kein TÜV, erhebliche Mängel wegen Reifen nicht zulässig

  • Na toll,
    ich war heute bei der Dekra und bin durchgefallen weil ich vorne noch den Dunlop Sportmaxx Qualifier drauf habe und hinten schon den Sportmaxx Roadsmart. Ich wollte den vorderen halt noch runter fahren und beim nächsten Wechsel v+h den Roadsmart montieren.

    Der Prüfer meinte entweder Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen oder vorne neuen Reifen kaufen (da sind noch 4mm)
    (In der Bescheinigung für den Roadsmart steht leider dass v+h der gleiche Typ gefahren werden muss.)

    im Forum steht hier aber auch irgendwo, dass einer eine mail von Dunlop hat wo die Mischbereifung möglich aber nicht optimal wäre.

    Udo

  • Soviel ich weiss, ist doch bei unseren Moppeds nur die Reifengrösse vorgeschrieben, d.h. es gibt keine Fabrikatsbindung; daher versteh' ich nicht, daß Du kein TÜV-Papperl bekommen hast. ?(

    Grüsse aus Franken :pilot

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    :super Dorso fahren macht sehr schnell süchtig. Zu Risiken und Nebenwirkungen :super
    :pilotwählen Sie das richtige Mapping und vertrauen Sie auf das Potenziometer" :pilot

  • Vorder- Hinterrad unterschiedliche Reifenhersteller

    Ich sag ja das weis kaum einer. Werf ihm die Norm vor den Latz


    Ich will ja nicht pingelig sein, aber in deinem verlinkten Thread (habe in überflogen) geht es ausschl. um die allgemeine Rechtslage, oder?
    Wie steht es denn mit diesem Satz des Threadstarters:
    "In der Bescheinigung für den Roadsmart steht leider dass v+h der gleiche Typ gefahren werden muss"

    Wenn also der Hersteller(?) vorschreibt, dass sein Reifen (dieser Reifen) nur in der korrekten Paarung erlaubt(?) ist?
    (Fragezeichen im Satz, weil aus dem zitierten Satz nichts genaues zweifelsfrei hervorgeht.)

    Gruß

  • Aiax28, beiß in den sauren Apfel und wechsel den Reifen. Mein Rat.

    Der vordere ist ein Sportreifen, der hintere ein Tourenreifen.

    Notfalls verkauf den vorderen in der Bucht.

    Grüße Mike

  • Hab jetzt bei Aprilia angerufen, die haben mir bestätigt, dass es keine Reifenfabrikationsbindung bei der DD gibt, ich also alles fahren darf. Wenn allerdings Dunlop eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, aus der hervorgeht:
    "Alternative Bereifung (Nur in der angegebenen Paarung verwenden): v:...Sportsmart, h:...Sportsmart"
    dann würde das gelten.

    Ich habe jetzt auch Dunlop angeschrieben, ob ich Qualifier und Roadsmart mischen darf, mal sehen was die antworten.
    (vorne weichere Sportreifen fahren ist mir eh lieber, da ich lieber hinten rutsche wie vorne ;)

    Ich hab mir ja schon beim Prüfer den Mund fusselig geredet, aber der meinte nur, dass es nicht richtig sei und ich eine Freigabe vom Hersteller brauche. Mal sehen, wenn ich die Unterlagen von Aprilia und Dunlop erhalte, was der sagt

    Udo

  • Ich würde schon aus ureigenem Interesse vorn wie hinten nur den gleichen Reifen fahren. Verstehe nicht, warum man es nicht einfach so hinzirkelt, daß bei einer gewünschten Reifenänderung beide Reifen erneuert werden? Und wenn einer der Reifen eben noch etwas Restprofil hat, dann ist das Pech. Ist doch eine Milchmädchenrechnung, den einen Reifen noch runterzufahren und in dieser Zeit kein optimal fahrendes Bike zu haben. Warum wechsel ich denn den Reifentyp? Weil ich mir eine Verbesserung erhoffe. In welche Richtung auch immer... Und dann fahre ich mit einer Mischbereifung durch die Gegend, die bestimmt nicht optimal ist? Außerdem fällt dann auch der Aufwand an, ein zweites Mal zum Reifenhändler zu müssen. Also meine Freizeit ist mir etwas wert. Die Ersparnis, die man erzielt, wenn man den einen alten Reifen noch runterfährt, liegt definitiv unter dem Aufwandswert für den zweiten Reifenhändlerbesuch.

