Tach!
Auch hier nochmal zum Mitlesen:
Tach!
Leutz, ich will mal gerade - auch weil mich Shiver-Blitz wg. Verlinkungen angesprochen hat - auf die Rechtslage aufmerksam machen:
Wenn ich hier in einem sogenannten "Leseforum" einen Link zu den WHBs von MANA und SHIVER lege, ist das legal:
AG Berlin-Charlottenburg: Internet-Leseforum
Die elektronische Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung durch Anbieten eines Downloads von Dateien ist analog § 15 Abs. 2 S. 1 UrhG a.F. als öffentliche Wiedergabe zu behandeln. Wenn die öffentliche Zugänglichmachung und das Einstellen von Informationen in ein Forum keinem Erwerbszweck dienen und die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden, ist die Vervielfältigung nicht zustimmungspflichtig.
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 17. November 2003, 236 C 105/03 – Internet-Leseforum
Wenn ich auf Presseartikel verlinke, ist das legal:
LG München I: Deep-Links im Online-Pressespiegel
Die - kostenpflichtige – Zusammenstellung einer Übersicht über von verschiedenen Medien im Internet angebotene Presseartikel nebst Einrichtung sog. Deep-Links auf den jeweiligen Text ist urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Die Angabe der Fundstelle und Übernahme der Artikelüberschrift bzw. der ersten Zeilen des jeweiligen Beitrages stellt weder eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung und Umgestaltung dar, noch verwirklicht die fragliche Dienstleistung eine Verletzung der Rechte des Datenbankherstellers.
Das Angebot des Online-Pressespiegels erfolgt auch nicht unter wettbewerbswidriger Übernahme einer fremden Leistung.
Landgericht München I, Urteil vom 1. März 2002, 21 O 9997/01 - Deep-Links
Aber wenn Ihr hier öffentlich Eure Mailadresse angebt um WHBs zu bekommen (da freut sich übrigens jeder
Crawler!), dann macht Ihr aus dem Forum eine illegale TAUSCHBÖRSE für Raubkopien!
LG
Claus