Rennleitung mist mit Meterstab abstand der Blinker

  • Wurde heute auf dm Weg zur Arbeit von der Rennleitung angehalten. Sie haben den Abstand der Blinker gemessen und der ist mit 21cm anscheinend zu wehnig. Das ganze wurde Fotografiert und ich durfte wieder weiterfahren?
    Einziger Satz der Herrn - Sie bekommen noch Post von Uns!
    Wurde auf der Mittelspur am Weg zur Kreuzung von Hinten auf die Schulter geklopft und zum rechtsrann angesprochen, wo gibts denn sowas?
    Hat sonst wer schon solche erfahrungen gemacht -Ich fahre seit 17 Jahren Motorrad aber sowas ist mir nochnie passiert

  • Immerhin haben sie dich weiterfahren lassen... Vermutlich hast Du schon geblinkt und die konnten nicht mehr erkennen in welche Richtung Du abbiegen wolltest :abfeiern .
    Aber mal Spass beiseite: unsere Bellas sind ja in der Regel nach EG-Recht zugelassen. Somit gelten folgende Maße:
    Abstand der hinteren Blinker zueinander min 180mm (Innenkanten), Abstande der vorderen Blinker zueinander min 240mm (Innenkannten). Höhe darf zwischen 350mm und 1200mm liegen.
    Somit bleibt nur ein Frage offen... waren es die vorderen oder die hinteren Blinker die sie beanstanden möchten?

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • Sie haben hinten und vorne gemessen, aber nur bei den hinteren gemault! Dann sollte es aber mit 21cm passen oder?

    Gilt das auch für Österreich mit den 18cm?

    Einmal editiert, zuletzt von Resurectes (20. August 2012 um 14:38)

  • Moin,

    dort steht geschrieben:

    § 54 Fahrtrichtungsanzeiger
    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
    (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
    (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
    (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
    .....
    2. an Krafträdern
    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
    ......

    D.h. hinten darf / muss der Abstand min. 24 cm betragen.

    Schreibe mal bitte was draus wird - geschultes Auge der Rennleitung. :angry1

    Schöne Grüße
    Andreas

    Jeder Tag ist ein Neubeginn - drum nutze die Zeit und tue Dir Gutes

  • Hi,

    Auszug TÜV Hanse

    Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

    - vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
    - Anzahl: 4<img title="Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)" alt="Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)" src="http://www.tuev-sued.de/uploads/images…224/Blinker.jpg" align="right" />
    - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
    - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
    - in der Breite (min.):
    nach
    EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
    Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
    - in der Höhe: 350 - 1200 mm
    - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
    - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

    Warnblinkanlage:

    - nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
    - besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
    - Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht

    Gruß aus Unterfranken

    Helmut

    LG Helmut

    Zuvill un zuwing is a Ding. :]

  • Na Toll das heist nach EG pasts und nach STVZO nicht. ?( Sollten die nicht das gleiche aussagen?
    Was solls ich warte mal auf den Brief dann schau ma mal weiter!

    Danke!

  • In einem anderen Forum haben sie bei jemanden den Winkel des Nummernschildes gemessen, mit einem Geodreieck.

    Da es zu steil war und er in Italien war wurde das Moped einkassiert. Er durfte es paar Monate später wieder abholen.

    Echt heftig

  • Na Toll das heist nach EG pasts und nach STVZO nicht. ?( Sollten die nicht das gleiche aussagen?
    Was solls ich warte mal auf den Brief dann schau ma mal weiter!

    Danke!

    Hallo,

    wurden die originalen Blinker vermessen oder Zubehörblinker?

    mfg

  • Na sowas,

    nuja, hatte die Rennleitung langeweile, oder nen schlechten Tag ?
    Solang die Blinker nicht verändert wurden würde ich das mit Humor nehmen und da gar nicht weiter drüber nachdenken, bzw. in Gesetzestexten rumstöbern. lächerlich =)

    Die Werner Scene passt zwar nicht zum Thema Blinker, aber egal :D

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    Grüße vom Basstronaut

  • Die drehen momentan so am Rad das geht gar nicht. Ich habe mir einen LX01 Lenker verbaut aus ergonomischen Gründen. ich hatte das Teilegutachten vor eine ABE gehalten weil ich es mir nicht richtig durch gelesen habe. Und promt am Kyffhäuser angehalten wurden. 3 Punkte 90€ diese Idioten. Das kann man auch anders regeln. Die haben mir gleich Vorsatz vorgeworfen und wollten mich erst nicht mal Nachhause fahren lassen. Es waren ja nur 150 Kilometer diese Spinner. Das passt nicht mehr zusammen. Hier fahre ich nur noch gegen Abend los wenn die Feierabend machen. Im Harz kannst du nur noch ab 17-18 Uhr starten sonst hat es einfach keinen Sinn mehr.
    An den bekannten Strecken in nahe Umgebung braucht man nicht mehr zu denken, da stehen die echt täglich. Die haben mich schon 6-7 mal angehalten dieses Jahr und immer dieselben Kasper. Ich habe sie schon gefragt ob sie sich nicht langsam blöd vorkommen ? Daraufhin meinten die dann müsst ihr euch benehmen ! Hallo bei mir ist alles bis auf den Lenker Original, nix laut oder sonst was.
    Naja Spaß hab ich trotzdem und gege späten Nachmittag sind die Strecken dann auch meistens leer =)