    Vor allem, wenn ich das Problem mit dem TÜV habe, frage ich doch gar nicht mehr weiter. Scheiß auf die kleine Ersparnis, zweiten neuen Reifen drauf und alles ist gut.

    Einmal editiert, zuletzt von RiderHH (26. Mai 2012 um 21:01)

  • Hallo,

    es geht bei der Reifenbindungsgeschichte um das geliebte Prinzip.

    Die Nicht-Reifenbindung entstammt einer EU-Initiative, die sich mit der Markenbindung und den entsprechenden Markteinschränkungen beschäftigt hat. Ich kann mich noch gut erinnern als Anaconda, Klappersackí und Zazicki genau zwei Reifenpaarungen eingetragen hatten. Oft war es die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Kleinere Hersteller wie Pirelli und Metzeler (als Sie noch getrennt waren), hatten Probleme ihre Marktanteile zu vergrößern. Damals mußte man die Reifen noch eintragen lassen und das war vielen Fahrern zu umständlich und kostspielig.

    Die EU hat sich darauf geeinigt, die Reifenbindung komplett abzuschaffen. Waren wir, Deutschland, nicht dabei?

    In den meisten EU-Länder stellt diese Regelung kein Problem dar. Nur in einem kleinen Dorf in Gallien widersteht man............Sorry, hab das was verwechselt. Nur in Deutschland versucht man die Regel zu umgehen.

    Geht mal zu diesem Thema auf die ADAC-Seite. Ist auch ganz lustig!

    Wenn im COC (Certificate of Conformity) keine Reifenbindung eingetragen ist, dann gibt es auch keine. Mein COC hat keine Reifenbindung.

    Wenn aber in der Gebrauchsanleitung eine Reifenpaarung empfohlen wird, dann ist eine Reifenbindung vorhanden. Empfehlung = Reifenbindung!

    Haben die deutschen Ingenieure die Weißheit mit Löffeln gefressen?

    :ddown

  • Ich bin beim letzten TÜV mit erheblichem Mangel mit meiner Dorso durchgefallen, weil ich den Roadsmart und nicht den Qualifier drauf hatte.
    Der TÜV Prüfer hatte schlicht keine Ahnung, dass "Keine Reifenfabrikatsbindung" in der CoC bedeutet, dass es eben keine Bindung für einen bestimmten Reifen gibt. Auch nach längerer Diskussion wollte er nicht von seinem Standpunkt runter, seine Kollegen wollten sich nicht einmischen...
    Daraufhin hatte ich mich abends hingesetzt, das Internet und die Gesetzestexte durchgeforstet und alles dazu rausgesucht. Außerdem habe ich mir von Aprilia nochmal schriftlich bestätigen lassen, dass es keine Reifenfabrikatsbindung und damit auch keine Freigaben für spezielle Reifen gibt.
    Die gesetzliche Seite ist hier einigermaßen besachrieben:
    http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motor…683KB_29840.pdf
    Von der STVZO Seite aus darf auf der Dorso vorne und hinten ein unterschiedlicher Reifen gefahren werden, sogar von 2 verschiedenen Herstellern, so lange Abmessungen und Bezeichnung mit den Eigenschaften der Reifen mit den Eintragungen in der CoC übereinstimmen.
    Die Verantwortung dafür, dass diese Kombination funktioniert, trägst du selbst, wenn der Reifen- oder Motorradhersteller diese nicht empfohlen oder freigegeben hat.
    Im Falle eines Unfalles sieht die Sache dann so aus: wenn du dich als Fahrer oder Halter nicht an die Herstellerempfehlung hältst, wird dir deine Versicherung eine Teilschuld am Unfall ankreiden und einen Abzug beim Ausgleich des Schadens machen. Es ist also in deinem eigenen Interesse, möglichst nur empfohlene Paarungen einzusetzen.
    Am nächsten Tag bin ich dann nochmal mit den Unterlagen zum TÜV, und ein anderer Prüfer hat mir sofort ohne Berechnung einer Nachprüfgebühr die Plakette "Ohne Mängel" geklebt. Der Kollege vom Vortag war leider nicht zugegen, so dass ich ihn nicht "anzählen" konnte.
    Carsten

