Actioncam-Verbot in Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal

  • Es zwingt dich ja niemand, dort einen Film zu drehen, wenn die das so haben wollen, von mir aus. Das ist mir eh peng .... !

    Nachts is es näher als übern Berg ! ;o)

  • So ein Krampf. Die kümmern sich um einen Mist. In Deutschland stehen laut ADAC ebenfalls die Dashcams in der Kritik. Ist also nur eine Frage der Zeit bis unsere Datenschützer so laut schreien, bis sie auch den letzten Politiker in Berlin aus seinem Mittagsschlaf reißen. KOTZ :kotz


    ARRRG KOTZ KOTZ KOTZ KOTZ

  • Tach!

    Datenschutz ist die eine Sache (finde ich auch nicht ganz unwichtig, wenn ich ungefragt samt Kennzeichen in irgendwelchen Filmchen erscheine), das andere sind die Gestörten, die mit Kamera am Bike aus der Landstraße die Renne machen. Gibt's nicht? Guck' hier mal auf den Tacho: http://www.youtube.com/watch?v=8rSkd-y0-aM oder da: http://www.youtube.com/watch?v=KeahZbL7VXQ

    LG

    Claus

    Das Gas ist rechts!

    ... zumindest war es das bisher bei: Hercules MK4 X, Vespa 125 Primavera, Yamaha SR 500, Moto Guzzi V 65, Yamaha TR 1, Ducati 900 SS, Honda CB 250 RS, Aprilia 125 AF1 Sport Pro, Honda NTV 650, Suzuki GSX 750 1AE, Aprilia Mana NA 850, KTM 990 SMT, KTM ADVENTURE 1050, KTM SUPERDUKE 1290 GT, KTM 1290 ADVENTURE S ...

  • meines erachtens sind das 2 verschiedene Dinge. Aufnehmen (für die eigne Sicherheit) und Verbreitung.
    Und nur letztes sollte für Datenschützer wichtig sein.
    Hallo wo sind wir denn? Jeder der sich in der "öffentlichkeit" bewegt gibt persönliches Preis, desswegen heisste es ja auch öffentlich. Und wenns auch nur die Art wie ist wie man einen Fuß hinter her zieht.
    Kameras an Kreuzungen und U-Bahnstationen gehörten dann auch verboten...ach nein moment das ist ja zu unserer Sicherheit....

    Also: Ich finde Aufnahmen für sich selbst sind OK. Verbreitung nur wenn man andere sachen unkenntlich machtdie anderen gegen den Strich gehen könnten. (geht bei Streetview auch)


    ach da kann man ewig weiter spinnen...
    zum Glück ist Deutschland "noch" tollerant

    ______________________________________
    Frosta ist für alle da!

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Artikel scheint das ganze etwas zu relativieren. Es wird hier gesagt, dass sich das Verbot auf die permanente Überwachung (Dashcams) beschränkt. Videos zu persönlichen Zwecken, wie bei Helmkameras oder anderen Touriaufnahmen seien davon nicht betroffen.

    http://diepresse.com/home/panorama/…t-sich-strafbar

    Klingt für mich alles sehr schwammig.

  • Klingt für mich alles sehr schwammig.


    Das scheint mir recht typisch für die österreichische Rechtshandhabung, bei der Polizisten Geschwindigkeitsübertretungen auch schon mal schätzen dürfen... Ein weißes Nummerschild mit schwarzer Schrift und einem Strich zwischen der Ortskennzeichnung und der Registrierung macht ein Fahrzeug da schon mal 20km/h schneller... ;o)
    Ansonsten sind "schwammige" Gesetze auch in Deutschland verbreitet, insbesondere was Datenschutz z.B. im Rahmen der Überwachung des öffentlichen Raumes angeht.
    Übelstes Beispiel hierfür ist die Berliner Polizeiverordnung, bei der eine Kommision der Polizei festlegt, welche Gebiete als gefährdet gelten in denen Bürger ohne Begründung weitergehend durchsucht werden dürfen. Das geht dann soweit, das sogar Handy-Inhalte ausgelesen werden dürfen, z.B. der SMS-Verkehr.
    Veröffentlichen, welche Gebiete davon betroffen sind muß die Polizei jedoch nicht, nicht mal gegenüber dem Berliner Abgeordnetenhaus...

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • Also etwas muß ich die Össi' s zu dem Thema rauswinken in Schutz nehmen.
    Die haben mich auch schon mal raus gewunken.... aber die wollten nur mal sich das Möpp ansehen... :)
    ohne irgendwelche Hintergedanken ... von wegen Reifen oder zu laut oder zu schnell... ä-ä....

    ...und Moin...
    Kai der Ammerländer

    ich hab hier voll den Endstress und du kommst mir mit so‘ner Scheiße... :ditsch

    WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten ... :aetsch

  • :dance ....es geht in Österreich nur um Dauerüberwachung und private Spanner!

