Tach!
Zitat(...) Schon in den Papieren der Aprilia die erste Überraschung: satte 107 db(A) Standgeräusch - ein (buchstäblich) amtlicher Wert. (...) Übersteigt der dabei gemessene Wert plus fünf db(A) Toleranz das angegebene Standgeräusch, gilt das Motorrad als zu laut und die Polizei kann eine amtliche Messung durch einen Sachverständigen anordnen, falls der Halter die ausgesprochene Verwarnung und die vorübergehende Außerbetriebsetzung wegen mutmaßlich erloschener Betriebserlaubnis nicht akzeptiert. Dann kann das Motorrad oder der Schalldämpfer sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Und bei der Aprilia? Gabs staunende Gesichter: 98 db(A). Sie dürfte also noch viel lauter brüllen. Ganz italienisch legal...
Wow, passt! Wie schrieb mal jemand: "Der Motor der RSV4 klingt wie ein ganzes Fahrerlager..."
LG
Claus