Meine persönliche Meinung:
Wenn ein Pott mit E-Nummer zu laut ist, dann ist dass ein Mangel, der mit einer Mängelkarte belegt wird.
Es sei denn, man stellt Manipulationen fest. Bei diesem Verdacht muss die Polizei das Ding sicherstellen, da sie in der Beweispflicht sind. Dabei kann man natürlich den Pott abschrauben oder die ganze Karre sicherstellen. Derjenige, der den Pott vor Ort abbaut, hat m.E. nicht alle Tassen im Schrank. Sollte ein Schaden durch das Abbauen entstehen, wäre er selber dafür haftbar. Da sollte man doch schon ausgebildeter Zweiradmechaniker oder was passendes sein. Also würde die Karre in der Woche zum nächsten TüV geschleppt (oder der Fahrer fährt vor oder hinterher), und dort eine fachgerechte Überprüfung durchgeführt. Am WE, wo kein TüV oder irgendein Gutachter erreicht werden kann, müssen auch da die Beweise gesichert werden. Also durch Sicherstellen der Karre mit anschließenden Überprüfung am Montag beim TüV oder so.
Wenn ich am Auto ein Loch im Auspuff habe, bekomme ich auch eine Mängelkarte. Die Karre wird auch nicht sichergestellt oder der zugelassene Auspuff abegschraubt.
Eine Vernichtung meines Eigentums kann nur auf richterliche Anordnung oder mittels meiner Zustimmung geschehen. Bei Straftaten (das sind keine Änderungen am Auspuff) können Tatmittel eingezogen werden. Z.B. bei der sog. Fischwilderei, wo einem die Angel weggenommen werden kann. Diese unterliegt dann der Einziehung und dem Verfall bzw. Vernichtung durch die Staatsanwaltschaft.
Alles in Allem gilt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein zugelassener Auspuff, der nur zu laut ist, kann m.E. nicht so ohne Weiteres vernichtet werden. Hat man einem denn auch schon die kleinen Rizoma Spiegel ohne E Nummer abgebaut und vernichtet ????
Da würde ich auf jeden Fall mit einem Anwalt gegen an gehen.
Gruß, Waterproof-Biker