    Was glaubt ihr wenn wir auf unseren Pisten die Bullen hätten um Helmcam's zu bestrafen ? :bump Mehr Bullen als Skifahrer :denk

    Am Bike für private Actionvideos, kein Problem, LG aus Salzburg :bier

    :wink

  • Zitat aus dem Link von katastrofuli:
    "...Auch die beliebten Action-Cams, mit denen Biker gerne sportive Fahrmanöver filmisch verewigen, fallen darunter. Dies hat ein Vertreter der Landespolizei Vorarlberg gegenüber dem TOURENFAHRER explizit bestätigt...."

    Das liest sich aber anders!

  • die Diskussion ist gleich dem Verbot von Navi incl. Blitzwarner . . . :denk . . . . überflüssig und endet wie meistens im blablabla :beee
    ich benutze weiterhin meine gopro am Bike und fertig. sollte ich angehalten werden . . . werde ich mich nochmals zu dem Thema melden ;o)

    Die Mutter der Dummen, ist immer schwanger! :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab hier eine INFO von meine Mopedkumpel Tempor ( Triple R)
    -----
    So ich habe was vom Adac bekommen. Direkt aus der Rechtsabteilung.


    REGIONALCLUB Nr. 17/2014 30.04.2014 MH

    Verwendung von Dashcams im europäischen Ausland
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen hin zu immer kleineren und besse- ren Kameras sowie der zunehmenden Berichterstattung in den Medien, stellt sich für viele ADAC Mitglieder auch bei Auslandsfahrten immer häufiger die Frage, ob die Verwendung einer sogenannten Dashcam, also Minikamera, zur Videoaufzeichnung während der Fahrt zulässig ist.
    In der Regel versprechen sich die Nutzer hiervon eine Verbesserung der Beweissitu- ation bei Verkehrsunfällen oder die Möglichkeit, ein Fehlverhalten anderer Verkehrs- teilnehmer, wie beispielsweise von Dränglern, zu belegen.
    Ergänzend wird auf die Regionalclub-Mitteilung Nr. 16/2013 hingewiesen, in welcher die rechtliche Situation in Deutschland dargestellt ist.
    Eine Umfrage bei den Partnerclubs des ADAC im europäischen Ausland hat erge- ben, dass in den meisten Ländern bislang keine konkreten gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Dashcams vorhanden sind.
    Inwieweit zudem die entsprechenden Aufnahmen als Beweismittel in einem Prozess eingeführt werden können, hängt maßgeblich von der richterlichen Beweiswürdigung ab und kann daher im Einzelfall unterschiedlich sein.
    In den folgenden Ländern ist die Verwendung von Dashcams derzeit laut Auskunft der jeweiligen Automobilclubs unproblematisch:
    Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen (lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt sein), Frankreich (solange keine Sichtbehinderung gegeben ist), Serbien, Spanien.
    In folgenden Ländern wird von der Verwendung einer Dashcam abgeraten, da dort erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen:
    Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.

    In Österreich unterliegen permanente Videoaufzeichnungen im öffentlichen Bereich der Genehmigungspflicht durch die Datenschutzkommission. Das Aufzeichnen ohne Genehmigung wird mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 25.000 Euro geahndet. Darüber hinaus kommen derartige Videoaufzeichnungen nicht als Beweismittel für polizeiliche Anzeigen in Betracht, da zur Erfassung dieser Daten ausschließlich Straßenaufsichtsorgane (z. B. die Polizei) berechtigt sind.
    Da sich die Diskussion in vielen Ländern noch im Anfangsstadium befindet, sind je- derzeit kurzfristige Änderungen der Rechtslage in den einzelnen Ländern möglich. Die Juristische Zentrale wird hierüber zu gegebener Zeit informieren.

    gruß
    Thempor
    ---- fährste quer siehste mehr ---- :0plan

    -----

    ist evtl ein Jurist da, der erklären kann was man unter den Begriff "permanente Video Aufzeichnung" versteht
    ich frag lieber nach

  • Hab da noch was gefunden:

    Für private Zwecke erlaubt
    Aus Sicht des ÖAMTC ist eine Dashcam aber nicht grundsätzlich verboten. Es kommt ganz auf die Verwendung des Geräts an: “Verwendet man die Kamera um eine private Aufnahme einer interessanten Fahrtstrecke (quasi wie ein kurzes Urlaubsvideo, Anm. d. Red.) zu machen, spricht nicht viel dagegen. Unserer Meinung nach ist das eben keine ‘Überwachung’.” Quelle

    Klingt angenehmer, oder?

  • Update:

    "Informationen zu Dash-Cams in Österreich finden Sie unter: http://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx

    Bezüglich privater Action-Cams existiert noch keine Rechtsprechung durch die Datenschutzbehörde. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Beantwortung von Anfragen grundsätzlich keine Vorabprüfung hinsichtlich der Zulässigkeit einer bestimmten Datenverwendung durchgeführt wird. Jede Antwort würde ein entsprechendes, vom Gesetz vorgesehenes Verfahren (§§ 17 und 30 DSG 2000) bzw. etwaige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes oder der ordentlichen Gerichte präjudizieren.

    Nähere Auskünfte zum österreichischen Datenschutzrecht finden Sie unter: http://www.dsb.gv.at"

    Das ist die Antwort von offizieller Stelle in Österreich.