung die Schadensregulierung ablehnen und sogar Kündigen was in die Schufa eingetragen wird. Somit jeder andere versicherer sehen kann das hier die BE erloschen war und Schaden produziert wurde.
    Fatal.

    LG
    Harry

  • Also ich hab mal gehört, dass die Versicherung nur dann aus der Verantwortung kommt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall ursächl. auf das Tuning/die nicht STVO konforme Veränderung zurückzuführen ist..(?)
    Ein lauter Auspuff wäre demnach kein Problem, wie >>hier<< schön zu beobachten ist.. :D

  • Erstmals ist zu sagen das der Versicherungsschutz nie erlischt, ist nur gerede in Foren.

    Es ist eine Haftpflicht und der der Unfallgeschädigte hat einen Anspruch drauf, die Versicherung zahlt erstmal und evtl. erst dann versucht sie das Geld von dir wieder zu bekommen.

  • Auweia.... Ich hatte mal nach neuen Kupplungs- und Bremshebel gegoogle aber so was hatte ich nicht gefunden. Wer glaubt das bei dem Preis die Qualität gerade beim Anspruch an die Werkstoffeigenschaften stimmt, na gute Nacht.
    Wollte mir evtl. demnächst mal neue Hebel gönnen. Dazu wird es bestimmt schon Theats geben..."offtopic"

    Gruß Zerodot

    AM ENDE WIRD ALLES GUT... Und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht am Ende!

  • Sehen aus wie Plagiate der LSL-Hebel, es gibt mittlerweile wohl kein Produkt mehr, was nicht in Fernost oder sonst wo kopiert wird.

    Nachts is es näher als übern Berg ! ;o)

  • Hallo, würde mir solche Hebel aus Fernost auch nicht kaufen.

    Ich habe Spiegel die genau so aussehen wie die von Rizoma (siehe Galerie).

    Würde nicht sagen das die kopiert worden sind sondern aus der gleichen Fabrik kommen.

    Aussehen, Gewicht und Verpackung sind identisch.

    Habe nen Freund mit einer Ducati Diavel da verblassen die achso schönen Teile von Rizoma auch schon.

    Der Müll wird auch bloss in China hergestellt und hier mit ner anderen Verpackung teuer verkauft.

    Mein Brems-u. Kupplungshebel sind von Pazzo (Chinahebel mit Zulassung) mit ABE und sind bis heute nicht verblasst.

    An sicherheitsrelevanten Teilen würde ich nie sparen.

    Wer das Geld nicht hat brauch auch kein Motorrad fahren.

    Zubehörtöpfe bringen bei unseren Maschinen eh nichts und verschandeln die Optik der Bikes.

    Die Originalauspuffanlage ist im freigebrannten Zustand im S-Modus laut genug.

    Mit anderen Töpfen nervt man seine Mitmenschen und es nervt auf der AB einen selber.

    Also richtig so das die Motorräder stillgelegt werden und die Versicherung nicht zahlt.

  • Also ich hab mal gehört, dass die Versicherung nur dann aus der Verantwortung kommt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall ursächl. auf das Tuning/die nicht STVO konforme Veränderung zurückzuführen ist..(?)
    Ein lauter Auspuff wäre demnach kein Problem, wie >>hier<< schön zu beobachten ist.. :D


    Also mal ganz Grass gesagt:
    Der Führer des Fahrzeuges ist für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich das er in den Straßenverkehr einbringt.
    Also ganz klar nach der StVzo geregelt. Wer veränderungen vornimmt ohne ABE oder BE und nicht nach §21 der StVzo hat nachtragen lassen, hats am Backen.
    Das gilt auch für die Auspuffanlage die nach längerem Betrieb die Dämmung weggebrannt hat und lauter wird. Wird der DB Wert überschritten die eingetragen ist, so ist der Fahrzeugführer zuständig ( in 1 Linie ). Geht man von einem Laien aus geht die Haftung auf den Halter über.

    Bei schweren Unfällen wird meisst ein Sachverständiger hinzu gezogen, der Motorrad, Straße, PKW, Hergang untersucht.
    Da wird sogar der Reifentyp, Reifenprofiltiefe und Fahrbahnzustand, sowie Fahrzeugustand und Fahrzeuggeschwindigkeit inkl. Schlupf und Grip der Gasse berechnet.
    Wenn dann gesagt wird, mit 8 PS weniger ( also Originalleistung) wäre der Unfall zu verhindern gewesenwäre, da die Beschleunigung geringer wäre, somit die Bremsleistung größer hätte sein können, läuft das Ding automatisch zu Mister Richter.
    Dazu kommt dann, wenn PS Klassen überschritten werden : Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne Betriebserlaubniss, Steuerhinterziehung usw.
    Klar wird die Versicherung erst mal den Schaden des Unfallgegners bezahlen - deine nicht. Und diesen Betrag holt sich die Versicherung bei dir auf jeden Fall wieder.

    Also Finger weg von Billigkram Ohne ABE oder E Zulassung ( Blinker). Lieber ein paar Euros mehr in die Hand nehmen, weil im Endeffekt billig gekauft und dann nach §21 aufm TÜV eintragen lassen kommt dann doch Teuerer als mit ABE gekauft.

    LG
    Harry

    PS: die Ausführung des Sachverständigen kann ich nachweisen, habe es hier von einem Unfall meiner Tochter. Der Kläger fuhr auf einer Hauptverkehrsstraße im Dunkeln mit Regen rückwärts und es kam zum Auffahrunfall. Und der verklagte dann meine Tochter und die Versicherung.
    Das Gutachten brachte Ihn zu Fall. Also Verstand einschalten und nicht einfach denken die(*) merken es nicht
    ( * Straßenlagerer)