  • Mir geht es momentan auch mehr um's Prinzip, denn ich muss jetzt wegen dem Unwissen des Prüfers nochmal dahin und nochmal bezahlen.

    Ich hab den Reifen ja eh hier liegen, aber laut den ADAC Unterlagen kann ich fahren was ich will, denn in meinem COC ist keine Bindung drin. (wie gesagt, ich darf, ob es Sicher und Sinnvoll ist sei mal dahin gestellt)
    Wenn ich im Recht bin und denen das irgendwie beweisen kann, werde ich da auch Rabatz machen, dass ich die Nachprüfung nicht bezahlen werde.

    Mal abwarten, was Dunlop und Aprilia mir da noch schreibt, dann werde ich nach Pfingsten da nochmal aufschlagen.

    Udo

  • RiderHH

    Sehe ich anders, zum einen nervt die Unwissenehit der Prüfer unheimlich.

    Zum Anderen wechsel ich vorn und hinten i.d.R. auch getrennt um die Reifen abzufahren. Mittlerweile aber nur noch ein Fabrikat.

    Das ist auch kein Mehraufwand oder Zeitverschwendung für mich, hat auch nichts mit Sparen zu tun.
    Räder kann man ja selber ausbauen, auf dem Weg zur Arbeit abgeben, nach der Arbeit abholen und wieder einbauen, fertig!

    MUSS sein Bike denn "optimal" funktionieren? Ich fahre auch oft damit auf Arbeit, da ist es scheißegal was für ein Reifen da drauf ist...

    Solange du die Umstände des Themenstarters nicht kennst, sollte man da vielleicht etwas zurückhaltender sein.

    Hier geht es ausschließlich um die Paarung 2er Fabrikate, was mich auch mal interessieren würde.

  • Mein Rat: Gib ihnen Saures. Sonst lernen die Deppen es nie. Die Theorie, dass verschiedene Hersteller nie passen oder immer gefährlich sind ist völliger Quatsch (ich habe es im Einzelfall über mehrere tausend km ausprobiert), aber für die deutsche Inschenörschaft ist so etwas zu unordentlich. Wo kämen wir den hin, wenn der Fahrzeugführer selbst beurteilen darf, was funktioniert und was nicht! Beschaff Dir das Schreiben, schreib' an den Niederlassungsleiter der Dekra und forder' ihn auf, die Zulässigkeit schriftlich zu bestätigen.

    GrussS

  • so, gestern kam die mail von Dunlop, dass es für meine Kombination keine Freigabe gibt. Allerdings schrieben die auch, dass wenn keine Reifenbindung in den Papieren steht ich diese Kombination problemlos fahren könne.
    Heute kam dann per Post von Aprilia eine kopierte Seite einer "Directive 2002/24/EC - 2006/120/EC - 2008/1137/EC" ??? worin die Reifenangaben standen, allerdings genau wie in der COC nur die Grösse und keine Bindung oder Empfehlung.

    Mit den Unterlagen also wieder zur Dekra, mein Prüfer war beschäftigt mit einem Wohnwagen, also kam ein anderer. Dem das kurz geschildert und er schaute mich schon fragend an und meinte, wieso ich die Papiere hätte, denn wenn nix von Reifenbindung in der COC steht, dann dürfte ich das doch fahren.... er also nochmal kurz bei seinem Chef nachgefragt und dann bekam ich die Plakette ohne Gebühr.
    Als ich fragte, ob das schief gelaufen wäre, weil ich die COC nicht mit hatte, meinte er, das die auch im PC die COC sich hätten anschauen können...

