Fahrzeuggarantie bei Auspuffwechsel ?

  • Nochmal so ne blöde Frage.
    Wie siehts eigentlich aus wenn man an seiner Maschine etwas verändert (in meinem Fall ne Akra dran) zwecks der Fahrzeuggarantie ? Wenn irgendwas an der Karre dran ist können die dann sagen ich hätte da aber was dran verändert und mir steht die 2 Jahre Garantie bei ner neuen Maschine nicht mehr zu ?
    Sollte kein Problem sein oder ? ?(

  • Grundsätzlich führt fast jede Veränderungen , bei allen Herstellern zum Garantieverlust. Auch wenns quatsch ist.
    Es sei du hast die Auspuffanlage bei ihnen gekauft.
    Im Garantie Fall besser original vorführen.

  • Soll quasi heißen, ich muss im Garantiefall die Akra wieder durch die Originale ersetzen und dann zum Vertragshändler düsen...
    Das ist durchaus nervig :headshake
    Danke für deine Antwort !

  • Ich hab meinen neuen Puff direkt von meinem Händler/Werkstatt ranbauen lassen (hab nur IT-Hände)

    Der meinte: "Gab noch nie Probleme mit der Garantie und wenn doch jemand von Aprilia gucken will, schrauben wir Dir halt wieder den Originalen ran!"

  • das selbe hab ich von meinem Händler auch gehört. Und natürlich, wenn was wäre, würde ich die Kiste ihm wieder auf den Hof stellen, damit er zusieht wie das gelöst wird ;)

    Weniger Windschild, mehr Fahrspaß! :wuschig

  • In Kerpen haben sie die Bearbeitung meiner Shiver wegen verbauter LED Blinker mit E-nummer abgelehnt und das Moped zurück an den Händler geschickt.
    Bei Garantie original oder der Händler bearbeitet trotzdem. Sollte sie je eingeschickt werden müssen, dann auf jeden Fall original.


    Dinoz

    Der mit der Schwatten tanzt.

    Gruß
    Dinoz

    Sammelt fleißig grüne Smileys innerorts!:zylinderboy

  • Ich hänge mich mal hier ran, um kein neues Thema zu eröffnen.

    Hat noch jemand Erfahrung zum Thema Garantie mit veränderten Anbauten?
    Ich hatte nämlich eigentlich vor mir Sturzpads an den Rahmen und Schwingen zu schrauben, sowie einen Tankrucksack (der Ring verbleibt ja am Tank).

    Wie seht ihr diese zwei Veränderungen hinsichtlich der Garantieansprüche? Ich meine klar, ich könnte sie jedes mal abschrauben, wenn ich sie in die Werkstatt gebe. Aber das ist ja auch irgendwie nicht der Sinn davon :denk

    Gruß,
    Patrick :wink

  • Hallo,

    vielleicht mal so ein paar Anmerkungen von mir.

    Es gibt

    Gewährleistung
    Eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Garantie für 1 Jahr für neue und gebrauchte Fahrzeuge. Diese Gewährleistung kann vom Händler nicht beim Verkauf an Privatpersonen nicht ausgeklammert oder eingeschränkt werden (Ausnahme: Verschleißteile wie Reifen, Bremsbeläge usw. wo der Verschleiß auf normalen Gebrauch zurückzuführen ist - Kupplung platt nach 5000tkm ist im Normalfall ein Gewährleistungsfall - ausser wenn mit der DD ein Anhänger gezogen wurde :-))
    Hier gilt aber grundsätzlich: Innerhalb der ersten 6 Monate muss mir der Händler nachweisen das der Fehler bei Auslieferung nicht da war und durch mich verursacht wurde. 7-12 Monate ist das umgekehrt.

    Garantie
    Eine vom Hersteller (oder Händler) gegebene weiterreichende und freiwillige Leistung. Sie geht im Normalfall länger als die gesetzliche Gewährleistung, ist jedoch oft nur auf bestimmte Dinge beschränkt (Getriebe, Rost, Motor ohne Nebenaggregate).

    Ich habe mal gelesen das es auch nicht unbedingt notwendig ist die Inspektionen beim Händler durchzuführen. Das ist jedoch es sinnvoll, da der Händler oft Infos und Spezialwerkzeug vom Hersteller bekommt die ein freier Händler nicht hat. Somit ist das meiner Meinung nach eine rechtliche Grauzone die leicht nach hinten los gehen kann.

    Grundsätzlich gibt mir die gesetzliche Gewährleistung nicht der Fahrzeughersteller, sondern der Händler, da er mein Vertragspartner ist.

    Wenn ich einen Getriebeschaden habe und mir wird die Gewährleistung wegen LED Blinkern verwehrt, dann ist mein nächster Gang zum Anwalt. Und mein Anwalt mag solche Dinge...

    Wenn ich was falsch geschrieben habe dann korrigiert mich bitte.

    Ach ja, das ist nur ein Hinweis und keine Rechtsberatung oder sowas! Ich bin Qualitäter und kein Jurist.