  • bei solchen Fällen kann ich nur sagen - nutzloses überbezahltes Beamtentum.

    Zu hause keinen Sex mehr , eine Vollmondnacht ohne Schlaf, lange Weile und Geld kommt trotzdem jeden Monat - und dann kommen wir. Von Haus aus Verberechern nur weil wir auf 2 Rädern unterwegs sind.

    Dies kenne ich so aus der Ostzone von früher , da hat unser Inspektor "Cluoso "sich auch so aufgeführt.

    Den Stasisack haben die tatzächlich übernommen und fröhnt heute seiner Pension. :(

  • Ihr habt eine Kleinigkeit übersehen, Resurectes wohnt und fährt im Ösiland. Das ist eh nicht Hoheitsgebiet von STVZO und TüV-Nord und -Süd.

    Ich denke aber auch in seinem Land kann er sich auf die EU-Zulassung berufen.

  • Hi

    Also es sind LED Zubehörblinker von HG mit E Prüfzeichen. Im Zulassungschein der Shiver steht das sie nach EG Regeln zugelassen ist. Kann ich mich jetzt auch auf die EG Zulassung berufen wo der Abstand der Blinker mit 18cm angeben ist?

    Igendwie ist das alles zum :kotz haben die nichts anderes zu tun!

    Ha habs gefunden (Motorradrecht Salzburg)
    Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie)

    vorne:


    • Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm,
    • außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
    • Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden,
    • Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.


    hinten:


    • Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm,
    • Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden.

    Inetwar das gleiche was helmutotto schon gepostet hat

    Einmal editiert, zuletzt von Resurectes (22. August 2012 um 13:25)

  • hinten:


    Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm,

    Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden.

    Inetwar das gleiche was helmutotto schon gepostet hat

    oder ich (2. Beitrag)...

    Abstand der hinteren Blinker zueinander min 180mm (Innenkanten), Abstande der vorderen Blinker zueinander min 240mm (Innenkannten). Höhe darf zwischen 350mm und 1200mm liegen.
    Somit bleibt nur ein Frage offen... waren es die vorderen oder die hinteren Blinker die sie beanstanden möchten?

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen...

    Fahren statt putzen...

  • Habe gestern Post bekommen, wegen der Geschichte mit dem Lenker am Kyff.
    Da steht nix von Bußgeld oder Punkte, sondern nur das ich das bis zum 31.08.2012 vom Tüv abnehmen lassen muss. Sollte ich tatsächlich auch mal Glück haben diesen Sommer :)
    Zumal der Stichtag mein Geburtstag ist =)

  • So Habe gestern den Brief erhalten!
    Von den Blinkern stand nichts in der Anzeige aber dafür steht das die Abgasanlage zu stark raucht und stinkt?
    Der Beamte darf das anscheinend schätzen - Hallo wo gibts denn sowas! Macht 100 Euro!!
    Hab gleich mal einen Einspruch geschrieben, der etwas schnippischen Art!!
    Mal schauen wies jetzt weitergeht! 70 Euro sind aber schon mal FIX!

    Für das nichtmitführen der Zulassung 20Euro - OK selber Schuld
    Kein Reflektor 50 Euro - Ich hatte 13Jahre keinen Reflektor und es hat keine S.. interessiert! :baby

  • Moin!

    Ich finde es krass wie oft hier einige angehalten werden. Ich habe ja auch so manches an meiner DD gemacht und bin eigentlich auch mal flotter unterwegs. Bei ca. 8.000 km im Jahr wurde ich noch nicht ein einziges mal angehalten. Auch auf der Lauer liegen habe ich Sie die letzten zwei Jahre noch nie gesehen. Liegt wahrscheinlich an der Region (Norden/Oldenburger Land) - obwohl hier viele Motorradfahrer unterwegs sind.

    Mich würde mal interessieren, wie die Motorradpolizisten so drauf sind: Bulle=Bulle oder biker=biker? =) Zumindest Grüßen tun Sie!

    Gruß,
    Olli

  • Was in Österreich nicht alles von der Polizei geschätzt werden darf. Nach was stinkt den dein Motorrad?

    =)