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Kürbis

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41

Montag, 20. Juni 2011, 09:06

Nun sprach ich ihn mal auf die Sache mit abschrauben und vernichten an. Er sagte mir das alle die 10db drüber sind abgeschraubt werden und vernichtet werden ohne wenn und aber.
Sorry, aber ich würde mir sofort den Namen und die Dienstnummer geben lassen. Das ist nicht zulässig! Hab jetzt mit insgesammt 4 Polizisten gesporchen, jeder hat das genau so bestätigt, nicht zulässig, darf nicht gemacht werden!!
=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=
Franken grüßt....
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ApShi

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42

Montag, 20. Juni 2011, 12:57

Also ich glaube auch nicht daß die Polizei irgendetwas von nem KFZ abschrauben und verschrotten darf.
Aber denen fällt ja immer was neues ein und machne sind auch nicht die hellsten..Bei meiner ER-6n wollten die mal die Papiere für den Schalldämpfer sehen obwohl es das Sereienteil war.
Letztens gabs doch die Anzeigen wo Fahrer von Geländewagen und Transportern wegen Überbreite hochgezogen wurden.
Die Baustellenspur war 2m breit.Einer mit nem Benz hat dagegen Widerspruch eingelegt weil in der Zulassung eine Fahrzeugbreite von 1,90m steht.Tja in der Zulassung steht die Breite ohne Spiegel.Somit war sein Fahrzeug 2,14 breit und er muss zahlen.
Ohne Spiegel darf man ja gar net fahren,wen interssiert dann die breite ohne Spiegel?

Waterproof-Biker

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43

Donnerstag, 23. Juni 2011, 16:26

Meine persönliche Meinung:

Wenn ein Pott mit E-Nummer zu laut ist, dann ist dass ein Mangel, der mit einer Mängelkarte belegt wird.
Es sei denn, man stellt Manipulationen fest. Bei diesem Verdacht muss die Polizei das Ding sicherstellen, da sie in der Beweispflicht sind. Dabei kann man natürlich den Pott abschrauben oder die ganze Karre sicherstellen. Derjenige, der den Pott vor Ort abbaut, hat m.E. nicht alle Tassen im Schrank. Sollte ein Schaden durch das Abbauen entstehen, wäre er selber dafür haftbar. Da sollte man doch schon ausgebildeter Zweiradmechaniker oder was passendes sein. Also würde die Karre in der Woche zum nächsten TüV geschleppt (oder der Fahrer fährt vor oder hinterher), und dort eine fachgerechte Überprüfung durchgeführt. Am WE, wo kein TüV oder irgendein Gutachter erreicht werden kann, müssen auch da die Beweise gesichert werden. Also durch Sicherstellen der Karre mit anschließenden Überprüfung am Montag beim TüV oder so.
Wenn ich am Auto ein Loch im Auspuff habe, bekomme ich auch eine Mängelkarte. Die Karre wird auch nicht sichergestellt oder der zugelassene Auspuff abegschraubt.
Eine Vernichtung meines Eigentums kann nur auf richterliche Anordnung oder mittels meiner Zustimmung geschehen. Bei Straftaten (das sind keine Änderungen am Auspuff) können Tatmittel eingezogen werden. Z.B. bei der sog. Fischwilderei, wo einem die Angel weggenommen werden kann. Diese unterliegt dann der Einziehung und dem Verfall bzw. Vernichtung durch die Staatsanwaltschaft.

Alles in Allem gilt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein zugelassener Auspuff, der nur zu laut ist, kann m.E. nicht so ohne Weiteres vernichtet werden. Hat man einem denn auch schon die kleinen Rizoma Spiegel ohne E Nummer abgebaut und vernichtet ????
Da würde ich auf jeden Fall mit einem Anwalt gegen an gehen.

Gruß, Waterproof-Biker



AltGr

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44

Donnerstag, 23. Juni 2011, 22:20

DITO! Sehe ich genauso :whistling:

yamraptor

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45

Donnerstag, 23. Juni 2011, 22:29

Ich bin ja wirklich gespannt wie das bei meinen Freunden ausgeht ! Die haben nun alle Klage eingereicht !!!
:dance My Game is Your Game :dance

AltGr

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46

Donnerstag, 23. Juni 2011, 22:38

Interessiert mich sehr, halt uns bitte auf dem Laufenden! :]

Echt krank mit der Kontrolle... als nächstes bekommen die Grünen noch ein I-Phone mit dB-Level-App für jeden =)

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