Tach!
Bin etwas suchfaul heute. Folgende Frage: ich könnte einen Motorradanhänger (ungebremst 450 kg) mit grünem Kennzeichen 'erben'. Nun ist es - soweit ich weiß - doch so, dass man mit diesen 'Sportanhängern' nur zu Sporveranstaltungen düsen darf, der normale Einsatz (zur Werkstatt, in den Urlaub) geht nicht. Was kommt an Kosten auf mich zu, wenn ich ihn normal zulassen möchte? Es existiert eine ABE in der es heißt "Diese ABE berechtigt zum Ausfüllen von Fahrzeugbriefen." TÜV ist ohnehin fällig (letzte HU liegt vor).
Jemand eine Idee? Danke im Voraus für Eure Hilfe!
LG
Claus