    Ich hab mir weitere Komentare gespart und bin dann abgedüst (immerhin haben die meinen fehlenden Beifahrerhalteriemen und das viel zu schräge Kennzeichen nicht bemerkt ;)

    Udo

  • Wie ich auch schon bemerkte : Wo nix Reifenbindung, da nix Eintragungsproblem !

    Grüsse aus Franken :pilot

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  • Es wurde ja schon einiges zum Thema geschrieben und verlinkt... aber vielleicht noch ein paar Infos zur Praxis:

    Kräder OHNE Reifenbindung können theoretisch vorne und hinten nicht nur unterschiedliche Reifenmodelle, sondern auch unterschiedliche Marken fahren.
    Allerdings: alle Reifen haben eine EG-Genehmigung mit EG-Prüfzeichen auf der Reifenflanke. Diese wird mehr oder weniger direkt nur für die Reifenkombi vorne und hinten erteilt.
    Aber die Beurteilung dazu ist strittig. Grundsätzlich müsste bei diesen Krädern eigentlich nur die Größenbezeichnung, Tragfähigkeit- und Geschwindigkeitsindex mit der Eintragung im Fahrzeugschein übereinstimmen.

    Bei Krädern OHNE Reifenbindung erfolgt eine Beanstandung nur, wenn vorne und hinten extrem unterschiedliche Reifen gefahren werden, welche eine negative Beeinflußung darstellen könnten.

    Immer vorausgesetzt, dass beim Krad MIT Reifenbindung die Größe etc. übereinstimmt, interessiert die Freigabe nicht wirklich, wenn vorne und hinten das gleiche Modell montiert ist.
    Sind unterschiedliche Modelle montiert, wird nachgefragt und wenn keine Freigabe vorhanden ist = Mängelbericht

    Wenn, was aber eher kaum anzutreffen ist, sehr unterschiedliche Reifenarten kombiniert wurden, also z.B. vorne Enduro, hinten reiner Strassenreifen, wird nach Genehmigung/Freigabe gefragt.
    Wenn keine Freigabe vorhanden ist = Mängelbericht und Owi-Anzeige

    Wenn nicht mit EG-Prüfzeichen, also für öffentlichen Verkehr nicht freigegebenen Rennreifen gefahren wird = Mängelbericht und Owi-Anzeige mit Gefährdung, eventuell auch Untersagung der Weiterfahrt.

  • Habe doch glatt was vergessen, wollte ich euch auch nicht vorenthalten ;)
    Eine interessante, relativ neue Änderung:

    Bisher musste ja grundsätzlich jede Reifengröße in allen Parametern - Breite, Querschnitt, Durchmesser, Mindestgeschwindigkeitsindex - entweder bereits in den Fahrzeugpapieren freigegeben oder per Gutachten bzw. Einzelabnahme gem. §19 (2) / 21 StVZO genehmigt worden sein.

    Nun kann auch ein Reifenhersteller per Unbedenklichkeitsbescheinigung eine genehmigungsfreie Änderung der Reifengröße erteilen, allerdings nur für die Serienfelge!

  • Klasse Beitrag Udo,

    und von mir auch ganz großen Respekt wie du das Thema durchgekämpft hast !!
    Ich fahre selber eine Shiver und stehe in naher Zukunft vor dem selben Problem.
    Ich habe den Dunlop Sprotsmart vorn und hinten drauf, will aber auf den Dunlop Roadsmart wechseln.
    Evtl. auch auf Metzler . mal schaun.
    Hinten sind noch max 600-1000 drin, vorne noch satt Profil. ( Laufleistung bei beiden 4500 KM )
    Wäre halt ne Schande den Vorderreifen jetzt schon wegzumachen.

    Ich will halt nur was mit etwas mehr Laufleistung, wenn der Wechsel vorne ansteht geh ich dann auf den selben Typ. ( Dunlop Roadsmart )
    Falls die Kombination total daneben ist und sich nicht fahren lässt ( was ich kaum glaube) wechsel ich halt auch vorne auf Roadsmart.

    Vielen Dank für die Infos.