Garantiebestimmungen --> Bescheinigung über Auslieferungskontrolle

  • Hallo zusammen,

    die Frage mag evtl. komisch klingen, mich würde trotzdem eure Meinung dazu interessieren:

    In den Garantiebestimmungen steht, dass mir der Händler bei Neuauslieferung der Shiver eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Kontrolle vor Auslieferung aushändigen muss. Dies sei Grundvoraussetzung, dass Aprilia im Garantiefall die Kosten/Aufwände trägt.
    So ein Dokument habe ich (natürlich...) nicht erhalten. Auf Nachfrage beim Händler wurde ich vertröstet mit "dabei handelt es sich um einen Übersetzungsfehler aus dem Italienischen, soetwas würde es nicht geben. Ich solle mir bzgl. Garantieübernahme keine Gedanken machen."

    Habt ihr beim Neukauf diese Bescheinigung erhalten, bzw. habt ihr bei einer Garantieinsprachnahme etwas vorlegen müssen? ?(

    Würde mich über ein paar Statements freuen.

    Vielen Dank :wink

  • Moin!

    Das sind für mich neue Informationen und fühlt sich ein wenig wie die Garantie-Diskussion über die Notwendigkeit der 5.000er Inspektion an. Auch ich habe solch ein "Übergabeprotokoll" nicht erhalten (Neukauf). Meine Werksgarantie läuft in Kürze ab, daher habe ich bei einem Drittanbieter verlängert. Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob dieses Dokument ebenfalls notwendig wäre.

    Gruß,
    Olli

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin keine Jurist des vorneweg

    zwei Begriffe sind grundsätzlich zu unterscheiden

    Garantie = eine freiwillige Leistung der Herstellers, kann an Spitzfindigkeiten festgemacht werden und wird sehr Unterscheidlich von Hersteller zu Hersteller gehandhabt , Kann auch mehr als 2 Jahre sein )

    Gewährleitung oder auch Mängelgewährleistung
    hier gilt EU Recht der der verkauft haftet für min. 2Jahre
    ( Achtung wenn man was im Ausland direkt kauft, 2 Jahre gilt nur für EU z.B im Amiland deutlich kürzer,
    eine Importmaschiene von einem Deutschen Händler hat aber natürlich wieder die 2 Jahre Gewährleistung)

    ->
    Cruiser solange du deinen Händler in der Nähe hats is es für dich Wurscht. Ob du des Papier hast

    OLLI
    hier muss man die Begriffe genau nennen
    Werkgarantie wird glaub ich net von einer Versicherung verlängert


    http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
    und in
    Wiki mal nach
    Garantie & Gewährleistung
    suchen

  • Der Garantieschein ist Im Warranty and Servicebook. Dort stehen auch die Garantieleistungen und dort werden die durgeführten Wartungen abgestempelt. Solltest du zusammen mit dem Handbuch bekommen haben.


    Gruß Hotte

  • Hallo,

    danke für die Antworten.

    ->
    Cruiser solange du deinen Händler in der Nähe hats is es für dich Wurscht. Ob du des Papier hast

    Jo, er ist in greifbarer Nähe ;)


    Der Garantieschein ist Im Warranty and Servicebook. Dort stehen auch die Garantieleistungen und dort werden die durgeführten Wartungen abgestempelt. Solltest du zusammen mit dem Handbuch bekommen haben.

    Hab es heute nochmal nachgelesen, hier kann man in der Tat die Formulierung unterschiedlich verstehen.
    "Ich erkläre, dass ich die Bescheinigung für die Kontrollen vor Auslieferung ordentlich ausgefüllt und unterzeichnet vom Vertragshändler erhalten habe". Das steht aber genau auf der Seite "Übergabeschein für die Garantie"...

    Von daher: gestern falsch interpretiert :peinlich, heute verstanden :leuchte, dem User wurde geholfen :thumbup:

    Sorry für die Umstände.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Cruiser (10. April 2013 um 21:16)

  • Hi Olli,
    wo hast du die Garantieverlängerung gemacht und was kostet so etwas? Ich bin in der gleichen Situation und überlege auch, ob ich so etwas machen soll.
    Ciao, Uwe

  • @Uwe

    Habe meine Garantie (2 Jahre) über meinen Händler mit CarGarantie Bike abgeschlossen (http://www.cargarantie.com/CGWEBPortal/gp…FTOKEN=82549220). Der Preis lag bei 200,00 EUR. Um diese Garantie abzuschließen durfte eine Kilometergrenze nicht überschritten werden. Diese Grenze war abhängig vom Alter seit Erstzulassung.

    Gruß,
    Olli

    P.S.
    Hat hier im Forum eigentlich überhaupt schon mal jemand einen Schaden/Garantiefall durch CarGarantie (oder ähnliche) regulieren lassen?

  • Ja, ich. Allerdings beim Auto. War kein Problem. Mit den CarGarantie Unterlagen in der Werkstatt aufgetaucht und die haben sich um alles gekümmert. Reparatur und abrechnung bei CarGarantie.

    MFG Thorsten